Wir suchen Verstärkung ab Februar/
März für unsere kleine Praxis mit
aktuell 3 Vollzeit-/
Teilzeit-Therapeutinnen.
Leider verlässt uns eine
langjährige Kollegin aus
familären Gründen, daher suchen
wir eine/n Kollegin/en!
- Du suchst ein tolles Team, in dem
Arbeiten Spaß macht? Es ist egal,
ob du Berufsanfänger oder schon
länger im Beruf bist ;-)
- Du bist zuverlässig und kannst
selbstständig arbeiten? (
Natürlich sind wir jederzeit für
Fragen da!)
- Du brauchst keine Angst v...
März für unsere kleine Praxis mit
aktuell 3 Vollzeit-/
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Leider verlässt uns eine
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Habe eine Mitarbeiterin mit Maueller Therapie Zertifikat. Muß diese Mitarbeiterin die Rezepte, die sie abgearbeitet hat als Leistungserbringer unterschreiben oder muß ich als Praxisinhaber die Unterschrift setzen?
Danke für Antworten!
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torsten521 schrieb:
Hallo !
Habe eine Mitarbeiterin mit Maueller Therapie Zertifikat. Muß diese Mitarbeiterin die Rezepte, die sie abgearbeitet hat als Leistungserbringer unterschreiben oder muß ich als Praxisinhaber die Unterschrift setzen?
Danke für Antworten!
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Hase C schrieb:
Der Praxisinhaber ist der Leistungserbringer.
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welches sie selber am Pat. " abgearbeitet", denn nur sie haben
das entsprechende Zertifikat und nicht ich, auch wenn ich PI bin.
Alles andere wäre doch Betrug, wer hat nun recht?
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Bika schrieb:
Moment, ich als PI lasse meine AN jedes Rezept unterschreiben,
welches sie selber am Pat. " abgearbeitet", denn nur sie haben
das entsprechende Zertifikat und nicht ich, auch wenn ich PI bin.
Alles andere wäre doch Betrug, wer hat nun recht?
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
du bist lt. SGB V der zugelassene Leistungserbringer, nicht deine AN.
Auf der VO ist der Stempel der Praxis und im Zweifelsfall haftet sowieso der PI.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ich glaube, dass es völlig Wurscht ist, ob der PI oder der AN unterschreibt.
Auf der VO ist der Stempel der Praxis und im Zweifelsfall haftet sowieso der PI.
Gruß Britt
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morpheus-06 schrieb:
du bist lt. SGB V der zugelassene Leistungserbringer, nicht deine AN.
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