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unsere Patienten und die
Physiotherapie. Unsere...
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Frage. Ist das rechtens bzw heilbar? Dann darfst du dich in Zukunft ja gar nicht mehr verschreiben. ! Mir reisst da ganz langsam der Geduldsfaden. Vielen Dank für Antworten.
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MeFe89 schrieb:
Hast du es vom Patienten gegenzeichnen lassen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ich habe eine Absetzung bekommen wegen unzulässiger Korekturmittel. Ich habe mich bei den Daten verschrieben und weder Tippex noch sonstwas benutzt sondern einfach das Datum durchgestrichen und nebenan neu geschrieben mit Kuli beide. war übrigens die Barmer und läuft über die Optica.
Frage. Ist das rechtens bzw heilbar? Dann darfst du dich in Zukunft ja gar nicht mehr verschreiben. ! Mir reisst da ganz langsam der Geduldsfaden. Vielen Dank für Antworten.
Hast Du evtl. auch mal was mit Bleistift auf die VO geschrieben und wegradiert? Das ist auch unzulässig.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
mit Kuli durchgestrichen. Mit Kuli daneben, Patient hat unterschrieben.
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karin-maria schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Patient muss das korrigierte Datum auch gegenzeichnen
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Papa Alpaka schrieb:
@karin-maria ...und wenn alles sauber ist: ab in den Widerspruch und €40 zzgl. Zinsen kassieren. Die Absetzung muss stichhaltig begründet werden können.
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Reinke schrieb:
Es muss lesbar sein, was korrigiert wurde.
Hast Du evtl. auch mal was mit Bleistift auf die VO geschrieben und wegradiert? Das ist auch unzulässig.
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ali schrieb:
Wahrscheinlich hat der Sachbearbeiter auf den falschen Textbaustein gedrückt..Ich würd bei der BEK in Stuttgart anrufen und das mal klären. Kann höchstens sein, dass der Pat das korrigierte Datum noch gegenzeichnen muss.
2. richtiges Datum daneben schreiben
3 Patient unterschreibt
4. Datum schreiben wann der Patient für die Bestätigung der Korrektur unterschrieben hat. Am Besten in der Nähe der Korrekturunterschrift.
Ganz unabhängig davon
5. Patient unterschreibt (zusätzlich) im Kästchen für die Patientenunterschrift.
Alle Punkte gehabt? Dann passt es und die Beanstandung ist nicht rechtens .
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massu schrieb:
1. Falsches Datum durchstreichen
2. richtiges Datum daneben schreiben
3 Patient unterschreibt
4. Datum schreiben wann der Patient für die Bestätigung der Korrektur unterschrieben hat. Am Besten in der Nähe der Korrekturunterschrift.
Ganz unabhängig davon
5. Patient unterschreibt (zusätzlich) im Kästchen für die Patientenunterschrift.
Alle Punkte gehabt? Dann passt es und die Beanstandung ist nicht rechtens .
Ist aber nötig
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Shia schrieb:
Dieses erneute Datum, wann korrigiert wurde, hat man schnell vergessen.
Ist aber nötig
Liege ich also richtig das der Abzug grundsätzlich rechtens ist?
Es ist aber möglich mit einer erneuten Unterschrift des Patientens diese Sachen erneut einzureichen?
Oder was ist jetzt richtig?
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ali schrieb:
@Finne Ja ist leider rechtens. Allerdings muss die DDG eine Kopie mitliefern. Zur Info: Haben Sie das aus einer Abrechnung gemacht oder aus mehreren zusammengeklappt? Wie oben beschrieben, ist jeweils heilbar.
Nein, das haben sie nicht getan und ich habe gesehen das im Rahmenvertrag zudem steht das sie darauf aufmerksam machen müssen, dass es heilbar ist. Das lassen sie scheinbar bewusst weg. Dürfen die das einfach?
Mir ist jetzt erst klar geworden, dass man Datierungsfehler heilen kann. Ich würde mir wünschen, dass darauf jetzt auch andere Physios aufmerksam werden und die Abrechnungsdienstleister sich damit selbst ein Ei legen.
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Finne schrieb:
@ali Es war eine Abrechnung.
Nein, das haben sie nicht getan und ich habe gesehen das im Rahmenvertrag zudem steht das sie darauf aufmerksam machen müssen, dass es heilbar ist. Das lassen sie scheinbar bewusst weg. Dürfen die das einfach?
Mir ist jetzt erst klar geworden, dass man Datierungsfehler heilen kann. Ich würde mir wünschen, dass darauf jetzt auch andere Physios aufmerksam werden und die Abrechnungsdienstleister sich damit selbst ein Ei legen.
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Finne schrieb:
Scheinbar hat sich das Schlupfloch jetzt bei den Kassen um gesprochen. Die Barmer hat mir nun einiges mit dieser Begründung abgesetzt. Sie haben mir von einigen Vorordnungen nicht mal eine Kopie angehangen.
Liege ich also richtig das der Abzug grundsätzlich rechtens ist?
Es ist aber möglich mit einer erneuten Unterschrift des Patientens diese Sachen erneut einzureichen?
Oder was ist jetzt richtig?
Entsprechend wäre die Absetzung korrekt, nicht heilbar und ich müsse auf Kulanz hoffen.
Hier steht mehrfach das es heilbar wäre. Was ist denn nun richtig?
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Es muss sauber lesbar durchgestrichen werden. Drüber schreiben, so dass der eigentliche Text nicht mehr lesbar ist, ist nicht zulässig.
Und ganz wichtig, neben dem korrigierten auch das Datum der Änderung nicht vergessen.
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Shia schrieb:
Was meinst du mit drüber schreiben?
Es muss sauber lesbar durchgestrichen werden. Drüber schreiben, so dass der eigentliche Text nicht mehr lesbar ist, ist nicht zulässig.
Und ganz wichtig, neben dem korrigierten auch das Datum der Änderung nicht vergessen.
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Finne schrieb:
Da musst du die Barmer fragen. Das ist ja die Sauerei das hier interpretationsspielraum besteht. Die Barmer definiert es einfach als "drüber schreiben" und bezahlt die entsprechenden Positionen dann nicht.
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ali schrieb:
@Finne Aber bitte direkt bei der BEK in Stuttgart klären, da sitzt die Heilmittelabteilung.
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Finne schrieb:
@ali Wieso hast du denn geschrieben es sei heilbar? Was ist nun richtig? Ich habe mittlerweile nun auch die Ablehnung aus Stuttgart erhalten. Sie werden es nicht zahlen.
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ali schrieb:
@Finne Anlage 3a Punkt o) Korrekturmöglichkeiten
Innerhalb von drei Monaten. Wann hast du denn den ablehnende Bescheid bekommen und wann hast du das heilbar gemachte Rezept wieder eingereicht?
Und hast du auch so verfahren, wie wir dir oben geschrieben haben?
Mit dem einfach drüber schreiben, kommst du nicht weiter.
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Shia schrieb:
@Finne Es ist richtig, dass es heilbar ist.
Innerhalb von drei Monaten. Wann hast du denn den ablehnende Bescheid bekommen und wann hast du das heilbar gemachte Rezept wieder eingereicht?
Und hast du auch so verfahren, wie wir dir oben geschrieben haben?
Mit dem einfach drüber schreiben, kommst du nicht weiter.
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Finne schrieb:
@Shia ich glaube du und andere verstehen nicht was ich geschrieben habe. Das mit dem drüber schreiben sagt die Barmer und nicht ich. Es wurde "geheilt" mit erneuter Unterschrift + Datum. Die Barmer erkennt aber keine Korrekturmöglichkeit mehr an, da sie den "Trick" geht es als unzulässiges Korrekturmittel zu deklarieren (drüber schreiben = Tipp Ex benutzt).
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ali schrieb:
@Finne dann mit der BEK noch mal "freundlich" reden, ansonsten wird halt geklagt....
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Finne schrieb:
@ali Ja, ich werde jetzt mit einem Anwalt sprechen. Wollte nur vorab noch mal Meinungen einholen. Finde das ein wenig enttäuschend das unsere Verbände dieses Vorgehen auch einfach so hinnehmen, da habe ich mir mehr Einsatz erhofft.
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Finne schrieb:
Nachtrag: Ich habe mit einem Rechtsanwalt telefoniert und er hat es bestätigt. Es ist nicht heilbar.
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Shia schrieb:
Äh...
und warum nicht?? lt. Anlage 3 sollte es doch heilbar sein. Außer natürlich, Tipp-Ex wurde benutzt...
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Secretary schrieb:
@Finne
und warum nicht?? lt. Anlage 3 sollte es doch heilbar sein. Außer natürlich, Tipp-Ex wurde benutzt...
Ist die 3 Monatsfrist abgelaufen?
Kennt sich dein Anwalt mit unserem Heilmittelrichtlinien aus?
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massu schrieb:
@Finnehast du Tippex benutz?
Ist die 3 Monatsfrist abgelaufen?
Kennt sich dein Anwalt mit unserem Heilmittelrichtlinien aus?
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Shia schrieb:
Ich glaub das ist vergebliche Liebesmüh🤷🏻♀️
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Finne schrieb:
@massu Nein. Nein. Rechtsanwalt Alt.
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Finne schrieb:
@Shia Was möchtest du von mir? Offensichtlich bei dir verlorene Mühe. Also spare ich mir jetzt weitere Kommentare.
Dir kann hier niemand helfen, wenn die Fakten nicht offen gelegt werden.
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Shia schrieb:
Finne, du beantwortest keinerlei Rückfragen von uns.
Dir kann hier niemand helfen, wenn die Fakten nicht offen gelegt werden.
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massu schrieb:
@Finne mach doch ein Foto von der Rückseite für uns. Mit geschwärzte Daten
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Finne schrieb:
Ich muss hier noch mal nachhaken. Mein Verband sagt, dass die Barmer "drüber schreiben" als unzulässiges Korrekturmittel sieht und die Verwendung von diesem nicht zulässig ist.
Entsprechend wäre die Absetzung korrekt, nicht heilbar und ich müsse auf Kulanz hoffen.
Hier steht mehrfach das es heilbar wäre. Was ist denn nun richtig?
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