Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
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ich wüsste gern wie ihr mit unvollendeten Behandlungen umgeht - viele Patienten scheuen offenbar die Zuzahlung oder haben im stressigen Alltag keine Zeit die Behandlung abzuschließen.
Gibt es Erfahrungen mit welchen seriösen Mitteln man diese Patienten nochmal in die Praxis bekommt?
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Problem beschreiben
paula443 schrieb:
Hallo Leute,
ich wüsste gern wie ihr mit unvollendeten Behandlungen umgeht - viele Patienten scheuen offenbar die Zuzahlung oder haben im stressigen Alltag keine Zeit die Behandlung abzuschließen.
Gibt es Erfahrungen mit welchen seriösen Mitteln man diese Patienten nochmal in die Praxis bekommt?
PT-Angie
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paula443 schrieb:
Mmmmhhhh... das würde ich ungern so machen - ist aber auf jeden Fall eine Lösung. Aber ob es die geschmeidigste ist?
Willst Du zu Deinen Zuzahlungen kommen oder ewig dem Geld hinterher laufen?
PT-Angie
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PT-Angie schrieb:
Was meinst Du mit "geschmeidigste"?
Willst Du zu Deinen Zuzahlungen kommen oder ewig dem Geld hinterher laufen?
PT-Angie
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Neuling schrieb:
ich schreibe die ungefähre zuzahlung gleich mit aufs bestellkätchen, und der hinweis,daß es zu beginn der neh. zu entr. ist. gab noch nie probleme. im notfall haste noch bis zur 2. beh. zeit mit eintreiben
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rudibam schrieb:
Wo gibts denn eine ungefähre Zuzahlung?
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PT-Angie schrieb:
Auf jeden Fall die Zuzahlung bei der ersten Behandlung kassieren......
PT-Angie
Je nach RV darf die Zuzahlung nicht im voraus kassiert werden, sondern nur die Verordnungsblattgebühr.
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Aber du hast völlig Recht, wenn der Patient die Zuzahlung nicht leistet, kann man es der KK in Rechnung stellen.
Ich habe aber gerade von einigen Kollegen gehört, dass die Kassen Schwierigkeiten machen, wenn immer die gleichen Praxen keine Zuzahlung kassieren. Dürfen sie sicher nicht, aber den Ärger, die Zeit und eine evtl. Klage gehen dann zu unseren Lasten.
Ehrlich gesagt ist mir da egal, was evtl. im Rahmenvertrag steht. Wir sagen den Patienten klar, dass vor oder spätestens bei der 1. Behandlung gezahlt wird. Wir sagen allerdings auch, dass bei einem evtl. Abbruch der VO der Patient anteilig sein Geld von uns zurück erhält.
Damit bin ich in der Regel gut zurecht gekommen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Wir kassieren immer vorher und es gibt so gut wie nie Probleme.
Aber du hast völlig Recht, wenn der Patient die Zuzahlung nicht leistet, kann man es der KK in Rechnung stellen.
Ich habe aber gerade von einigen Kollegen gehört, dass die Kassen Schwierigkeiten machen, wenn immer die gleichen Praxen keine Zuzahlung kassieren. Dürfen sie sicher nicht, aber den Ärger, die Zeit und eine evtl. Klage gehen dann zu unseren Lasten.
Ehrlich gesagt ist mir da egal, was evtl. im Rahmenvertrag steht. Wir sagen den Patienten klar, dass vor oder spätestens bei der 1. Behandlung gezahlt wird. Wir sagen allerdings auch, dass bei einem evtl. Abbruch der VO der Patient anteilig sein Geld von uns zurück erhält.
Damit bin ich in der Regel gut zurecht gekommen.
Gruß Britt
Wir machen es genauso wie Britt.
PT-Angie
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PT-Angie schrieb:
Das ewige Rechnung stellen, Mahnung schicken und dann letztendlich doch der KK in Rechnung stellen - und wieder auf sein Geld warten........
Wir machen es genauso wie Britt.
PT-Angie
Es sind ja nur sehr, sehr wenige Patienten die nicht bezahlen. Somit hält sich der Aufwand in Grenzen.
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morpheus-06 schrieb:
Mahnung schicken?
Es sind ja nur sehr, sehr wenige Patienten die nicht bezahlen. Somit hält sich der Aufwand in Grenzen.
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rudibam schrieb:
Es sind aber immer die Gleichen. Mahnung für die Zuzahlung schreiben wir nicht. Wird die Rechnung innerhalb der Frist nicht bezahlt wird es der KK in Rechnung gestellt. Es ist aber immer mit vermehrt Arbeit verbunden.
Auch auf mehrere Anrufe keine Bereitschaft zur rezeptgebühr Zuzahlung .
Das wäre Sache des Versicherten .
Was jetzt wegen 2 mal 18 Euro lohnt sich nicht zu Klagen
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knochenrichter schrieb:
Wollte ich die AOK sagte sie zählt die Zuzahlung auf keinen fall .
Auch auf mehrere Anrufe keine Bereitschaft zur rezeptgebühr Zuzahlung .
Das wäre Sache des Versicherten .
Was jetzt wegen 2 mal 18 Euro lohnt sich nicht zu Klagen
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morpheus-06 schrieb:
Lt. SGB V muss die Kasse zahlen.
LG....B.
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MarieClaire1307 schrieb:
Auch die AOK hat sich an das SGB V zu halten, wie wir auch.
LG....B.
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ali schrieb:
nicht Anrufen, einfach Anmahnen....
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Esra Luise schrieb:
also wir haben auch von der AOK schon nicht bezahlte zuzahlungen erstattet bekommen
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morpheus-06 schrieb:
Behandlung abbrechen, Rezept abrechnen, Patient eine Rechnung über die Zuzahlung schicken, zahlt er nicht, seiner Kasse die Zuzahlung in Rechnung stellen. Hat bei mir immer gut funktioniert.
Je nach RV darf die Zuzahlung nicht im voraus kassiert werden, sondern nur die Verordnungsblattgebühr.
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silvia43 schrieb:
Vielleicht setzt Du Dich einfach hin und rufst die Pat. mal an. Du siehst dann die Reaktion , ob sie noch kommen wollen und weist sie freundlich darauf hin, das noch Gebühren offen sind ! Mit nur Mahnung und Rechnung schreiben bekommst Du sie bestimmt nicht in die Praxis zurück. Denk aber an die 14 Tage unterbrechungsfrist!
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