Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
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bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
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Pflegepersonal unterschreibt, allerdings nur mit der normalen Unterschrift, weigert sich, mit "i.A." zu unterschreiben. Keine Chance.....
Von mir der Vermerk "Unterschrift durch Pflegepersonal, Pat. nicht schreibfähig".
Die erste VO wurde bezahlt. Denkt Ihr, das reicht oder gibts evtl. Rückforderungen?
NRW, AOK Rheinland-Hamburg
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die neue schrieb:
Ich behandle eine nicht schreibfähige Patientin im Heim, keine Verwandten oder Angehörige greifbar.
Pflegepersonal unterschreibt, allerdings nur mit der normalen Unterschrift, weigert sich, mit "i.A." zu unterschreiben. Keine Chance.....
Von mir der Vermerk "Unterschrift durch Pflegepersonal, Pat. nicht schreibfähig".
Die erste VO wurde bezahlt. Denkt Ihr, das reicht oder gibts evtl. Rückforderungen?
NRW, AOK Rheinland-Hamburg
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Vielen Dank.
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die neue schrieb:
auch ohne "i.A."??
Vielen Dank.
War übrings auch der Vorschlag der AOK Rheinland.
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paul849 schrieb:
Schreibe immer s. diagnose. Unterschrift d. Pflegepersonal. No Problem.
War übrings auch der Vorschlag der AOK Rheinland.
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Wonderwoman schrieb:
jup
Also ich meine in rechtlicher Sicht?
Und warum weigert sich das Pflegepersonal "i.A." zu unterschreiben:
bringt das irgendwelche Nachteile oder Verpflichtungen rechtlicher Art mit sich oder geht es nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen?
Danke für die Aufklärung,
lg
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limone schrieb:
Was ist der Unterschied zw. "i.A." und normale Unterschrift?
Also ich meine in rechtlicher Sicht?
Und warum weigert sich das Pflegepersonal "i.A." zu unterschreiben:
bringt das irgendwelche Nachteile oder Verpflichtungen rechtlicher Art mit sich oder geht es nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen?
Danke für die Aufklärung,
lg
[bearbeitet am 19.06.14 10:37]
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Udo schrieb:
bei mir auch ohne Probleme. Hab mir aber einen Stempel zu gelegt "Patient schreibunfähig. Unterschrift durch Angehörige od. Pflegepersonal" weil, es gab schon Nachfragen wenn auf einer Verordnung unterschiedliche Unterschriften waren. Seit dem ist Ruhe. Egal ob mit oder ohne i.A.
[bearbeitet am 19.06.14 10:37]
Darf ich als Therapeut überhaupt i.A. unterschreiben bei meinem eigenen Patienten?
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Skiurlaub schrieb:
Wenn Pflegepersonal unterschreiben kann, warum dann nicht in solch einem Fall der behandelnde PT selbst?
Darf ich als Therapeut überhaupt i.A. unterschreiben bei meinem eigenen Patienten?
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Udo schrieb:
Die Möglichkeit wurde hier auch schon öfters gepostet und ist unter bestimmten Bedingungen zulässig. Wie genau und werde das geschrieben hat kann ich dir jetzt auf die schnelle nicht sagen.
Aus meiner Sicht kann ich mir nicht selbst etwas quittieren.
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Wonderwoman schrieb:
Hmm... die Diskussion würde mich interessieren.
Aus meiner Sicht kann ich mir nicht selbst etwas quittieren.
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Leni C. schrieb:
Habe ich auch schon gemacht bei einer Hemipatientin , die re die Hemihand hatte und mit li absolut schreibunfähig war . Sie lebte alleine , nur 2 x am Tag kam der Pflegedienst , der sich verständlicherweise weigerte , weil er bei den Behandlungen nicht dabei war , und der Sohn weigerte sich aus dem gleichen Grund ( kam nur ab und zu vorbei ) . Ich habe also i.A. unterschrieben und den Sachverhalt hinten auf`s Rezept geschrieben. War kein Problem . Ansonsten unterschreibt im Heim das Pflegepersonal ganz normal und ich schreibe über die Unterschriftenreihe mit Pfeil "Pflegepersonal". Wird von allen Kassen so akzeptiert.
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Wonderwoman schrieb:
Wird nur akzeptiert, weil die Kasse das nicht als Deine Unterschrift identifiziert hat. Du kannst Dir trotzdem nicht selbst eine Leistung quittieren...
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norge schrieb:
bei uns funktioniert es auch ohne weiteres
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Wonderwoman schrieb:
Funktioniert bei mir seit Jahren ohne Probleme.
Weil dem ein Interessenskonflikt unterstellt werden könnte. Machbar wär's natürlich, "sauberer" ist aber stets die Unterschrift eines Menschen der dir gegenüber die Interessen des Patienten vertritt.
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Macht es einen Unterschied, wenn ich in diesem Fall AN bin, also nicht selbst abrechne?
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Skiurlaub schrieb:
OK, also ganz klar ist das nicht.
Macht es einen Unterschied, wenn ich in diesem Fall AN bin, also nicht selbst abrechne?
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Wonderwoman schrieb:
Nö
Bislang hatte ich noch keine Absetzung in solchen Fällen. Wenn ja, würde ich die KK anrufen und sie bitten, den Sachverhalt
bei der Versicherten zu überprüfen. Auch die KK haben eine Bringschuld.
Ansonsten Klage, damit das ein für alle Mal geklärt wird. Was sollen wir denn in solchen Fällen machen?
Die Behandlung muss jedes Mal durch Unterschrift quittiert werden. So sind die Vorschriften.
Ich darf nicht die komplette Verordnung von einer unterschriftsberechtigten Person unterschreiben lassen.
Nächste Frage....wer ist unterschriftsberechtigt? Soll ich auch noch die Betreuungsvollmacht überprüfen.
Manchmal macht ihr auch hier aus allem ein Drama.
LG.....B.
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MarieClaire1307 schrieb:
Ich dokumentiere das in solchen Fällen auf der Verordnung z.B. Versicherte ist blind, kann aus dem Grund nicht unterschreiben.
Bislang hatte ich noch keine Absetzung in solchen Fällen. Wenn ja, würde ich die KK anrufen und sie bitten, den Sachverhalt
bei der Versicherten zu überprüfen. Auch die KK haben eine Bringschuld.
Ansonsten Klage, damit das ein für alle Mal geklärt wird. Was sollen wir denn in solchen Fällen machen?
Die Behandlung muss jedes Mal durch Unterschrift quittiert werden. So sind die Vorschriften.
Ich darf nicht die komplette Verordnung von einer unterschriftsberechtigten Person unterschreiben lassen.
Nächste Frage....wer ist unterschriftsberechtigt? Soll ich auch noch die Betreuungsvollmacht überprüfen.
Manchmal macht ihr auch hier aus allem ein Drama.
LG.....B.
Es war nicht die Frage, ob das Pflegepersonal unterschreiben darf.
Es war die Frage, ob es "einfach so" unterschreiben darf oder ob ein "i.A." vor der Unterschrift stehen muß. Da der/die Unterschreibende nun mal nicht Patient Müller ist.
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die neue schrieb:
Lesen bildet :smile:
Es war nicht die Frage, ob das Pflegepersonal unterschreiben darf.
Es war die Frage, ob es "einfach so" unterschreiben darf oder ob ein "i.A." vor der Unterschrift stehen muß. Da der/die Unterschreibende nun mal nicht Patient Müller ist.
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Papa Alpaka schrieb:
> Wenn Pflegepersonal unterschreiben kann, warum dann nicht in solch einem Fall der behandelnde PT selbst?
Weil dem ein Interessenskonflikt unterstellt werden könnte. Machbar wär's natürlich, "sauberer" ist aber stets die Unterschrift eines Menschen der dir gegenüber die Interessen des Patienten vertritt.
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