Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
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Patientin, 1-2 x MLD pro Woche. Voraussichtliche Behndlungstermine Mo,28.7. und Do,31.7. also entsprechend der Frequenz zweilmal pro Woche. Ab Mo,4.8. fährt sie für zwei Wochen in Urlaub und wird am Mo,18.8. wieder zur Behandlung kommen. Ein Rezept darf ja nur max 14 Tage unterbrochen werden, also muss es abgebrochen werden , oder ab wann werden die 14 Tage gezählt ? LG !
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Lamaca schrieb:
Hallo, folgende Situation:
Patientin, 1-2 x MLD pro Woche. Voraussichtliche Behndlungstermine Mo,28.7. und Do,31.7. also entsprechend der Frequenz zweilmal pro Woche. Ab Mo,4.8. fährt sie für zwei Wochen in Urlaub und wird am Mo,18.8. wieder zur Behandlung kommen. Ein Rezept darf ja nur max 14 Tage unterbrochen werden, also muss es abgebrochen werden , oder ab wann werden die 14 Tage gezählt ? LG !
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Tempelritter schrieb:
Gibt es in deinen Rahmenverträgen keine begründete Unterbrechungen länger wie 14 Tage bei Urlaub und Krankheit?
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MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...na dann unterbreche und auf der Rückseite notiere Urlaub Pati. (U - Pati) ....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Lamaca schrieb:
Ja stimmt, hab nochmal nachgeschaut. Da steht, dass in begründeten Ausnahmefällen länger unterbrochen werden kann, aber keine Angabe wie lange.
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