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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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eine Frage, wie handhabt ihr es?
Ich habe einige Patienten in soziale Einrichtung, die teilweise selbst nicht unterschreiben können aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung.
Hier unterschreibt immer das Pflege beziehungsweise Betreuungspersonal
Ist das so korrekt? Muss man wirklich den Namen jeder Betreuungspersonen am Ende des Rezept es angeben, wer genau unterschrieben hat? Danke für eure Infos.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Bella Si Das steht so wortwörtlich in § 5 Abs. 2 BRV. Ist deswegen alles richtig inkl. Benennen des Unterschreibenden.
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andi-jo schrieb:
Seit wann gibt es diese Regelung? Meine Informationen sind . Unterschrift pflegepersonal muss als Erläuterung stehen
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LogoMijo schrieb:
@andi-jo Ich bin zwar kein Physiotherapeut, habe aber problemlos euren Rahmenvertrag vom 4.4.2022 und dort den §5 Abs.2 gefunden. Dort steht alles, was vereinbart wurde, wenn die Patientin / der Patient nicht selbst signieren kann.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@andi-jo
andi-jo schrieb am 20.11.2023 07:43 Uhr:Seit wann gibt es diese Regelung? Meine Informationen sind . Unterschrift pflegepersonal muss als Erläuterung stehen Seit es dem neuen BRV gibt?
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Ahn schrieb:
@andi-jo also wir machen auch eine große geschweifte Klammer und schreiben hin: Unterschrift Pflegepersonal . Bisher keine Absetzungen damit …
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Bella Si schrieb:
Danke für die Infos👍
Bei Buchner gibt es dazu auch passende Stempel
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GüSta schrieb:
@Ahn
Bei Buchner gibt es dazu auch passende Stempel
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LogoMijo schrieb:
@GüSta Wenn jemand für passendes Pflegepersonal bezahlen würde, dann gäbe es das auch bei Buchnerghost
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Busquete schrieb:
Wir handhaben es auch, ein Vermerk, z.B Unterschrift Pflegepersonal. War jetzt verunsichert, da dabei steht, den Namen der Person und den Grund mit anzugeben. Den Grund haben wir bisher nie darauf geschrieben, und auch nur immer Pflegepersonal, wenn man da jetzt jeden einzelnen Namen des Pfleger drauf schreibt, dann wird’s spaßig. Geht wsl wegen Datenschutz auch gar nicht
Ich hatte vor einigen Jahren deswegen mal eine Absetzung durch ein Rechenzentrum. Es handelte sich um einen Patienten im Pflegeheim. Diagnose: Apallisches Syndrom.
Der hätte bestimmt unterschreiben können.face_with_rolling_eyes
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Körnchen schrieb:
Ich habe dafür einen Stempel mit dem Aufdruck: Unterschrift durch Pflegepersonal oder Angehörige.
Ich hatte vor einigen Jahren deswegen mal eine Absetzung durch ein Rechenzentrum. Es handelte sich um einen Patienten im Pflegeheim. Diagnose: Apallisches Syndrom.
Der hätte bestimmt unterschreiben können.face_with_rolling_eyes
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Busquete schrieb:
@Körnchen ja wer weiß auf was die jetzt noch alles kommen um Geld einzusparen und umschulen ärgern
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SiegesgöttinXX schrieb:
@Körnchen ich habe zwar keinen entsprechenden Stempel, schreibe aber immer darunter "Unterschrift durch Pflegepersonal/Betreuung im Auftrag des Patienten/der Patientin, da aufgrund der Diagnose schreibunfähig"...bisher keine Probleme
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Problem beschreiben
Bella Si schrieb:
Hallo an alle Kollegen,
eine Frage, wie handhabt ihr es?
Ich habe einige Patienten in soziale Einrichtung, die teilweise selbst nicht unterschreiben können aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung.
Hier unterschreibt immer das Pflege beziehungsweise Betreuungspersonal
Ist das so korrekt? Muss man wirklich den Namen jeder Betreuungspersonen am Ende des Rezept es angeben, wer genau unterschrieben hat? Danke für eure Infos.
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