Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
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in Teilzeit / Vollzeit
.
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Therapien als auch diagnostische
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Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
könnt ihr mir den Unterschied zwischen VadR und Langzeitverordnung erklären?
Vielen Dank im Vorraus :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
könnt ihr mir den Unterschied zwischen VadR und Langzeitverordnung erklären?
Vielen Dank im Vorraus :blush:
Es gibt Langzeitgenehmigungen. Das heißt, bei VadR die KK die keinen Genehmigungsverzicht haben ein Antrag auf Längerfristige Genehmigung gestellt werden kann. Gültigkeit bis zu zwei Jahre.
Dadurch müssen die VadR in der Zeit nicht mehr genehmigt werden.
Gruß Manfred
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CM Müller schrieb:
Hallo es gibt keine Langzeitverordnungen.
Es gibt Langzeitgenehmigungen. Das heißt, bei VadR die KK die keinen Genehmigungsverzicht haben ein Antrag auf Längerfristige Genehmigung gestellt werden kann. Gültigkeit bis zu zwei Jahre.
Dadurch müssen die VadR in der Zeit nicht mehr genehmigt werden.
Gruß Manfred
Für den Therapeuten gibt es keinen Unterschied, sonst siehe Beitrag von CM Müller
[bearbeitet am 23.01.13 08:15]
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:tired_face:
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RePro schrieb:
wo steht das Langfristgen. Vo nicht ins Budget fallen ?
:tired_face:
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lexa schumanski schrieb:
Siehe zuständige KV
Somit wäre es für den Arzt ja von Vorteil, wenn er Patienten von KK hat, die eine Genehmigung bei VadR verlangen und dann einfach Langzeitgenehmigung beantragt, oder? Wer muss diese Langzeitgenehmigung eigentlich beantragen, der Patient, der Arzt, oder der Therapeut?
Liebe Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und wie ist das bei VadR, der KK, die keine Genehmigung verlangen, da fällt es doch ins Budget, oder? Kann man da auch etwas beantragen, dass der Arzt bei diesen auch nicht auf das Budget zurückgreifen muss?
Somit wäre es für den Arzt ja von Vorteil, wenn er Patienten von KK hat, die eine Genehmigung bei VadR verlangen und dann einfach Langzeitgenehmigung beantragt, oder? Wer muss diese Langzeitgenehmigung eigentlich beantragen, der Patient, der Arzt, oder der Therapeut?
Liebe Grüße
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gabriele639 schrieb:
Der Patient. :blush:
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morpheus-06 schrieb:
Unterschied für den Arzt -> je Diagnose fällt die Vo. nicht ins Budget (Langfristgenehmigung)
Für den Therapeuten gibt es keinen Unterschied, sonst siehe Beitrag von CM Müller
[bearbeitet am 23.01.13 08:15]
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