Privatpraxis für Physiotherapie in
der Münchner Innenstadt sucht
eine/-n leidenschaftliche/-n
Physiotherapeutin/-en oder
Masseur/-in zur Verstärkung
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und Veränderungen zu schaffen. Wir
arbeiten anders- auf jeden Fall mit
Workbalance, gern auch mit
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Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeutin oder Masseurin
- Einfühlungsvermögen und
Kommunikationsstärke
- Fr...
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Frage. Ist das rechtens bzw heilbar? Dann darfst du dich in Zukunft ja gar nicht mehr verschreiben. ! Mir reisst da ganz langsam der Geduldsfaden. Vielen Dank für Antworten.
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MeFe89 schrieb:
Hast du es vom Patienten gegenzeichnen lassen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ich habe eine Absetzung bekommen wegen unzulässiger Korekturmittel. Ich habe mich bei den Daten verschrieben und weder Tippex noch sonstwas benutzt sondern einfach das Datum durchgestrichen und nebenan neu geschrieben mit Kuli beide. war übrigens die Barmer und läuft über die Optica.
Frage. Ist das rechtens bzw heilbar? Dann darfst du dich in Zukunft ja gar nicht mehr verschreiben. ! Mir reisst da ganz langsam der Geduldsfaden. Vielen Dank für Antworten.
Hast Du evtl. auch mal was mit Bleistift auf die VO geschrieben und wegradiert? Das ist auch unzulässig.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
mit Kuli durchgestrichen. Mit Kuli daneben, Patient hat unterschrieben.
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karin-maria schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Patient muss das korrigierte Datum auch gegenzeichnen
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Papa Alpaka schrieb:
@karin-maria ...und wenn alles sauber ist: ab in den Widerspruch und €40 zzgl. Zinsen kassieren. Die Absetzung muss stichhaltig begründet werden können.
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Reinke schrieb:
Es muss lesbar sein, was korrigiert wurde.
Hast Du evtl. auch mal was mit Bleistift auf die VO geschrieben und wegradiert? Das ist auch unzulässig.
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ali schrieb:
Wahrscheinlich hat der Sachbearbeiter auf den falschen Textbaustein gedrückt..Ich würd bei der BEK in Stuttgart anrufen und das mal klären. Kann höchstens sein, dass der Pat das korrigierte Datum noch gegenzeichnen muss.
2. richtiges Datum daneben schreiben
3 Patient unterschreibt
4. Datum schreiben wann der Patient für die Bestätigung der Korrektur unterschrieben hat. Am Besten in der Nähe der Korrekturunterschrift.
Ganz unabhängig davon
5. Patient unterschreibt (zusätzlich) im Kästchen für die Patientenunterschrift.
Alle Punkte gehabt? Dann passt es und die Beanstandung ist nicht rechtens .
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massu schrieb:
1. Falsches Datum durchstreichen
2. richtiges Datum daneben schreiben
3 Patient unterschreibt
4. Datum schreiben wann der Patient für die Bestätigung der Korrektur unterschrieben hat. Am Besten in der Nähe der Korrekturunterschrift.
Ganz unabhängig davon
5. Patient unterschreibt (zusätzlich) im Kästchen für die Patientenunterschrift.
Alle Punkte gehabt? Dann passt es und die Beanstandung ist nicht rechtens .
Ist aber nötig
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Shia schrieb:
Dieses erneute Datum, wann korrigiert wurde, hat man schnell vergessen.
Ist aber nötig
Liege ich also richtig das der Abzug grundsätzlich rechtens ist?
Es ist aber möglich mit einer erneuten Unterschrift des Patientens diese Sachen erneut einzureichen?
Oder was ist jetzt richtig?
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ali schrieb:
@Finne Ja ist leider rechtens. Allerdings muss die DDG eine Kopie mitliefern. Zur Info: Haben Sie das aus einer Abrechnung gemacht oder aus mehreren zusammengeklappt? Wie oben beschrieben, ist jeweils heilbar.
Nein, das haben sie nicht getan und ich habe gesehen das im Rahmenvertrag zudem steht das sie darauf aufmerksam machen müssen, dass es heilbar ist. Das lassen sie scheinbar bewusst weg. Dürfen die das einfach?
Mir ist jetzt erst klar geworden, dass man Datierungsfehler heilen kann. Ich würde mir wünschen, dass darauf jetzt auch andere Physios aufmerksam werden und die Abrechnungsdienstleister sich damit selbst ein Ei legen.
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Finne schrieb:
@ali Es war eine Abrechnung.
Nein, das haben sie nicht getan und ich habe gesehen das im Rahmenvertrag zudem steht das sie darauf aufmerksam machen müssen, dass es heilbar ist. Das lassen sie scheinbar bewusst weg. Dürfen die das einfach?
Mir ist jetzt erst klar geworden, dass man Datierungsfehler heilen kann. Ich würde mir wünschen, dass darauf jetzt auch andere Physios aufmerksam werden und die Abrechnungsdienstleister sich damit selbst ein Ei legen.
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Finne schrieb:
Scheinbar hat sich das Schlupfloch jetzt bei den Kassen um gesprochen. Die Barmer hat mir nun einiges mit dieser Begründung abgesetzt. Sie haben mir von einigen Vorordnungen nicht mal eine Kopie angehangen.
Liege ich also richtig das der Abzug grundsätzlich rechtens ist?
Es ist aber möglich mit einer erneuten Unterschrift des Patientens diese Sachen erneut einzureichen?
Oder was ist jetzt richtig?
Entsprechend wäre die Absetzung korrekt, nicht heilbar und ich müsse auf Kulanz hoffen.
Hier steht mehrfach das es heilbar wäre. Was ist denn nun richtig?
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Es muss sauber lesbar durchgestrichen werden. Drüber schreiben, so dass der eigentliche Text nicht mehr lesbar ist, ist nicht zulässig.
Und ganz wichtig, neben dem korrigierten auch das Datum der Änderung nicht vergessen.
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Shia schrieb:
Was meinst du mit drüber schreiben?
Es muss sauber lesbar durchgestrichen werden. Drüber schreiben, so dass der eigentliche Text nicht mehr lesbar ist, ist nicht zulässig.
Und ganz wichtig, neben dem korrigierten auch das Datum der Änderung nicht vergessen.
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Finne schrieb:
Da musst du die Barmer fragen. Das ist ja die Sauerei das hier interpretationsspielraum besteht. Die Barmer definiert es einfach als "drüber schreiben" und bezahlt die entsprechenden Positionen dann nicht.
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ali schrieb:
@Finne Aber bitte direkt bei der BEK in Stuttgart klären, da sitzt die Heilmittelabteilung.
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Finne schrieb:
Ich muss hier noch mal nachhaken. Mein Verband sagt, dass die Barmer "drüber schreiben" als unzulässiges Korrekturmittel sieht und die Verwendung von diesem nicht zulässig ist.
Entsprechend wäre die Absetzung korrekt, nicht heilbar und ich müsse auf Kulanz hoffen.
Hier steht mehrfach das es heilbar wäre. Was ist denn nun richtig?
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