Verstärkung für unsere 2
köpfiges Team in Teilzeit für
20-30 Std./Woche. Vorzugsweise Mo.,
Mi. und Fr. vormittags – Di. u.
Do. nachmittags aber verhandelbar.
Meine Erwartung:
• Freundliche und Kompetente
Aufnahme von Patienten, die
Patientenbehandlung mit
unterschiedlichen Schwerpunkten,
die selbständige Eintragung der
Planung und der Protokollierung.
• Organisation der
Behandlungsräume.
• Eine tolle Motivation, die an
den Patienten weitergegeben werden
will.
• Empathisch...
köpfiges Team in Teilzeit für
20-30 Std./Woche. Vorzugsweise Mo.,
Mi. und Fr. vormittags – Di. u.
Do. nachmittags aber verhandelbar.
Meine Erwartung:
• Freundliche und Kompetente
Aufnahme von Patienten, die
Patientenbehandlung mit
unterschiedlichen Schwerpunkten,
die selbständige Eintragung der
Planung und der Protokollierung.
• Organisation der
Behandlungsräume.
• Eine tolle Motivation, die an
den Patienten weitergegeben werden
will.
• Empathisch...
hat jemand von euch Erfahrung mit der Unterbrechung von Behandlungen mit den Kurzbuchstaben "K" und "T"?
Wo trägt man das ein?
Muß da noch was begründet werden auf dem Rezept?
Kennt das jede KK an?
Ich danke Euch!
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Physio2312 schrieb:
Hallo,
hat jemand von euch Erfahrung mit der Unterbrechung von Behandlungen mit den Kurzbuchstaben "K" und "T"?
Wo trägt man das ein?
Muß da noch was begründet werden auf dem Rezept?
Kennt das jede KK an?
Ich danke Euch!
Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt.(Rückseite der Vo unten) http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-01.htm#%A7%204%20Leistungserbringung
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SGBV schrieb:
Rahmenverträge der Kassen beachten (ist unterschiedlich). VdeK sieht so aus:
Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt.(Rückseite der Vo unten) http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-01.htm#%A7%204%20Leistungserbringung
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