physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

NRW Recklinghausen

Wir suchen Physiotherapeut / Innen
M/W/D in Vollzeit, Teilzeit oder
als Aushilfe, Berufseinsteiger oder
Wiedereinsteiger.

Zwei Patienten pro Stunde.

25€ Brutto Stundenlohn


Ein Auto für Hausbesuche steht zur
Verfügung.

Eine Stelle für nur Hausbesuche
ist auch möglich.

Bewerbungen bitte an
info@physio-energetics.de

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Unterschied VadR und Langzeitverordnung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Unterschied VadR und Langzeitverordnung
Es gibt 7 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
22.01.2013 23:35
Hallo zusammen,

könnt ihr mir den Unterschied zwischen VadR und Langzeitverordnung erklären?

Vielen Dank im Vorraus :blush:
1

Gefällt mir

Hallo zusammen, könnt ihr mir den Unterschied zwischen VadR und Langzeitverordnung erklären? Vielen Dank im Vorraus :blush:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo zusammen,

könnt ihr mir den Unterschied zwischen VadR und Langzeitverordnung erklären?

Vielen Dank im Vorraus :blush:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
CM Müller
23.01.2013 07:13
Hallo es gibt keine Langzeitverordnungen.
Es gibt Langzeitgenehmigungen. Das heißt, bei VadR die KK die keinen Genehmigungsverzicht haben ein Antrag auf Längerfristige Genehmigung gestellt werden kann. Gültigkeit bis zu zwei Jahre.
Dadurch müssen die VadR in der Zeit nicht mehr genehmigt werden.

Gruß Manfred

1

Gefällt mir

• TaPi
Hallo es gibt keine Langzeitverordnungen. Es gibt Langzeitgenehmigungen. Das heißt, bei VadR die KK die keinen Genehmigungsverzicht haben ein Antrag auf Längerfristige Genehmigung gestellt werden kann. Gültigkeit bis zu zwei Jahre. Dadurch müssen die VadR in der Zeit nicht mehr genehmigt werden. Gruß Manfred
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

CM Müller schrieb:

Hallo es gibt keine Langzeitverordnungen.
Es gibt Langzeitgenehmigungen. Das heißt, bei VadR die KK die keinen Genehmigungsverzicht haben ein Antrag auf Längerfristige Genehmigung gestellt werden kann. Gültigkeit bis zu zwei Jahre.
Dadurch müssen die VadR in der Zeit nicht mehr genehmigt werden.

Gruß Manfred

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
morpheus-06
23.01.2013 08:06
Unterschied für den Arzt -> je Diagnose fällt die Vo. nicht ins Budget (Langfristgenehmigung)
Für den Therapeuten gibt es keinen Unterschied, sonst siehe Beitrag von CM Müller



[bearbeitet am 23.01.13 08:15]
1

Gefällt mir

• TaPi
Unterschied für den Arzt -> je Diagnose fällt die Vo. nicht ins Budget (Langfristgenehmigung) Für den Therapeuten gibt es keinen Unterschied, sonst siehe Beitrag von CM Müller [bearbeitet am 23.01.13 08:15]
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
RePro
23.01.2013 10:34
wo steht das Langfristgen. Vo nicht ins Budget fallen ?

:tired_face:
1

Gefällt mir

wo steht das Langfristgen. Vo nicht ins Budget fallen ? :tired_face:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



RePro schrieb:

wo steht das Langfristgen. Vo nicht ins Budget fallen ?

:tired_face:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
lexa schumanski
23.01.2013 12:42
Siehe zuständige KV

1

Gefällt mir

Siehe zuständige KV
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



lexa schumanski schrieb:

Siehe zuständige KV

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
23.01.2013 12:44
Und wie ist das bei VadR, der KK, die keine Genehmigung verlangen, da fällt es doch ins Budget, oder? Kann man da auch etwas beantragen, dass der Arzt bei diesen auch nicht auf das Budget zurückgreifen muss?
Somit wäre es für den Arzt ja von Vorteil, wenn er Patienten von KK hat, die eine Genehmigung bei VadR verlangen und dann einfach Langzeitgenehmigung beantragt, oder? Wer muss diese Langzeitgenehmigung eigentlich beantragen, der Patient, der Arzt, oder der Therapeut?

Liebe Grüße
1

Gefällt mir

Und wie ist das bei VadR, der KK, die keine Genehmigung verlangen, da fällt es doch ins Budget, oder? Kann man da auch etwas beantragen, dass der Arzt bei diesen auch nicht auf das Budget zurückgreifen muss? Somit wäre es für den Arzt ja von Vorteil, wenn er Patienten von KK hat, die eine Genehmigung bei VadR verlangen und dann einfach Langzeitgenehmigung beantragt, oder? Wer muss diese Langzeitgenehmigung eigentlich beantragen, der Patient, der Arzt, oder der Therapeut? Liebe Grüße
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Und wie ist das bei VadR, der KK, die keine Genehmigung verlangen, da fällt es doch ins Budget, oder? Kann man da auch etwas beantragen, dass der Arzt bei diesen auch nicht auf das Budget zurückgreifen muss?
Somit wäre es für den Arzt ja von Vorteil, wenn er Patienten von KK hat, die eine Genehmigung bei VadR verlangen und dann einfach Langzeitgenehmigung beantragt, oder? Wer muss diese Langzeitgenehmigung eigentlich beantragen, der Patient, der Arzt, oder der Therapeut?

Liebe Grüße

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
gabriele639
23.01.2013 19:34
Der Patient. :blush:

1

Gefällt mir

• TaPi
Der Patient. :blush:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



gabriele639 schrieb:

Der Patient. :blush:

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

morpheus-06 schrieb:

Unterschied für den Arzt -> je Diagnose fällt die Vo. nicht ins Budget (Langfristgenehmigung)
Für den Therapeuten gibt es keinen Unterschied, sonst siehe Beitrag von CM Müller



[bearbeitet am 23.01.13 08:15]



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Unterschied VadR und Langzeitverordnung

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns