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ich mache es ganz kurz.
Pat. ist heute das erstemal in unserer Praxis. Dieser hat sein letztes Rezept vor ca. 12 Monaten in einer anderen Praxis wahrgenommen.
Nun hat er sich nach 12 Monaten Therapiepause bei uns mit dem Rezept 10 mal KG; Ws2c; M41.14G, Außerhalb des Regelfalles vorgestellt.
Wird nicht nach der Pause ein neuer Regefall eingeleitet?
Vielen Dank
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K. Leistritz schrieb:
Huhu zusammen,
ich mache es ganz kurz.
Pat. ist heute das erstemal in unserer Praxis. Dieser hat sein letztes Rezept vor ca. 12 Monaten in einer anderen Praxis wahrgenommen.
Nun hat er sich nach 12 Monaten Therapiepause bei uns mit dem Rezept 10 mal KG; Ws2c; M41.14G, Außerhalb des Regelfalles vorgestellt.
Wird nicht nach der Pause ein neuer Regefall eingeleitet?
Vielen Dank
Gruß
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TDB schrieb:
Normalerweise wieder neuer Regelfall. Ist aber kein Problem wenn jetzt adR ausgestellt ist mit med Begründung. Könnte ja woanders gewesen sein.
Gruß
Absetzung bei Ly1b VadR. Es betshet ein Genehmigungsverzicht, das Rezept ist korrekt ausgestellt. (Begründung usw. vorhanden)
Ly1b Regelfall wurde durchlaufen, nun die Absetzung der anschließenden Verordnung (VadR)
Begründung der Absetzung: Bei Ly1b ist keine Verordnung adR möglich?
Vielen Dank
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Tempelritter schrieb:
Diese Begründung soll dir die Kasse schwarz auf weis zeigen. Widerspruch mit Klageandrohung hat bei mir immer gewirkt. Ich habe einige LY1 Rezepte adR, wird alles ohne Murren bezahlt, selbst von der DAK und AOK.
Die Abrechnung einer Verordnung außerhalb des Regelfalls ist bei diesem Inikationsschlüssel (Ly1b) nicht möglich.
Dann möchte ich aber mal eine Liste haben bei welchen Indikationsschlüsseln es generell keine VadR geben kann.
Naja, Widerspruch und neu einreichen.
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K. Leistritz schrieb:
Ich habe die schriftliche Begründung hier:
Die Abrechnung einer Verordnung außerhalb des Regelfalls ist bei diesem Inikationsschlüssel (Ly1b) nicht möglich.
Dann möchte ich aber mal eine Liste haben bei welchen Indikationsschlüsseln es generell keine VadR geben kann.
Naja, Widerspruch und neu einreichen.
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morpheus-06 schrieb:
Das nicht möglich, da würde ich die Quelle wissen wollen. In den HMR steht das so nicht drin, deshalb muss die Kasse bezahlen. Bei uns klappt das auch.
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K. Leistritz schrieb:
Ich habe gerade mit denen Telefoniert. Die Salus BKK hat einen Prüfkatalog für Ihre Abrechnungsstelle herausgegeben in denen Indikationsschlüssel vermerkt sind, für die es grundsätzlich keine VadR gibt. ???
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morpheus-06 schrieb:
Eine interne Sache der BKK, ich würde widersprechen und ggf. klagen. Wenn andere Kassen das zahlen oder nach Widerspruch bezahlen bewegt sich die BKK auf sehr dünnem Eis. Wäre eine eindeutige Rechtsgrundlage da würde keine Kasse das bezahlen.
Ich habe gerade mit denen Telefoniert. Die Salus BKK hat einen Prüfkatalog für Ihre Abrechnungsstelle herausgegeben in denen Indikationsschlüssel vermerkt sind, für die es grundsätzlich keine VadR gibt. ???
Gemäß meiner Aufforderungen an Subunternehmer sind Routen stets so zu planen das die zulässige Höchstgeschwindigkeit um maximal 18km/h überschritten wird; in einer anderen Aufforderung weise ich darauf hin das geltendes Recht stets zu beachten ist. Setze ich damit die StVO außer Kraft?
Intern darf die Salus BKK soviele Restriktionen einführen wie sie möchte; werden diese an Vertragspartner wie eine Ein-Personen-Praxis weitergegeben ist das bloß ein weiterer Nagel auf dem Weg zur abhängigen Beschäftigung bei einer GKV [wobei die Salus BKK aber, befürchte ich, ein kleineres Potential hat als die AOK ;)]. Ein möglicher Weg wären weitergehende Vereinbarungen der BKK-Vertragsgemeinschaft in den Rahmenverträgen der Leistungserbringer, aber welche GKV möchte öffentlich ihre Leistungen unter das gesetzliche Niveau senken?
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Papa Alpaka schrieb:
K. Leistritz schrieb am 27.3.15 09:39:
Ich habe gerade mit denen Telefoniert. Die Salus BKK hat einen Prüfkatalog für Ihre Abrechnungsstelle herausgegeben in denen Indikationsschlüssel vermerkt sind, für die es grundsätzlich keine VadR gibt. ???
Gemäß meiner Aufforderungen an Subunternehmer sind Routen stets so zu planen das die zulässige Höchstgeschwindigkeit um maximal 18km/h überschritten wird; in einer anderen Aufforderung weise ich darauf hin das geltendes Recht stets zu beachten ist. Setze ich damit die StVO außer Kraft?
Intern darf die Salus BKK soviele Restriktionen einführen wie sie möchte; werden diese an Vertragspartner wie eine Ein-Personen-Praxis weitergegeben ist das bloß ein weiterer Nagel auf dem Weg zur abhängigen Beschäftigung bei einer GKV [wobei die Salus BKK aber, befürchte ich, ein kleineres Potential hat als die AOK ;)]. Ein möglicher Weg wären weitergehende Vereinbarungen der BKK-Vertragsgemeinschaft in den Rahmenverträgen der Leistungserbringer, aber welche GKV möchte öffentlich ihre Leistungen unter das gesetzliche Niveau senken?
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K. Leistritz schrieb:
Noch eine Frage, dafür möchte ich aber kein neues Thema öffnen.
Absetzung bei Ly1b VadR. Es betshet ein Genehmigungsverzicht, das Rezept ist korrekt ausgestellt. (Begründung usw. vorhanden)
Ly1b Regelfall wurde durchlaufen, nun die Absetzung der anschließenden Verordnung (VadR)
Begründung der Absetzung: Bei Ly1b ist keine Verordnung adR möglich?
Vielen Dank
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