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in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
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Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
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wie ich heute von der DAK erfahren habe, ist der ICD-10-Code I89.x gemäß HMR seit dem 01.01.2017 nicht mehr zulässig, da die Diagnose zu unspezifisch.
Uns wurde geraten, den ICD-10-Code ändern zu lassen.
Hattet ihr diesen Fall schon einmal?
c.
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chris. schrieb:
Hallo zusammen,
wie ich heute von der DAK erfahren habe, ist der ICD-10-Code I89.x gemäß HMR seit dem 01.01.2017 nicht mehr zulässig, da die Diagnose zu unspezifisch.
Uns wurde geraten, den ICD-10-Code ändern zu lassen.
Hattet ihr diesen Fall schon einmal?
c.
Mein schlaues Buch sagt gerade das I89.0 "Lymphödem, andernorts nicht klassifiziert" genauer bezeichnet werden sollte als I89.02 "Lymphödem der oberen und unteren Extremität(en), Stadium III" oder I89.05 "Lymphödem sonstige Lokalisation, Stadium III Kopf, Hals, Thoraxwand, Genitalbereich".
Hätte die zertifizierte Software allerdings auch wissen sollen ;)
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Lymphödem, anderenorts nicht klassifiziert
Nach DIMDI ein gelisteter ICD-10 Code. Ich würde das nicht ändern lassen, wo steht das der Arzt fünfstellig spezifizieren muss?
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morpheus-06 schrieb:
I89.0-
Lymphödem, anderenorts nicht klassifiziert
Nach DIMDI ein gelisteter ICD-10 Code. Ich würde das nicht ändern lassen, wo steht das der Arzt fünfstellig spezifizieren muss?
... wo steht das der Arzt fünfstellig spezifizieren muss?
Grundsätzlich ist endstellig zu kodieren, außer in folgenden Fällen:
"In der ambulanten Versorgung kann auf die 5-stellige Verschlüsselung verzichtet werden
- in der hausärztlichen Versorgung,
- im organisierten Notdienst und
- in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes"
DIMDI - ICD-10-GM Version 2017
Triift einer dieser Punkte auf den verordnenden Arzt zu, so würde auch die I89.0 ausreichen.
Gruß Dún
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Dúnhan schrieb:
morpheus-06 schrieb am 23.6.17 06:58:
... wo steht das der Arzt fünfstellig spezifizieren muss?
Grundsätzlich ist endstellig zu kodieren, außer in folgenden Fällen:
"In der ambulanten Versorgung kann auf die 5-stellige Verschlüsselung verzichtet werden
- in der hausärztlichen Versorgung,
- im organisierten Notdienst und
- in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes"
DIMDI - ICD-10-GM Version 2017
Triift einer dieser Punkte auf den verordnenden Arzt zu, so würde auch die I89.0 ausreichen.
Gruß Dún
Wenn nur ICD10 vom HA auch nicht. Wenn s Absetzung gäbe: Mahnkeule mit Essensgeld.
DAK wieder...
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ali schrieb:
:confused: na denn is ja alles klar....wenn eine ausgeschrieben Diagnose dabei steht, wie unspezifisch sie auch sein mag, würd ich nix tun.
Wenn nur ICD10 vom HA auch nicht. Wenn s Absetzung gäbe: Mahnkeule mit Essensgeld.
DAK wieder...
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morpheus-06 schrieb:
Naja für Vereinbarung zur Codierung im HMB sieht eine min. dreistellige Codierung vor.
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Papa Alpaka schrieb:
Den Fall hatte ich noch nicht, habe den betroffenen Patienten wegen zuviel Stress für's Geld in die Freiheit entlassen.
Mein schlaues Buch sagt gerade das I89.0 "Lymphödem, andernorts nicht klassifiziert" genauer bezeichnet werden sollte als I89.02 "Lymphödem der oberen und unteren Extremität(en), Stadium III" oder I89.05 "Lymphödem sonstige Lokalisation, Stadium III Kopf, Hals, Thoraxwand, Genitalbereich".
Hätte die zertifizierte Software allerdings auch wissen sollen ;)
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(Seite 15)
Gruß Dún
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morpheus-06 schrieb:
I89.0 ist weiter gelistet.
Denn auf jeden Fall eine Absetzung riskieren :smile:
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ali schrieb:
Wie jetzt, wo jetzt ?
Denn auf jeden Fall eine Absetzung riskieren :smile:
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Dúnhan schrieb:
Seit 01.01.2017 gibt es den ICD-10 Code I89.0 in der Form nicht mehr. Das hat auch nichts mit der Heilmittel-Richtlinie zu tun, sondern liegt einfach daran, dass die Kassen eine Erweiterung bzw. Spezifizierung des Codes angestrebt haben. Solche Anträge laufen dann über die WHO bzw. DIMDI.
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(Seite 15)
Gruß Dún
danke für eure Antworten.
Der Fall hat sich inzwischen durch eine andere Sachbearbeiterin der DAK geklärt: diese Neuerung gilt nur für Ärzte, nicht für Heilmittelerbringer.
D.h. genauer spezifizieren muss der Arzt und zwar nur dann, wenn die Verordnung außerhalb seines Budgets laufen soll.
Der Code I89.x ist weiterhin gültig.
Besten Dank!
C.
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Papa Alpaka schrieb:
Ich hatte auch gerade nochmal nachgedacht und bemerkt das du gar nicht nach den ICD-Codes für vorab anerkannte Besondere Verordnungsbedarfe gefragt hast ;)
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morpheus-06 schrieb:
Sag ich doch. Soll es LHMB sein, muss endstellig codiert werden um aus dem Budget zu fallen.
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chris. schrieb:
Hallo zusammen,
danke für eure Antworten.
Der Fall hat sich inzwischen durch eine andere Sachbearbeiterin der DAK geklärt: diese Neuerung gilt nur für Ärzte, nicht für Heilmittelerbringer.
D.h. genauer spezifizieren muss der Arzt und zwar nur dann, wenn die Verordnung außerhalb seines Budgets laufen soll.
Der Code I89.x ist weiterhin gültig.
Besten Dank!
C.
gibt der Arzt auf der HVMO nicht endstellig an (heißt, I89.02), dann können wir das in unserer zertifizierten Krankenhaussoftware nicht eingeben. Somit entfällt die Übermittlung. Ich gebe dann R69 ein und dann können sich die Damen und Herren gerne im Direktaustausch darüber unterhalten, wie und wann es möglich ist, eine "zertifizierte" Software zu umgehen.
Knackpunkt M07.30 z.B.. Das ist eine sogenannte Stern-Diagnose und darf nicht als Primärdiagnose verwendet werden. Unsere Software verweigert die Eingabe ohne den dazugehörigen Haupt-ICD10 (z.B. L40.5). Das scheint aber viele Praxissysteme überhaupt nicht zu interessieren...
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Tempelritter schrieb:
Dann ist deine Praxissoftware fehlerhaft, es gibt kein muss endstellig zu codieren.
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ruesay schrieb:
Dann mal eine Stilblüte dazu:
gibt der Arzt auf der HVMO nicht endstellig an (heißt, I89.02), dann können wir das in unserer zertifizierten Krankenhaussoftware nicht eingeben. Somit entfällt die Übermittlung. Ich gebe dann R69 ein und dann können sich die Damen und Herren gerne im Direktaustausch darüber unterhalten, wie und wann es möglich ist, eine "zertifizierte" Software zu umgehen.
Knackpunkt M07.30 z.B.. Das ist eine sogenannte Stern-Diagnose und darf nicht als Primärdiagnose verwendet werden. Unsere Software verweigert die Eingabe ohne den dazugehörigen Haupt-ICD10 (z.B. L40.5). Das scheint aber viele Praxissysteme überhaupt nicht zu interessieren...
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