Wir suchen Physiotherapeuten und
medizinische Masseure
Unsere familiengeführte Praxis ist
schon seit fast 10 Jahren fest in
den Vier - und Marschlanden
etabliert
Das Teamgefühl steht bei uns an
erster Stelle!
Du möchtest:
1. Teil eines kleinen, familiären
Teams werden und dich einbringen
2. einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag haben
3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
medizinische Masseure
Unsere familiengeführte Praxis ist
schon seit fast 10 Jahren fest in
den Vier - und Marschlanden
etabliert
Das Teamgefühl steht bei uns an
erster Stelle!
Du möchtest:
1. Teil eines kleinen, familiären
Teams werden und dich einbringen
2. einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag haben
3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
hat jemand von euch Erfahrung mit der Unterbrechung von Behandlungen mit den Kurzbuchstaben "K" und "T"?
Wo trägt man das ein?
Muß da noch was begründet werden auf dem Rezept?
Kennt das jede KK an?
Ich danke Euch!
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Physio2312 schrieb:
Hallo,
hat jemand von euch Erfahrung mit der Unterbrechung von Behandlungen mit den Kurzbuchstaben "K" und "T"?
Wo trägt man das ein?
Muß da noch was begründet werden auf dem Rezept?
Kennt das jede KK an?
Ich danke Euch!
Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt.(Rückseite der Vo unten) http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-01.htm#%A7%204%20Leistungserbringung
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SGBV schrieb:
Rahmenverträge der Kassen beachten (ist unterschiedlich). VdeK sieht so aus:
Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt.(Rückseite der Vo unten) http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-01.htm#%A7%204%20Leistungserbringung
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