Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
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ich bin gerade auf der Suche nach genauen Angaben bzgl. der Unterbrechung länger als 14 Kalendertage. Bisher habe ich nur dieses hier gefunden:
"Wird die Behandlung länger als zehn Tage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt."
Gibt es irgendwelche genauen Angaben wie lange das Rezept bei VDEK und Primär unterbrochen werden kann? Ich erinnere mich an Aussagen wie 17 Kalendertage, aber wo finde ich eine genaue, rechtskräftige Aussage darüber?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Euch allen einen schönen Tag
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manuela262 schrieb:
Guten Morgen,
ich bin gerade auf der Suche nach genauen Angaben bzgl. der Unterbrechung länger als 14 Kalendertage. Bisher habe ich nur dieses hier gefunden:
"Wird die Behandlung länger als zehn Tage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt."
Gibt es irgendwelche genauen Angaben wie lange das Rezept bei VDEK und Primär unterbrochen werden kann? Ich erinnere mich an Aussagen wie 17 Kalendertage, aber wo finde ich eine genaue, rechtskräftige Aussage darüber?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
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Tempelritter schrieb:
beim VdEK ist keine Zeit vereinbart. Wird die Unterbrechung begrenzt, steht es im Rahmenvertrag wie bei der AOK BW hier sind es max. 28 Tage. Eine andere Frage ist, wie sinnvoll längere Unterbrechungen sind. Bei uns landet jede VO die länger wie die 28 Tage unterbrochen wird in der Abrechnung, egal welche Kasse.
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