wir suchen Dich, eine/n
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
Teamfähige/n freundliche/n
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erstmal:
Vielen Dank für dieses Forum ! Als Neuling ist es sehr hilfreich und informativ blush
Meine Frage:
Unterbrechungen von mehr als 14 Kalender-Tagen werden mit den Buchstaben
K/F/T gekennzeichnet.
Muss man aber auch einen Zeitraum unten bei Begründung angeben?
Z.B.: K Patient 10.01.-31.01.23 oder F Therapeut 22.12.22-05.01.23
Und zusätzlich die Frage:
Reicht K/F/T? Oder immer mit der zusätzlichen Angabe: Patient/Therapeut?
Danke für eure Antworten
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Sandra2023 schrieb:
Hallo zusammen,
erstmal:
Vielen Dank für dieses Forum ! Als Neuling ist es sehr hilfreich und informativ blush
Meine Frage:
Unterbrechungen von mehr als 14 Kalender-Tagen werden mit den Buchstaben
K/F/T gekennzeichnet.
Muss man aber auch einen Zeitraum unten bei Begründung angeben?
Z.B.: K Patient 10.01.-31.01.23 oder F Therapeut 22.12.22-05.01.23
Und zusätzlich die Frage:
Reicht K/F/T? Oder immer mit der zusätzlichen Angabe: Patient/Therapeut?
Danke für eure Antworten
Der Rahmenvertrag gibt vor, dass lediglich T / K / F angegeben werden muss. Solltest Du das aber einmal vergessen verliert die VO nicht die Gültigkeit, eine Korrektur kann auch später stattfinden.
Ein einzelner Buchstabe reicht übrigens aus!
VG
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SNS37 schrieb:
Der Zeitraum muss nicht angegeben werden!
Der Rahmenvertrag gibt vor, dass lediglich T / K / F angegeben werden muss. Solltest Du das aber einmal vergessen verliert die VO nicht die Gültigkeit, eine Korrektur kann auch später stattfinden.
Ein einzelner Buchstabe reicht übrigens aus!
VG
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Geht die doch einen Schei... an, wer was hat grin
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Shia schrieb:
Wir nehmen das U
Geht die doch einen Schei... an, wer was hat grin
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Wonderwoman schrieb:
@Shia Buchstabe ist ja egal... aber einige hier überlegen sich vermutlich, was es jeweils tatsächlich ist. Dafür habe ich gar keine Zeit (und Lust) und im Rahmenvertrag steht nicht, dass da die Wahrheit stehen muss. smiling_imp
Wirklich U? Eigentlich ist es ein F. Nicht, dass es da doch noch Ärger gibt.
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pt ani schrieb:
@Shia
Wirklich U? Eigentlich ist es ein F. Nicht, dass es da doch noch Ärger gibt.
Wir hatten immer U wie Urlaub geschrieben.
Würde noch nie bemängelt.
Werden wir sofort umstellen.
bouquet
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Shia schrieb:
@pt ani stimmtflushed
Wir hatten immer U wie Urlaub geschrieben.
Würde noch nie bemängelt.
Werden wir sofort umstellen.
bouquet
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Wonderwoman schrieb:
Und weil mich dieser Quatsch nervt und wegen Datenschutz die Kasse bestimmt nichts angeht, ob wer Urlaub hat oder krank ist, mache ich einfach immer nur n K. joy
willkommen hier bei uns wink
zu deiner Frage: Da du auf dem Unterschriftsblatt (oder Rückseite VO) das Kürzel zwischen den Terminen setzt, erübrigt sich die Frage m.E.
Wir machen es so: zwischen Datum 1 (letzter Termin vor unterbrechung) und Datum 2 (danach wieder aufgenommene Behandlung) setzten wir links neben dem Datum ein * und rechts vom Datum das Kürzel K/F/T, damit ist auch für den langsamsten SoFa oder Sachbearbeiter klar, um welchen Zeitraum es geht.
und wie @SNS37 angemerkt hat, darf wegen fehlendem Kürzel keine Absetzung erfolgen.
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Sabine Rabbel schrieb:
Doch, es darf eine Absetzung erfolgen, aber die läßt sich dann innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Absetzungsschreibens (Vorsicht, drei Monate sind erstaunlich schnell um!) durch nachträgliche Nennung des Unterbrechungsgrundes retten.
"In § 7 Abs. 3a des Rahmenvertrags wurde vereinbart, dass Behandlungen in bestimmten Ausnahmefällen länger als 14 Kalendertage unterbrochen werden dürfen. Auf dem Verordnungsblatt ist dies mit den entsprechenden Kürzeln („F“, „K“, „T“) zu begründen. In den Anlagen 3a und 3b wird aber unter Punkt 5o zusätzlich vereinbart, dass das Fehlen der Kürzel innerhalb der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Abs. 3a nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung führt. Diese Laufzeit beträgt drei Monate bei Verordnungen mit bis zu sechs verordneten Behandlungseinheiten und sechs Monate bei allen anderen Verordnungen." (Quelle IFK)
Nur meint leider die KKH, sich nicht daran halten zu müssen...
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Secretary schrieb:
@Sabine Rabbel
"In § 7 Abs. 3a des Rahmenvertrags wurde vereinbart, dass Behandlungen in bestimmten Ausnahmefällen länger als 14 Kalendertage unterbrochen werden dürfen. Auf dem Verordnungsblatt ist dies mit den entsprechenden Kürzeln („F“, „K“, „T“) zu begründen. In den Anlagen 3a und 3b wird aber unter Punkt 5o zusätzlich vereinbart, dass das Fehlen der Kürzel innerhalb der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Abs. 3a nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung führt. Diese Laufzeit beträgt drei Monate bei Verordnungen mit bis zu sechs verordneten Behandlungseinheiten und sechs Monate bei allen anderen Verordnungen." (Quelle IFK)
Nur meint leider die KKH, sich nicht daran halten zu müssen...
Und wenn sie das nicht machen, gleich ab zu Herrn Alt und gleich Klage einreichen. Dann kostet es die KKH halt wieder 200 statt 40 …. Selbst schuld….
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die neue schrieb:
@Secretary tja - dann muss die KKH halt wieder 40 Euro zusätzlich zahlen innocent
Und wenn sie das nicht machen, gleich ab zu Herrn Alt und gleich Klage einreichen. Dann kostet es die KKH halt wieder 200 statt 40 …. Selbst schuld….
Auf diese Klausel bin ich auch schon rein- und bei der KKH, aber nur bei der KKH auf die Nase gefallen. Sie ist nämlich interpretationsbedürftig: Braucht man überhaupt nicht zu begründen? Dann versteh ich nicht, warum woanders im HMK und/oder Rahmenvertrag überhaupt eine Begründung gefordert wird. Oder, und so sieht es offenbar die KKH-Prüfstelle: es muß mit den Buchstaben K oder F oder T begründet werden und nicht mit irgendwelchen Romanen irgendwo auf der VO.
Außerdem ist diese Übergangsregelung glaub ich inzwischen ausgelaufen.
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Sabine Rabbel schrieb:
@Secretary
Auf diese Klausel bin ich auch schon rein- und bei der KKH, aber nur bei der KKH auf die Nase gefallen. Sie ist nämlich interpretationsbedürftig: Braucht man überhaupt nicht zu begründen? Dann versteh ich nicht, warum woanders im HMK und/oder Rahmenvertrag überhaupt eine Begründung gefordert wird. Oder, und so sieht es offenbar die KKH-Prüfstelle: es muß mit den Buchstaben K oder F oder T begründet werden und nicht mit irgendwelchen Romanen irgendwo auf der VO.
Außerdem ist diese Übergangsregelung glaub ich inzwischen ausgelaufen.
Da gibt es gar nichts zu interpretieren, selbst wenn die Sofas bei der KKH die deutsche Sprache nicht mächtig sind.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sabine Rabbel Das ist keine Übergangsregelung, sondern steht wortwörtlich in der gültigen Anlage 3a Ziff. 5 Lit. O des Bundesrahmenvertrags.
Fehlen die Kürzel („F“, „K“ und „T“), führt dies innerhalb der Laufzeit der Verordnung gemäß § 7 Absatz 3a nicht zu einer Absetzung oder zu einer Korrekturanforderung.
Da gibt es gar nichts zu interpretieren, selbst wenn die Sofas bei der KKH die deutsche Sprache nicht mächtig sind.
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KGSchuller schrieb:
Hallo Sandra2023,
willkommen hier bei uns wink
zu deiner Frage: Da du auf dem Unterschriftsblatt (oder Rückseite VO) das Kürzel zwischen den Terminen setzt, erübrigt sich die Frage m.E.
Wir machen es so: zwischen Datum 1 (letzter Termin vor unterbrechung) und Datum 2 (danach wieder aufgenommene Behandlung) setzten wir links neben dem Datum ein * und rechts vom Datum das Kürzel K/F/T, damit ist auch für den langsamsten SoFa oder Sachbearbeiter klar, um welchen Zeitraum es geht.
und wie @SNS37 angemerkt hat, darf wegen fehlendem Kürzel keine Absetzung erfolgen.
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