Unser sympathisches, kompetentes
und täglich fröhlich miteinander
arbeitendes Team sucht dringend 2
weitere Physiotherapeut/innen
und/oder Osteopath/innen zur
Vervollständigung unserer
Dream-Teams! Wir sind eine neue,
moderne und ganzheitlich arbeitende
Physiotherapie-Praxis mit hellen
Räumlichkeiten im schönen
Mangfalltal zwischen München und
Rosenheim.
"Zeit, die wir uns nehmen, ist
Zeit, die uns etwas gibt" ist
unsere Praxisphilosophie, die
darauf abzielt, dass Mitarbeiter
und Patien...
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Ich bin noch relativ neu in der ganzen Materie. Kann mir jemand einfach erklären, was genau der Unterschied zwischen einem "Langfristigen Heilmittelbedarf" und einem "besonderen Verordnungsbedarf" ist? Und vor allem, wie erkenne ich das auf dem Rezept? Was muss jeweils draufstehen?
Vielen lieben Dank!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Ich bin noch relativ neu in der ganzen Materie. Kann mir jemand einfach erklären, was genau der Unterschied zwischen einem "Langfristigen Heilmittelbedarf" und einem "besonderen Verordnungsbedarf" ist? Und vor allem, wie erkenne ich das auf dem Rezept? Was muss jeweils draufstehen?
Vielen lieben Dank!
Das einzig Wichtige ist: der LHMB darf sofort adR erfolgen und diese Vo adR muss nie genehmigt werden.
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Tempelritter schrieb:
Ob LHMB oder BVB hat für uns keine Bedeutung, d. h. das muss ich auch nicht wissen. Das bedeutet nur Budget oder nicht Budget. LHMB = Regelung der HMR mit Diagnoseliste, BVB= Regelung zw. KBV und GKV-SV mit Diagnoseliste.
Das einzig Wichtige ist: der LHMB darf sofort adR erfolgen und diese Vo adR muss nie genehmigt werden.
Zu BVB kann man sich bei Bedarf einlesen unter Link
Es gibt noch zahlreiche weitere Quellen, für den Anfang sollte das reichen.
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BVB --> aus dem Budget, aber erst nach der Prüfung zu entnehmen
LHMB --> aus dem Budget und von vorneherein nicht im Budget
wie oben gesagt, BVB durchläuft immer den Regelfall, dann adR und ggf zu genehmigen, LHMB Bedarf nie einer Genehmigung und geht sofort adR.
Auf der VO nicht gekennzeichnet, beides! Nur über die ICD10 mit den o.g. Listen zu ersehen.
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Herbert schrieb:
Für die Kommunikation mit den Medizinern:
BVB --> aus dem Budget, aber erst nach der Prüfung zu entnehmen
LHMB --> aus dem Budget und von vorneherein nicht im Budget
wie oben gesagt, BVB durchläuft immer den Regelfall, dann adR und ggf zu genehmigen, LHMB Bedarf nie einer Genehmigung und geht sofort adR.
Auf der VO nicht gekennzeichnet, beides! Nur über die ICD10 mit den o.g. Listen zu ersehen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die Antworten
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Andreas Nickel schrieb:
Die Liste der Diagnosen für den LHB findet man in Anlage 2 unter Link
Zu BVB kann man sich bei Bedarf einlesen unter Link
Es gibt noch zahlreiche weitere Quellen, für den Anfang sollte das reichen.
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