Hallo, mein Name ist Katharina
Bimböse und ich bin die Inhaberin
der Q4 Physiotherapie in Berlin
Köpenick. Ich führe eine kleine,
charmante und moderne Praxis, in
der der persönliche Kontakt und
die individuelle Betreuung unserer
Patienten an oberster Stelle
stehen. Durch den Weggang einer
Mitarbeiterin suche ich nun nach
einer engagierten Verstärkung, die
den familiären Charakter und die
besonderen Vorzüge einer kleinen
Praxis zu schätzen weiß.
Was ich dir bieten kann:
1. Gestaltu...
Bimböse und ich bin die Inhaberin
der Q4 Physiotherapie in Berlin
Köpenick. Ich führe eine kleine,
charmante und moderne Praxis, in
der der persönliche Kontakt und
die individuelle Betreuung unserer
Patienten an oberster Stelle
stehen. Durch den Weggang einer
Mitarbeiterin suche ich nun nach
einer engagierten Verstärkung, die
den familiären Charakter und die
besonderen Vorzüge einer kleinen
Praxis zu schätzen weiß.
Was ich dir bieten kann:
1. Gestaltu...
Ein Patient hat nach der Entlassung vom Krankenhaus für ein Jahr :
AdR
KG-ZNS Bobath
ZN2b
ICD-10-Code: G82.1- + I61.6
Diag.: Funktionsstörung durch Muskeltonusstörungen, z.B. Spastik, auch mit Folgeerscheinungen wie Kontrakturen
jetzt ist das Jahr um und der Arzt stellt EV aus, könnte man das Ganze nicht bei AdR belassen?
Wünsche allen einen schönen Feierabend
Grüße K.
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kaka80 schrieb:
Hallo Kollegen,
Ein Patient hat nach der Entlassung vom Krankenhaus für ein Jahr :
AdR
KG-ZNS Bobath
ZN2b
ICD-10-Code: G82.1- + I61.6
Diag.: Funktionsstörung durch Muskeltonusstörungen, z.B. Spastik, auch mit Folgeerscheinungen wie Kontrakturen
jetzt ist das Jahr um und der Arzt stellt EV aus, könnte man das Ganze nicht bei AdR belassen?
Wünsche allen einen schönen Feierabend
Grüße K.
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kaka80 schrieb:
Vielen Dank für die Antwort Tempelritter.
warum sollte ein neuer Arzt die V.a.d.R. ausser Kraft setzen und eine EVO möglich sein, wenn keine 12 Wochen unterbrochen wurde.
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Cranium schrieb:
hab ich was verpasst,
warum sollte ein neuer Arzt die V.a.d.R. ausser Kraft setzen und eine EVO möglich sein, wenn keine 12 Wochen unterbrochen wurde.
hab ich was verpasst,
warum sollte ein neuer Arzt die V.a.d.R. ausser Kraft setzen und eine EVO möglich sein, wenn keine 12 Wochen unterbrochen wurde.
Weil es für ihn der Erst-Kontakt ist und da er sich nach HMR bevor eine Folge-Vo ausstellt sich vom Zustand überzeugen muss und das kann er nicht. Siehe auch Info der KV RLP und andere.
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Tempelritter schrieb:
Cranium schrieb am 13.8.18 16:41:
hab ich was verpasst,
warum sollte ein neuer Arzt die V.a.d.R. ausser Kraft setzen und eine EVO möglich sein, wenn keine 12 Wochen unterbrochen wurde.
Weil es für ihn der Erst-Kontakt ist und da er sich nach HMR bevor eine Folge-Vo ausstellt sich vom Zustand überzeugen muss und das kann er nicht. Siehe auch Info der KV RLP und andere.
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Tempelritter schrieb:
Nach HMR würde es auch bei einer Vo. adR bleiben. Wenn die DG gleich ist und kein 12 Wochen behandlungsfreies Intervall durchlaufen ist. Wenn es ein anderer / neuer Arzt ist, wäre die Erst.-Vo auch wieder OK.
ICD-10-Code: G82.1- + I61.6
Diese Diagnose gehört zum Langfristigen Heilmittelbedarf und selbst wenn ein neuer Arzt ins Spiel kommt, muss hier kein Regelfall durchlaufen werden. Dennoch kann der neue Arzt auch mit einer Erst-VO zu beginnen...
Gruß Dún
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Dúnhan schrieb:
kaka80 schrieb am 13.8.18 15:05:
ICD-10-Code: G82.1- + I61.6
Diese Diagnose gehört zum Langfristigen Heilmittelbedarf und selbst wenn ein neuer Arzt ins Spiel kommt, muss hier kein Regelfall durchlaufen werden. Dennoch kann der neue Arzt auch mit einer Erst-VO zu beginnen...
Gruß Dún
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