Für die Elternzeitvertretung eines
Mitarbeiters suchen wir für unsere
Praxis im Herzen Kölns eine
Aushilfe für Juni und September
2025.
Auch Physio- Schüler sind im
Rahmen ihres Praktikums oder als
Aushilfe außerhalb der Schulzeiten
herzlich willkommen.
Wir sind eine v.a. auf
orthopädische und
unfallchirurgische Beschwerdebilder
ausgerichtete Praxis, bieten MT,
KG, MLD und KGG an und achten dabei
auf die Anwendung standardisierter
und evaluierter Test- und
Behandlungsverfahren.
D...
Mitarbeiters suchen wir für unsere
Praxis im Herzen Kölns eine
Aushilfe für Juni und September
2025.
Auch Physio- Schüler sind im
Rahmen ihres Praktikums oder als
Aushilfe außerhalb der Schulzeiten
herzlich willkommen.
Wir sind eine v.a. auf
orthopädische und
unfallchirurgische Beschwerdebilder
ausgerichtete Praxis, bieten MT,
KG, MLD und KGG an und achten dabei
auf die Anwendung standardisierter
und evaluierter Test- und
Behandlungsverfahren.
D...
in der letzten Woche hatten wir zweimal eine Anfrage von Privat versicherten Patienten mit einem Rezept über MTT.
KGG bieten wir an, dürfen wir dann MTT anbieten?
Wenn die KGG Zulassung es nicht erlaubt, wer bietet es an? Ich kenne es nur aus "alten Zeiten" im Rahmen einer EAP.
Da würde ich sagen 90 Minuten Gruppentherapie im Geräteraum?!
Danke schonmal für hilfreiche Antworten
K. Brinkmann
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kerstin schrieb:
Hallo,
in der letzten Woche hatten wir zweimal eine Anfrage von Privat versicherten Patienten mit einem Rezept über MTT.
KGG bieten wir an, dürfen wir dann MTT anbieten?
Wenn die KGG Zulassung es nicht erlaubt, wer bietet es an? Ich kenne es nur aus "alten Zeiten" im Rahmen einer EAP.
Da würde ich sagen 90 Minuten Gruppentherapie im Geräteraum?!
Danke schonmal für hilfreiche Antworten
K. Brinkmann
in der "List der beihilfefähigen Höchstbeträge" (die für uns aber nicht bindend ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) steht als Wortlaut: "gerätegestützte Krankengymnastik (einschließlich MAT oder MTT) = Lfd. Nr. 15 = 35,00 Euro. Dies wären die Worte, die der Sachbearbeiter der Beilifestelle benötigt, um die richtige Kostenerstattung zu treffen. Ob diese Sachbearbeiter so fit sind um z. B. das Wort "KGG" gleichbedeutend zu übernehmen, dessen bin ich mir nicht so sicher (gerätegestützte Krankengymnastik wäre dann "gKG") :yum:
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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kerstin schrieb:
Danke Achilles 2, das hilft schonmal, dann nehm ich das Rezept mal so an.....Kerstin
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Achilles2 schrieb:
Hallo Kerstin,
in der "List der beihilfefähigen Höchstbeträge" (die für uns aber nicht bindend ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) steht als Wortlaut: "gerätegestützte Krankengymnastik (einschließlich MAT oder MTT) = Lfd. Nr. 15 = 35,00 Euro. Dies wären die Worte, die der Sachbearbeiter der Beilifestelle benötigt, um die richtige Kostenerstattung zu treffen. Ob diese Sachbearbeiter so fit sind um z. B. das Wort "KGG" gleichbedeutend zu übernehmen, dessen bin ich mir nicht so sicher (gerätegestützte Krankengymnastik wäre dann "gKG") :yum:
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Bei Privatpatienten wird auch immer mehr nach den Vorraussetzungen geschaut.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du das Rezept auf KGG änderst.
Aber egal, was drauf steht: die Leistung ist der Beschreibung nach über 60 Min in der Gruppe bis max. 3 (KGG) bis 6 (MTT) Personen gleichzeitig.
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Magarethe schrieb:
Für "normale" MTT-Rezepte im Rahmen der Rehanachsorge brauchst du eine separate Zulassung.
Bei Privatpatienten wird auch immer mehr nach den Vorraussetzungen geschaut.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du das Rezept auf KGG änderst.
Aber egal, was drauf steht: die Leistung ist der Beschreibung nach über 60 Min in der Gruppe bis max. 3 (KGG) bis 6 (MTT) Personen gleichzeitig.
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