O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
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Praxisräumen sowie einem
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Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Wir handhaben es so, dass nur einmal unterbrochen werden darf-durch die Langfristgenehmigungen wird es damit aber zunehmend schwierig, grade bei den Chronikern, die ja doch öfters krankheitsbedingt absagen...
Vielleicht kann mir Jemand helfen, gerne mit Quellenangabe :wink: :wink:
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sabrina24 schrieb:
Ich habe eine Frage zu den Unterbrechungsfristen: in den Richtlinien steht nur, dass man bei Krankheit und Ferien länger als 10 Tage unterbrechen darf-ist damit eine einmalige Unterbrechung gemeint oder kann ich ein Rezept bei mehrmaliger Krankheit des Patienten auch mehrmals unterbrechen?
Wir handhaben es so, dass nur einmal unterbrochen werden darf-durch die Langfristgenehmigungen wird es damit aber zunehmend schwierig, grade bei den Chronikern, die ja doch öfters krankheitsbedingt absagen...
Vielleicht kann mir Jemand helfen, gerne mit Quellenangabe :wink: :wink:
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Was das mit den Langfristgenehmigungen zu tun hat, verstehe ich allerdings nicht. Denn die VOs benötigt man ja genauso wie ohne Langfristgenehmigung.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
Gruß, Kreisel78
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Kreisel78 schrieb:
Die HMR lässt 14 Tage Unterbrechung zu. Die Häufigkeit ist nicht benannt. Ansonsten sind die individuellen Rahmenverträge entscheidend. Wenn keine Anzahl der Unterbrechungen angegeben sind, gibt es auch keine.
Was das mit den Langfristgenehmigungen zu tun hat, verstehe ich allerdings nicht. Denn die VOs benötigt man ja genauso wie ohne Langfristgenehmigung.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
Gruß, Kreisel78
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sabrina24 schrieb:
Vielen Dank schonmal-zu den Langfristverordnungen: ich habe mehrere Pats. mit z.B. 12xKG...wenn ich da nur einmal pro Rezept unterbrechen darf kann ich eigentlich jedes davon frühzeitig abbrechen, da meistens mehrfache Krankheit, Urlaub etc. auftreten...wie macht Ihr das denn?
also wenn du ein 12-er rezept hast kommt es sogar noch darauf an wann du es beginnst.denn ein rezept darf insgesamt ( egal ob 6, 10 oder 12, oder 20 verordnet) nicht länger als 12 wochen genutzt werden... das hieße also ein rezept das du erst an tag 14 beginnst kannst du schon gar keine 12 anwendungen mehr durchführen.. ( 12 wochen gelten ab ausstelldatum und nicht ab der ersten behandlung)
unterbrechen darfst du ein rp 18 tage , wobei ein rezept der vdek's auch länger unterbrochen werden darf.
lg
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Loving-Life schrieb:
hallo=)
also wenn du ein 12-er rezept hast kommt es sogar noch darauf an wann du es beginnst.denn ein rezept darf insgesamt ( egal ob 6, 10 oder 12, oder 20 verordnet) nicht länger als 12 wochen genutzt werden... das hieße also ein rezept das du erst an tag 14 beginnst kannst du schon gar keine 12 anwendungen mehr durchführen.. ( 12 wochen gelten ab ausstelldatum und nicht ab der ersten behandlung)
unterbrechen darfst du ein rp 18 tage , wobei ein rezept der vdek's auch länger unterbrochen werden darf.
lg
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Andreas216 schrieb:
Ganz sicher?
Die Vo. muss korrekt ausgestellt sein, so dass sie in 12 Wochen fertig sein kann (HMR).
24x KG 2x pro Woche OK
24x KG 1x pro Woche Ungültig (HMR)
Aufgrund der 14 Tagesfrist in den HMR und begründete Unterbrechungen durch die RV kann die Leistungserbringung auch über 12 Wochen dauern. Wie oft unterbrochen werden darf ist z.B. beim VdeK nicht geregelt, bei den Primärkassen einfach in den RV schauen.
Ob es sich um langfristigen Heilmittelbedarf, Praxisbesonderheit etc. handelt ist völlig egal. Es gelten immer HMR, HMK und RV.
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morpheus-06 schrieb:
Das ist nicht richtig.
Die Vo. muss korrekt ausgestellt sein, so dass sie in 12 Wochen fertig sein kann (HMR).
24x KG 2x pro Woche OK
24x KG 1x pro Woche Ungültig (HMR)
Aufgrund der 14 Tagesfrist in den HMR und begründete Unterbrechungen durch die RV kann die Leistungserbringung auch über 12 Wochen dauern. Wie oft unterbrochen werden darf ist z.B. beim VdeK nicht geregelt, bei den Primärkassen einfach in den RV schauen.
Ob es sich um langfristigen Heilmittelbedarf, Praxisbesonderheit etc. handelt ist völlig egal. Es gelten immer HMR, HMK und RV.
Gruß, Kreisel78
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Kreisel78 schrieb:
...wobei nach meinem Verständnis die 12-Wochen-Regel zur Abarbeitung einer VO nur für Verordnungen außerhalb des Regelfalles gilt, da dies nur in §8, Abs. 1 HMR unter "Verordnung außerhalb des Regelfalles" erwähnt wird. Insofern sollte dies Erst- ud Folge-VOs nicht betreffen. Oder habe ich etwas übersehen???
Gruß, Kreisel78
Gruß, Kreisel78
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Kreisel78 schrieb:
Das Problem sehe ich nicht so gravierend. Wir als Logos haben fast immer 10er-, z. T. auch 20er-Rezepte, die ich durchaus auch mehrfach - 14-tägig - unterbrechen kann. Und wenn dies nicht geht - warum auch immer - wird eben vorzeitig abgerechnet und es muss eine neue VO her. Ich habe die Regeln ja schließlich nicht gemacht, muss sie aber einhalten. So gebe ich das dann auch an die Patienten weiter, die sich um eine neue VO kümmern müssen.
Gruß, Kreisel78
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sabrina24 schrieb:
hat Niemand eine Idee?
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