Bereit für eine erfüllende
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
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Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
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Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
wir haben eine Rechnungskürzung der DAK bekommen.
Es hätte eine ,,Erstverordnung´´ anstatt ,,Außerhalb des Regelfalls´´ sein sollen.
Jedoch bin ich der Meinung, dass hier kein neuer Regelfall vorliegt, da die Störung des Ganges mit der Paraparese zusammenhängt. Jedoch hat der 1 und 2. Arzt andere Diagnosen aufgestellt. Jedoch wurde der Indikationsschlüssel geändert.
1. Arzt Diagnose: R26.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Störungen des Ganges und der Mobilität ( Verordnungen bereits außerhalb der Regelfalls, soweit korrekt )
2. Arztwechsel Diagnose: G82.29 Paraparese und Paraplegie, nicht näher bezeichnet : Nicht näher bezeichnet
M48.09 Spinal(kanal)stenose. ( Hier hätte eine Erstverordnung sein müssen )
Rechnungsstellung war 22.02.17, Rechnungskürzung ist zum 11.09.17 erfolgt. Laut VDEK -Vertrag steht unter § 12 Abrechnungsregelung ,, Beanstandungen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungseingang
schriftlich geltend gemacht werden´´ .
Heißt doch für mich Sie hatten 6 Monate Zeit, die Rechnung zu prüfen und jetzt müssen Sie trotzdem zahlen ? Verordnung ist ja laut Heilmittelrichtlinien korrekt ausgestellt worden ?!
Ich danke im voraus :) Schönes We
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Nickiiiii schrieb:
Hallo Kollegen,
wir haben eine Rechnungskürzung der DAK bekommen.
Es hätte eine ,,Erstverordnung´´ anstatt ,,Außerhalb des Regelfalls´´ sein sollen.
Jedoch bin ich der Meinung, dass hier kein neuer Regelfall vorliegt, da die Störung des Ganges mit der Paraparese zusammenhängt. Jedoch hat der 1 und 2. Arzt andere Diagnosen aufgestellt. Jedoch wurde der Indikationsschlüssel geändert.
1. Arzt Diagnose: R26.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Störungen des Ganges und der Mobilität ( Verordnungen bereits außerhalb der Regelfalls, soweit korrekt )
2. Arztwechsel Diagnose: G82.29 Paraparese und Paraplegie, nicht näher bezeichnet : Nicht näher bezeichnet
M48.09 Spinal(kanal)stenose. ( Hier hätte eine Erstverordnung sein müssen )
Rechnungsstellung war 22.02.17, Rechnungskürzung ist zum 11.09.17 erfolgt. Laut VDEK -Vertrag steht unter § 12 Abrechnungsregelung ,, Beanstandungen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungseingang
schriftlich geltend gemacht werden´´ .
Heißt doch für mich Sie hatten 6 Monate Zeit, die Rechnung zu prüfen und jetzt müssen Sie trotzdem zahlen ? Verordnung ist ja laut Heilmittelrichtlinien korrekt ausgestellt worden ?!
Ich danke im voraus :) Schönes We
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2 Dg., 2 Regelfälle, 2x Erst-Vo.
Ok, ist die Rechnungskürzung trotzdem in Ordnung ? Laut VDEK können Beanstandungen nur innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsstellung erfolgen .
Wer hat damit bereits Erfahrungen ?
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Nickiiiii schrieb:
morpheus-06 schrieb am 15.9.17 17:02:
2 Dg., 2 Regelfälle, 2x Erst-Vo.
Ok, ist die Rechnungskürzung trotzdem in Ordnung ? Laut VDEK können Beanstandungen nur innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsstellung erfolgen .
Wer hat damit bereits Erfahrungen ?
2 Diag., 2 Regelfälle soweit so gut.
Pat. kann sofort mit adR Verordnung kommen. Woher soll ich wissen ob der Pat nicht in anderer Physiopraxis den Regelfall abgearbeitet hat.
Mir ist nicht klar warum abgesetzt wurde??
Ist nicht rechtens so oder so!
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TDB schrieb:
Hallo Nickiiiii,
2 Diag., 2 Regelfälle soweit so gut.
Pat. kann sofort mit adR Verordnung kommen. Woher soll ich wissen ob der Pat nicht in anderer Physiopraxis den Regelfall abgearbeitet hat.
Mir ist nicht klar warum abgesetzt wurde??
Ist nicht rechtens so oder so!
Hallo Nickiiiii,
2 Diag., 2 Regelfälle soweit so gut.
Pat. kann sofort mit adR Verordnung kommen. Woher soll ich wissen ob der Pat nicht in anderer Physiopraxis den Regelfall abgearbeitet hat.
Mir ist nicht klar warum abgesetzt wurde??
Ist nicht rechtens so oder so!
Auf der abgesetzten Verordnung standen folgende Diagnosen: G82.29 Paraparese und Paraplegie und M48.09 Spinal(kanal)stenose, Indikationsschlüssel war WS 2. ( bezog sich somit auf Spinalkanalstenose)
Die eine Diagnose gehört zum LHMB und die andere Diagnose zum BVB. Jedoch wurde der Indikationsschlüssel WS2 gewählt, anstatt ZN2. Reicht nur die Diagnose aus, das gleich ,,Außerhalb des Regelfalls´´ verordnet werden kann ?
Sollte die Kasse recht haben, dürfen die trotzdem die Rechnung kürzen, da im Rahmenvertrag steht ,, Beanstandungen innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungseingang ?
Ich danke euch :)
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Nickiiiii schrieb:
TDB schrieb am 18.9.17 13:40:
Hallo Nickiiiii,
2 Diag., 2 Regelfälle soweit so gut.
Pat. kann sofort mit adR Verordnung kommen. Woher soll ich wissen ob der Pat nicht in anderer Physiopraxis den Regelfall abgearbeitet hat.
Mir ist nicht klar warum abgesetzt wurde??
Ist nicht rechtens so oder so!
Auf der abgesetzten Verordnung standen folgende Diagnosen: G82.29 Paraparese und Paraplegie und M48.09 Spinal(kanal)stenose, Indikationsschlüssel war WS 2. ( bezog sich somit auf Spinalkanalstenose)
Die eine Diagnose gehört zum LHMB und die andere Diagnose zum BVB. Jedoch wurde der Indikationsschlüssel WS2 gewählt, anstatt ZN2. Reicht nur die Diagnose aus, das gleich ,,Außerhalb des Regelfalls´´ verordnet werden kann ?
Sollte die Kasse recht haben, dürfen die trotzdem die Rechnung kürzen, da im Rahmenvertrag steht ,, Beanstandungen innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungseingang ?
Ich danke euch :)
ICD 10 Code und Diagnose müssen schon übereinstimmen. Also WS2 , Spinalkanalstnose würde gehen, besser wäre es aber auf ZN und Apoplex zu gehen ,da in Anlage 2 gelistet .Die Verordnung adR hat mit der Diagnose nichts zu tun, sondern mit der Verordnungsmenge, da wir aber nicht wissen, bei welcher Physiopraxis der Pat.evtl. seine Erstverordnung, b.z.w. die erste Folgeverordnung, abgearbeitet hat kann sofort Folge oder adR ausgestellt werden !
Bei adR Med. Begründung nicht vergessen.( Schwere d. Erkrankung)
Rechnungskürzung ist nicht Ok. Aufjedenfall etwas dagegen tun in welchem Verband bist du ? Vielleicht können die etwas für Dich machen.
Schönen Abend
TDB
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TDB schrieb:
Hi,
ICD 10 Code und Diagnose müssen schon übereinstimmen. Also WS2 , Spinalkanalstnose würde gehen, besser wäre es aber auf ZN und Apoplex zu gehen ,da in Anlage 2 gelistet .Die Verordnung adR hat mit der Diagnose nichts zu tun, sondern mit der Verordnungsmenge, da wir aber nicht wissen, bei welcher Physiopraxis der Pat.evtl. seine Erstverordnung, b.z.w. die erste Folgeverordnung, abgearbeitet hat kann sofort Folge oder adR ausgestellt werden !
Bei adR Med. Begründung nicht vergessen.( Schwere d. Erkrankung)
Rechnungskürzung ist nicht Ok. Aufjedenfall etwas dagegen tun in welchem Verband bist du ? Vielleicht können die etwas für Dich machen.
Schönen Abend
TDB
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morpheus-06 schrieb:
2 Dg., 2 Regelfälle, 2x Erst-Vo.
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