Hallo..
wir sind ein interdisziplinäres
und vor allem aufgeschlossenes Team
in den Bereichen
"Physiotherapie"-"Ergotherapie" und
"Logopädie" und suchen dich für
unser Team in Vollzeit oder
Teilzeit!
Ob du im physiotherapeutischen
Bereich mehr oder auch weniger
Erfahrung oder Qualifikationen
mitbringst, ist für uns nicht das
Wichtigste.
Aber wenn du dich weiterbilden
willst, unterstützen wir dich
dabei fachlich und auch finanziell.
Und das mit vollem Einsatz!
Darüber hinaus bieten...
wir sind ein interdisziplinäres
und vor allem aufgeschlossenes Team
in den Bereichen
"Physiotherapie"-"Ergotherapie" und
"Logopädie" und suchen dich für
unser Team in Vollzeit oder
Teilzeit!
Ob du im physiotherapeutischen
Bereich mehr oder auch weniger
Erfahrung oder Qualifikationen
mitbringst, ist für uns nicht das
Wichtigste.
Aber wenn du dich weiterbilden
willst, unterstützen wir dich
dabei fachlich und auch finanziell.
Und das mit vollem Einsatz!
Darüber hinaus bieten...
Habe eine Mitarbeiterin mit Maueller Therapie Zertifikat. Muß diese Mitarbeiterin die Rezepte, die sie abgearbeitet hat als Leistungserbringer unterschreiben oder muß ich als Praxisinhaber die Unterschrift setzen?
Danke für Antworten!
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torsten521 schrieb:
Hallo !
Habe eine Mitarbeiterin mit Maueller Therapie Zertifikat. Muß diese Mitarbeiterin die Rezepte, die sie abgearbeitet hat als Leistungserbringer unterschreiben oder muß ich als Praxisinhaber die Unterschrift setzen?
Danke für Antworten!
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Hase C schrieb:
Der Praxisinhaber ist der Leistungserbringer.
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welches sie selber am Pat. " abgearbeitet", denn nur sie haben
das entsprechende Zertifikat und nicht ich, auch wenn ich PI bin.
Alles andere wäre doch Betrug, wer hat nun recht?
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Bika schrieb:
Moment, ich als PI lasse meine AN jedes Rezept unterschreiben,
welches sie selber am Pat. " abgearbeitet", denn nur sie haben
das entsprechende Zertifikat und nicht ich, auch wenn ich PI bin.
Alles andere wäre doch Betrug, wer hat nun recht?
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
du bist lt. SGB V der zugelassene Leistungserbringer, nicht deine AN.
Auf der VO ist der Stempel der Praxis und im Zweifelsfall haftet sowieso der PI.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ich glaube, dass es völlig Wurscht ist, ob der PI oder der AN unterschreibt.
Auf der VO ist der Stempel der Praxis und im Zweifelsfall haftet sowieso der PI.
Gruß Britt
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morpheus-06 schrieb:
du bist lt. SGB V der zugelassene Leistungserbringer, nicht deine AN.
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