wir suchen Dich, eine/n
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
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-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
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Therapieausfall bei GKV Rezepten über 3 Wochen- lt. HMK wohl mvl, lt Rahmenvertrag, in diesem Fall mit AOK Bayern nicht mgl., zumindest nicht ohne den Arzt.
Wie handhabt Ihr das, bzw. was würdet Ihr für ein Vorgehen empfehlen.
Rezept abbrechen und hoffe, daß der Arzt ein Neues ausstellt, nach der Unterbrechung? Rezept dahingehend "Ändern" lassen, wie sieht das aus, was muß aufs Rezept drauf? Mit U versehen einfach in die Abrechnung schmeissen, weil HMK das erlaubt?
Bitte um Hilfe und Tipps, muß das bald regeln..
Danke sehr...
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luzifer schrieb:
Hallo, als Einzelkämpfer stehen ich momentan vor folgendem Problem:
Therapieausfall bei GKV Rezepten über 3 Wochen- lt. HMK wohl mvl, lt Rahmenvertrag, in diesem Fall mit AOK Bayern nicht mgl., zumindest nicht ohne den Arzt.
Wie handhabt Ihr das, bzw. was würdet Ihr für ein Vorgehen empfehlen.
Rezept abbrechen und hoffe, daß der Arzt ein Neues ausstellt, nach der Unterbrechung? Rezept dahingehend "Ändern" lassen, wie sieht das aus, was muß aufs Rezept drauf? Mit U versehen einfach in die Abrechnung schmeissen, weil HMK das erlaubt?
Bitte um Hilfe und Tipps, muß das bald regeln..
Danke sehr...
Ärztliche Erklärung zur Unbedenklichkeit der Verlängerung des Therapieintervalls
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Gibt es im RV Bayern keine begründete Unterbrechung länger wie die 14 Tage bei Krankheit und Urlaub?
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morpheus-06 schrieb:
sind nach HMR und den meisten RV nicht zulässig. Je nach Kassen wird abgesetzt.
Gibt es im RV Bayern keine begründete Unterbrechung länger wie die 14 Tage bei Krankheit und Urlaub?
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Problem beschreiben
Ingrid Kellerer schrieb:
Welche Erfahrungen gibt es mit Formularen wie:
Ärztliche Erklärung zur Unbedenklichkeit der Verlängerung des Therapieintervalls
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