WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
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großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
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Es gibt ein Rezept bei uns, da steht:
ICD 10 Code : R42 G
Gleichgewichtstörung
Diagnosegruppe: SO3
10x KG
Patient hat bereits Folgeverordnung.
Im Programm steht,dass es dieses Rezept nur für Patienten ab 70 Jahre geben darf , wenn ich das richtig verstanden habe.
Der Patient ist aber jünger als 70 Jahre.
Was muss jetzt geändert werden? Ich verstehe das nicht.
Oder ist das trotzdem in Ordnung, wenn das so in die Abrechnung geht?
Ich danke schon mal für eure Informationen und Tipps
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag,
Es gibt ein Rezept bei uns, da steht:
ICD 10 Code : R42 G
Gleichgewichtstörung
Diagnosegruppe: SO3
10x KG
Patient hat bereits Folgeverordnung.
Im Programm steht,dass es dieses Rezept nur für Patienten ab 70 Jahre geben darf , wenn ich das richtig verstanden habe.
Der Patient ist aber jünger als 70 Jahre.
Was muss jetzt geändert werden? Ich verstehe das nicht.
Oder ist das trotzdem in Ordnung, wenn das so in die Abrechnung geht?
Ich danke schon mal für eure Informationen und Tipps
Dieser ICD Code gehört zu den BVBs (besonderer Verordnungsbedarf) NUR in Kombi ab dem 70. Lebensjahr. Und mit WS, EX oder SO3.
Nun zu deinem Fall
Der Patient ist unter 70 Jahre. Da greift der BVB nicht. Also gilt die Höchstmenge von 6. Du darfst mit diesem Rezept nur 6x KG abrechnen. Ganz unabhängig davon wenn der Arzt 10 aufgeschrieben hat.
Verstanden?
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Kann man dann einfach das 10er Rezept nehmen und 6 mal behandeln und 6x abrechnen, ohne eine weitere Änderung der zuständigen Arztpraxis?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die fundierte Antwort .
Kann man dann einfach das 10er Rezept nehmen und 6 mal behandeln und 6x abrechnen, ohne eine weitere Änderung der zuständigen Arztpraxis?
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ja kannst du. Wenn du ganz auf Nr. sicher gehen willst, schreibst du auf der Rückseite unten bei Begründung: Die Höchstmenge beträgt hier 6x.
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massu schrieb:
Du weißt was ein BVB ist? Ein BVB und LHM sind ICD Codes die in Kombination mit Diagnosegruppe, und/oder mit bestimmten Voraussetzungen keine Höchstmengen in der Verordnung haben, und bei den Ärzte nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfung mit berechnet werden.
Dieser ICD Code gehört zu den BVBs (besonderer Verordnungsbedarf) NUR in Kombi ab dem 70. Lebensjahr. Und mit WS, EX oder SO3.
Nun zu deinem Fall
Der Patient ist unter 70 Jahre. Da greift der BVB nicht. Also gilt die Höchstmenge von 6. Du darfst mit diesem Rezept nur 6x KG abrechnen. Ganz unabhängig davon wenn der Arzt 10 aufgeschrieben hat.
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