PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
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Für u...
ich habe eine Frage.
Ich habe ein RP - Ausstellungsdatum 18.10. - an diesem Tag habe ich den Patienten auch behandelt - der Patient ist am 19.10. in Krankenhaus gekommen(wegen einer anderen Sache) und wird diese Woche entlassen - darf ich den Patient auf dem gleichen Rezept weiter behandeln ?!
Das Rezept wurde wegen CMD + außerhalb des Regelfalls ausgestellt
Danke für die Hilfe
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ChriS K schrieb:
Hallo,
ich habe eine Frage.
Ich habe ein RP - Ausstellungsdatum 18.10. - an diesem Tag habe ich den Patienten auch behandelt - der Patient ist am 19.10. in Krankenhaus gekommen(wegen einer anderen Sache) und wird diese Woche entlassen - darf ich den Patient auf dem gleichen Rezept weiter behandeln ?!
Das Rezept wurde wegen CMD + außerhalb des Regelfalls ausgestellt
Danke für die Hilfe
edit sacht.bis 14 Tage nix Problemo
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ali schrieb:
welche Kasse, guggst Du RV...Unterbrechung wg. Krankheit....
edit sacht.bis 14 Tage nix Problemo
Hallo,
ich habe eine Frage.
Ich habe ein RP - Ausstellungsdatum 18.10. - an diesem Tag habe ich den Patienten auch behandelt - der Patient ist am 19.10. in Krankenhaus gekommen(wegen einer anderen Sache) und wird diese Woche entlassen - darf ich den Patient auf dem gleichen Rezept weiter behandeln ?!
Das Rezept wurde wegen CMD + außerhalb des Regelfalls ausgestellt
Danke für die Hilfe
So lange wie es in deinen R-Verträgen vereinbart ist.
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ChriS K schrieb:
Es handelt sich um einen Kassenpatienten und die Unterbrechung beträgt somit ein klein wenig mehr als 4 Wochen
Es handelt sich um einen Kassenpatienten und die Unterbrechung beträgt somit ein klein wenig mehr als 4 Wochen
nu, da jibt et Ersatzkassen und RVO Kassen mit unterschiedlichen Rahmenverträgen...
ich bin jetzt raus....
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ali schrieb:
ChriS K schrieb am 27.11.18 19:39:
Es handelt sich um einen Kassenpatienten und die Unterbrechung beträgt somit ein klein wenig mehr als 4 Wochen
nu, da jibt et Ersatzkassen und RVO Kassen mit unterschiedlichen Rahmenverträgen...
ich bin jetzt raus....
Es handelt sich um einen Kassenpatienten und die Unterbrechung beträgt somit ein klein wenig mehr als 4 Wochen
Du kannst dir jetzt den Stress machen und rausfinden ob die Kasse des Patienten unzulässige Unterbrechungen duldet (macht Sinn, um dich auf spätere Feinheiten vorzubereiten) oder dich einfach an die Heilmittel-Richtlinie halten...:
[...]
(3) 1 Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die
Verordnung ihre Gültigkeit. [...]
Details zu geduldeten Abweichungen von dieser Regelung regelt der Rahmenvertrag mit der zuständigen GKV: ich habe bei unterschiedlichen GKVen 17-28 Kalendertage auf dem Schirm und einen RV der keine Frist setzt. Es gibt aber auch die Interpretation das ein KH-Aufenthalt eine neuerliche Prüfung des Verordnungsbedarfes auslösen muss... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
ChriS K schrieb am 27.11.18 19:39:
Heilmittel-Richtlinie §16: Durchführung der Heilmittelbehandlung
Es handelt sich um einen Kassenpatienten und die Unterbrechung beträgt somit ein klein wenig mehr als 4 Wochen
Du kannst dir jetzt den Stress machen und rausfinden ob die Kasse des Patienten unzulässige Unterbrechungen duldet (macht Sinn, um dich auf spätere Feinheiten vorzubereiten) oder dich einfach an die Heilmittel-Richtlinie halten...:
[...]
(3) 1 Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die
Verordnung ihre Gültigkeit. [...]
Details zu geduldeten Abweichungen von dieser Regelung regelt der Rahmenvertrag mit der zuständigen GKV: ich habe bei unterschiedlichen GKVen 17-28 Kalendertage auf dem Schirm und einen RV der keine Frist setzt. Es gibt aber auch die Interpretation das ein KH-Aufenthalt eine neuerliche Prüfung des Verordnungsbedarfes auslösen muss... ;)
Es handelt sich um einen Kassenpatienten und die Unterbrechung beträgt somit ein klein wenig mehr als 4 Wochen
Du kannst dir jetzt den Stress machen und rausfinden ob die Kasse des Patienten unzulässige Unterbrechungen duldet (macht Sinn, um dich auf spätere Feinheiten vorzubereiten) oder dich einfach an die Heilmittel-Richtlinie halten...:
[...]
(3) 1 Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die
Verordnung ihre Gültigkeit. [...]
Details zu geduldeten Abweichungen von dieser Regelung regelt der Rahmenvertrag mit der zuständigen GKV: ich habe bei unterschiedlichen GKVen 17-28 Kalendertage auf dem Schirm und einen RV der keine Frist setzt. Es gibt aber auch die Interpretation das ein KH-Aufenthalt eine neuerliche Prüfung des Verordnungsbedarfes auslösen muss... ;)
Wir machen auch pauschal
14 Tage. Dann Abbruch.
Steht bei uns auch in den Anmeldeformularen . Muss jeder Patient unterschreiben. Zusammen mit Datenschutz und absagefrist usw
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a schubart schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 27.11.18 23:19:
ChriS K schrieb am 27.11.18 19:39:
Heilmittel-Richtlinie §16: Durchführung der Heilmittelbehandlung
Es handelt sich um einen Kassenpatienten und die Unterbrechung beträgt somit ein klein wenig mehr als 4 Wochen
Du kannst dir jetzt den Stress machen und rausfinden ob die Kasse des Patienten unzulässige Unterbrechungen duldet (macht Sinn, um dich auf spätere Feinheiten vorzubereiten) oder dich einfach an die Heilmittel-Richtlinie halten...:
[...]
(3) 1 Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die
Verordnung ihre Gültigkeit. [...]
Details zu geduldeten Abweichungen von dieser Regelung regelt der Rahmenvertrag mit der zuständigen GKV: ich habe bei unterschiedlichen GKVen 17-28 Kalendertage auf dem Schirm und einen RV der keine Frist setzt. Es gibt aber auch die Interpretation das ein KH-Aufenthalt eine neuerliche Prüfung des Verordnungsbedarfes auslösen muss... ;)
Wir machen auch pauschal
14 Tage. Dann Abbruch.
Steht bei uns auch in den Anmeldeformularen . Muss jeder Patient unterschreiben. Zusammen mit Datenschutz und absagefrist usw
werde jetzt aber aucdh das Rezept als abgebrochen betrachten
viele Grüße :wink:
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ChriS K schrieb:
DANKE - die 2 Wochen Regelung kannte ich, dachte gehört zu haben dass es Ausnahmen gibt.
werde jetzt aber aucdh das Rezept als abgebrochen betrachten
viele Grüße :wink:
DANKE - die 2 Wochen Regelung kannte ich, dachte gehört zu haben dass es Ausnahmen gibt.
werde jetzt aber aucdh das Rezept als abgebrochen betrachten
viele Grüße :wink:
Es gibt, kassenvertragsabhängig, geduldete Fristüberschreitungen die auch eine vertragsgemäße Vergütungspflicht auslösen; dabei schwebt aber immer das Schwert "Rückforderung von Vergütungen gemäß gesetzlicher Fristen, drei Jahre ab Jahresende, bei unerlaubten Handlungen". Im Worst Case könnte die geduldete Fristüberschreitung bei der AOK moniert werden, welche in der Folge verpflichtet wäre, ausgeschüttete Honorare aus unerlaubter Fristüberschreitung zurückzufordern.
Sollte diese Konstellation zum greifen kommen wären da einige SoFA-Stellen mit refinanziert... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
ChriS K schrieb am 28.11.18 12:26:
DANKE - die 2 Wochen Regelung kannte ich, dachte gehört zu haben dass es Ausnahmen gibt.
werde jetzt aber aucdh das Rezept als abgebrochen betrachten
viele Grüße :wink:
Es gibt, kassenvertragsabhängig, geduldete Fristüberschreitungen die auch eine vertragsgemäße Vergütungspflicht auslösen; dabei schwebt aber immer das Schwert "Rückforderung von Vergütungen gemäß gesetzlicher Fristen, drei Jahre ab Jahresende, bei unerlaubten Handlungen". Im Worst Case könnte die geduldete Fristüberschreitung bei der AOK moniert werden, welche in der Folge verpflichtet wäre, ausgeschüttete Honorare aus unerlaubter Fristüberschreitung zurückzufordern.
Sollte diese Konstellation zum greifen kommen wären da einige SoFA-Stellen mit refinanziert... ;)
DANKE - die 2 Wochen Regelung kannte ich, dachte gehört zu haben dass es Ausnahmen gibt.
werde jetzt aber aucdh das Rezept als abgebrochen betrachten
viele Grüße :wink:
nur weil du zu faul bist deine R-Verträge zu lesen?
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Tempelritter schrieb:
ChriS K schrieb am 28.11.18 12:26:
DANKE - die 2 Wochen Regelung kannte ich, dachte gehört zu haben dass es Ausnahmen gibt.
werde jetzt aber aucdh das Rezept als abgebrochen betrachten
viele Grüße :wink:
nur weil du zu faul bist deine R-Verträge zu lesen?
DANKE - die 2 Wochen Regelung kannte ich, dachte gehört zu haben dass es Ausnahmen gibt.
werde jetzt aber aucdh das Rezept als abgebrochen betrachten
viele Grüße :wink:
nur weil du zu faul bist deine R-Verträge zu lesen?
:thumbsdown: :smile:
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morpheus-06 schrieb:
Tempelritter schrieb am 29.11.18 08:21:
ChriS K schrieb am 28.11.18 12:26:
DANKE - die 2 Wochen Regelung kannte ich, dachte gehört zu haben dass es Ausnahmen gibt.
werde jetzt aber aucdh das Rezept als abgebrochen betrachten
viele Grüße :wink:
nur weil du zu faul bist deine R-Verträge zu lesen?
:thumbsdown: :smile:
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viento schrieb:
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Tempelritter schrieb:
ChriS K schrieb am 27.11.18 14:25:
Hallo,
ich habe eine Frage.
Ich habe ein RP - Ausstellungsdatum 18.10. - an diesem Tag habe ich den Patienten auch behandelt - der Patient ist am 19.10. in Krankenhaus gekommen(wegen einer anderen Sache) und wird diese Woche entlassen - darf ich den Patient auf dem gleichen Rezept weiter behandeln ?!
Das Rezept wurde wegen CMD + außerhalb des Regelfalls ausgestellt
Danke für die Hilfe
So lange wie es in deinen R-Verträgen vereinbart ist.
Denn Schmarn mit der Diskussion bei der KK mach ich nicht mit.
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Woher hast du diese Frist mit den 10 Tagen?
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mbone schrieb:
@idefix
Woher hast du diese Frist mit den 10 Tagen?
@idefix
Woher hast du diese Frist mit den 10 Tagen?
Tatsächlich würde mich es schon interessieren, da ich das auch schon bei anderen Physios auf der HP gelesen habe!
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mbone schrieb:
mbone schrieb am 29.11.18 13:43:
@idefix
Woher hast du diese Frist mit den 10 Tagen?
Tatsächlich würde mich es schon interessieren, da ich das auch schon bei anderen Physios auf der HP gelesen habe!
Die 10 Tage kommen daher, weil es "früher" hieß: Behandlungsbeginn sollte spätestens nach 10Werktagen sein . Ausgegangen wurde von einer 5 Tage Woche. Da genau das zu Unstimmigkeiten führte (ist der Samstag kein Werktag?) wurde - aus meiner Sicht klarer - die 14 Kalendertage Regelung festgesetzt. Und so ist es auch. (siehe HMK)
Habe einen Arzt hier vor Ort, der alle Leute impft, sie müssten innerhalb von 10 Tagen einen Termin bekommen. Habe ihm das schon zig mal erklärt, auch die HMRL mit der entsprechenden Stelle kopiert -beratungsresistent. Mir ja egal, ich halt mich an meine 14 Tage, (wäre ja auch mein Geld und nicht seines) nervt nur, dass ich jedesmal mit Patienten völlig umsonst diskutieren muss, denn Arztwort ist heilig......
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Susulo schrieb:
Belehrt mich eines Besseren, falls ich jetzt bullsh** schreibe:
Die 10 Tage kommen daher, weil es "früher" hieß: Behandlungsbeginn sollte spätestens nach 10Werktagen sein . Ausgegangen wurde von einer 5 Tage Woche. Da genau das zu Unstimmigkeiten führte (ist der Samstag kein Werktag?) wurde - aus meiner Sicht klarer - die 14 Kalendertage Regelung festgesetzt. Und so ist es auch. (siehe HMK)
Habe einen Arzt hier vor Ort, der alle Leute impft, sie müssten innerhalb von 10 Tagen einen Termin bekommen. Habe ihm das schon zig mal erklärt, auch die HMRL mit der entsprechenden Stelle kopiert -beratungsresistent. Mir ja egal, ich halt mich an meine 14 Tage, (wäre ja auch mein Geld und nicht seines) nervt nur, dass ich jedesmal mit Patienten völlig umsonst diskutieren muss, denn Arztwort ist heilig......
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morpheus-06 schrieb:
In ganz alten RV stehen noch 10 Tage drin. Die 14 Tage in den HMR haben aber Gültigkeit.
Bei uns gerade sowieso komplett hinfällig. Wir haben alle 3-6 Monate Wartezeit, sollte Arzt eine VO ausgestellt haben, verfällt sie so oder so.
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Susulo schrieb:
ah, ja, morpheus, ich glaube das war bei euch Physios mal so. Ich erinnere mich dunkel, dass ich vor Jahren immer noch den Standard Spruch (gegnüber oben genanntem Arzt) drauf hatte: "die 10 Tage gelten für die PT". In der Logo hatten wir schon seit ich denken kann die 14 Tage Regelung in allen RV stehen.
Bei uns gerade sowieso komplett hinfällig. Wir haben alle 3-6 Monate Wartezeit, sollte Arzt eine VO ausgestellt haben, verfällt sie so oder so.
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idefix- schrieb:
Wir halten 10 Tage ab Ausstellungsdatum ein, danach wir es zum Arzt gefaxt um zu verlängern und nach 14 Tagen Unterbrechung rechnen wir das Rezept , egal aus welchem Grund die Unterbrecung war ab. Dann muss der Pat ein neues bringen, egal welche KK.
Denn Schmarn mit der Diskussion bei der KK mach ich nicht mit.
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