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Dann würde die erste Zeile ohne Unterschrift bleiben?
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Janna22 schrieb:
Ist es möglich, das Rezept erst ab der 2. Behandlung/ ist noch in der Frist zu beginnen mit dem Vermerk dass die 1. Behandlung Urlaub der Patientin war?
Dann würde die erste Zeile ohne Unterschrift bleiben?
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ali schrieb:
Hmm, würde sagen NEIN, obwohl ich Dein Ansinnen noch nicht ganz hab....,spätesten Behandlungsbeginn ändern, geht auch nach tel. Rücksprache mit s Doc.
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ali schrieb:
Versteh ich nicht, warum ?
Falls die 14 Tages Frist wegen Urlaub nicht eingehalten werden kann, muss der Arzt im "Behandlungsbeginn spätestens am...." ein Datum eintragen, das nach dem Urlaub der Patientin ist.
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Sind alle Unterbrechungen immer noch regelkonform, sind bei 10 verordneten Terminen auch 10 Termine durchzuführen. Es sei denn, es besteht keine Behandlungsnotwendigkeit mehr.
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Wenn du fristgerecht behandelst bleibt keine Zeile auf der Verordnungsrückseite (Unterschriftenblatt) leer. Auch bei Unterbrechnungen benötigst du keine Leerzeile/Extrazeile für die Kennzeichnung mit den Unterbrechnungsgründen.
Sind alle Unterbrechungen immer noch regelkonform, sind bei 10 verordneten Terminen auch 10 Termine durchzuführen. Es sei denn, es besteht keine Behandlungsnotwendigkeit mehr.
LG ergonosis
Sonst breche ich das Rezept ab.
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Janna22 schrieb:
Kollege hatte 1. Termin eingetragen, Pat kam nicht, weil sie es aber nicht wusste (Urlaubszeit). Dann hat Kollege 2. Termin eingetragen , den hatte Pat. auch unterschrieben und dann geht es regulär weiter.
Sonst breche ich das Rezept ab.
Wenn es 10 sind, den ersten durchstreichen und das richtige Datum schreiben.
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jonauti schrieb:
Einfach den ersten Termin durchstreichen, dann die 6 Termine normal darunter eintragen.
Wenn es 10 sind, den ersten durchstreichen und das richtige Datum schreiben.
den ersten Termin sichtbar mit Linieal wegstreichen (kein Tipp-Ex oder sonstige Korrekturroller nutzen), den zweiten Termin (Du schreibst oben, dieser wäre innerhalb der 14 tägigen Frist ab Ausstellungsdatum) ganz normal stehen lassen. Die Behandlung ganz normal weiterführen. Sollte es sich um 10 Behandlungen handeln, dann für die 10. Unterschrift einen Zettel benutzten, von dem folgendes abzulesen ist:
Tagesdatum der Behandlung, Behandlung (auch als Kürzel, z.B. "KG") und Unterschrift des Patienten. Dazu unten einen Stempel und eine Unterschrift von euch (machen wir zumindest).
Bitte nicht auf der HVMO mit Korrekturroller die numerische Aufzählung wegnehmen "1,2,3,4, usw." und mit Kugelschreiber neu durchnummerieren...
Also, nix da mit abbrechen.
Auch wenn die Frist von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum überschritten ist, ist das jetzt, jedoch spätestens VOR der Abrechnung heilbar. Anruf in der Praxis, Rücksprache mit dem Arzt/ Praxispersonal, ob der verspätete Beginn in Ordnung geht. Auf der Rückseite der Verordnung Tag, Name des Mitarbeiters/ Arztes aus der Praxis und eigene Unterschrift. Fertig. Keine persönlichen Angaben zum Patienten ("Patient war im Urlaub"). Das geht den Kostenübernehmer nichts an.
Edit: jonauti war schnellerererer...
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ruesay schrieb:
Hallo Janna,
den ersten Termin sichtbar mit Linieal wegstreichen (kein Tipp-Ex oder sonstige Korrekturroller nutzen), den zweiten Termin (Du schreibst oben, dieser wäre innerhalb der 14 tägigen Frist ab Ausstellungsdatum) ganz normal stehen lassen. Die Behandlung ganz normal weiterführen. Sollte es sich um 10 Behandlungen handeln, dann für die 10. Unterschrift einen Zettel benutzten, von dem folgendes abzulesen ist:
Tagesdatum der Behandlung, Behandlung (auch als Kürzel, z.B. "KG") und Unterschrift des Patienten. Dazu unten einen Stempel und eine Unterschrift von euch (machen wir zumindest).
Bitte nicht auf der HVMO mit Korrekturroller die numerische Aufzählung wegnehmen "1,2,3,4, usw." und mit Kugelschreiber neu durchnummerieren...
Also, nix da mit abbrechen.
Auch wenn die Frist von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum überschritten ist, ist das jetzt, jedoch spätestens VOR der Abrechnung heilbar. Anruf in der Praxis, Rücksprache mit dem Arzt/ Praxispersonal, ob der verspätete Beginn in Ordnung geht. Auf der Rückseite der Verordnung Tag, Name des Mitarbeiters/ Arztes aus der Praxis und eigene Unterschrift. Fertig. Keine persönlichen Angaben zum Patienten ("Patient war im Urlaub"). Das geht den Kostenübernehmer nichts an.
Edit: jonauti war schnellerererer...
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FFGG schrieb:
dann ist es doch die erste Behandlung.... komplizierter geht es nimmer, oder ?
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jonauti schrieb:
Nein, das geht auf keinen Fall.
Falls die 14 Tages Frist wegen Urlaub nicht eingehalten werden kann, muss der Arzt im "Behandlungsbeginn spätestens am...." ein Datum eintragen, das nach dem Urlaub der Patientin ist.
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