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Zählt Krankenhaus als Krankheit oder wie sieht es mit einer Kur aus?
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie wird das mit den Unterbrechungskürzel genau gehändelt?
Zählt Krankenhaus als Krankheit oder wie sieht es mit einer Kur aus?
Kur und Reha sind keine Unterbrechungsgründe länger wie die 14 Tage, sonst gelten die Rahmenverträge wie z. B. beim VdEK
Bei der Behandlungsserie darf das Behandlungsintervall zwischen den einzelnen
Behandlungstagen 14 Kalendertage nicht überschreiten. Wird die Behandlung
länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch
verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit
Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte
Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T),
Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des
Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet
der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten
Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens
auf dem Verordnungsblatt.
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danke für die Antworten :thumbsdown:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
das bedeutet,wenn der erste Termin heute am 9.3. ist kann ich am 22.3. weiterbehandeln und dann geht Pat. ins KH und kommt nach 21 Tagen am 12.4. wieder ,dann mache ich zwischen den beiden Terminen einfach ein K und die Unterschrift und was ist mit dem Datum gemeint( vom 12.4 oder Datum von-bis )? Was ist mit der Behandlungsfrequenz ,wenn 2x die Woche verordnet wurde und durch die Intervalle schafft man nur 1x die Woche)
danke für die Antworten :thumbsdown:
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Tempelritter schrieb:
die Frequenz unterschreiten ist kein Problem, zw. den Behandlungen dürfen max. 14 Kalendertage liegen. Bei längerer Unterbrechung sind die Rahmenverträge zu beachten, nicht jeder Vertrag (Primärkassen) hat die begründete Unterbrechung länger wie 14 Tage, auch die zulässige Anzahl der Tage sind unterschiedlich in den Verträgen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
welches Datum schreibt man zum Kürzel... :kissing_closed_eyes:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
keins...bei K u. F
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Krankenhaus = Krank, Kur und Reha = Indikation für Heilmittel kann sich ändern, Abbruch
Kur und Reha sind keine Unterbrechungsgründe länger wie die 14 Tage, sonst gelten die Rahmenverträge wie z. B. beim VdEK
Bei der Behandlungsserie darf das Behandlungsintervall zwischen den einzelnen
Behandlungstagen 14 Kalendertage nicht überschreiten. Wird die Behandlung
länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch
verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit
Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte
Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T),
Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des
Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet
der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten
Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens
auf dem Verordnungsblatt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
siehe unten... da steht doch : unter Hinzufügung des Datums :unamused:
Tempelritter schrieb am 9.3.16 14:53:
Krankenhaus = Krank, Kur und Reha = Indikation für Heilmittel kann sich ändern, Abbruch
Kur und Reha sind keine Unterbrechungsgründe länger wie die 14 Tage, sonst gelten die Rahmenverträge wie z. B. beim VdEK
Bei der Behandlungsserie darf das Behandlungsintervall zwischen den einzelnen
Behandlungstagen 14 Kalendertage nicht überschreiten. Wird die Behandlung
länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch
verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit
Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte
Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T),
Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des
Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet
der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten
Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens
auf dem Verordnungsblatt.
unten auf dem Rezept, K = Pat. war krank, Datum XYZ der Eintragung u. Unterschrift, obwohl ich schreibe nie ein Datum hin.
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Tempelritter schrieb:
zw. den Daten die mehr wie 14 auseinander sind K/F/T
unten auf dem Rezept, K = Pat. war krank, Datum XYZ der Eintragung u. Unterschrift, obwohl ich schreibe nie ein Datum hin.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke :wink:
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Neuling schrieb:
Bei mir sind bisher immer U für Urlaub und K für Krankheit durchgegangen.Hab noch nie was andres geschrieben. Das nur mal so zum schmunzeln.
macht nur * und "begründet" unten,
gab bisher auch keine Probleme...
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ali schrieb:
N Kollege nimmt nie ein Kürzel,
macht nur * und "begründet" unten,
gab bisher auch keine Probleme...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
müsste noch eine Abkürzung für keine freien termine geben... :smile: stattdessen schreibt man immer k
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Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Krankenhaus = Krank, Kur und Reha = Indikation für Heilmittel kann sich ändern, Abbruch
Kur und Reha sind keine Unterbrechungsgründe länger wie die 14 Tage, sonst gelten die Rahmenverträge wie z. B. beim VdEK
Bei der Behandlungsserie darf das Behandlungsintervall zwischen den einzelnen
Behandlungstagen 14 Kalendertage nicht überschreiten. Wird die Behandlung
länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch
verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit
Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte
Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T),
Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des
Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet
der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten
Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens
auf dem Verordnungsblatt.
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