Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abre...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abre...
ist eine längere Unterbrechung einer Langfristverordnung wegen einer Kur möglich. Länger als 19 Tage, was ja wegen Krankheit das Limit ist?
Kasse ist AOK.
Freue mich über kompetente Antworten
Danke im Voraus
NM
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
NMDUD schrieb:
Hallo,
ist eine längere Unterbrechung einer Langfristverordnung wegen einer Kur möglich. Länger als 19 Tage, was ja wegen Krankheit das Limit ist?
Kasse ist AOK.
Freue mich über kompetente Antworten
Danke im Voraus
NM
Die genehmigung als solche bleibt davon unberührt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Stephen Ziegler schrieb:
Für die einzelnen VO gilt der HMK/RV.
Die genehmigung als solche bleibt davon unberührt.
> Hallo,
> ist eine längere Unterbrechung einer Langfristverordnung wegen
> einer Kur möglich. Länger als 19 Tage, was ja wegen Krankheit
> das Limit ist?
> Kasse ist AOK.
> Freue mich über kompetente Antworten
> Danke im Voraus
> NM
>
Nein, die Kur ist kein begründeter Unterbrechungsgrund. Hier bleibt es bei den 14 Kalendertagen.
PS
Kur ist keine "Krankheit"
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
silvia43 schrieb:
Du kannst aber nach den 14 Tagen ,das Rz. vom Doc verlängern lassen mit der Begründung: Ein weiterführen der Therapie aus ärztl Sicht zwingend erforderlich! Stempel ,Datum und erneute Unterschrfift v. DOC.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
und warum nicht einfach abbrechen, abrechnen und nach der Kur ein neues ausstellen lassen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Frank Sommer schrieb:
Der einfachste Weg, alles andere muss die GKV nicht anerkennen. Da es weder in den HMR noch in den Verträgen vereinbart ist.
mit Arzt besprochent, Rzpt. darf weiter verwendet werden,
auf dem Rezept vermerkt,
war bis jetzt immer ok.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Veronika schrieb:
Ein Telefonat mit dem Arzt und
mit Arzt besprochent, Rzpt. darf weiter verwendet werden,
auf dem Rezept vermerkt,
war bis jetzt immer ok.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
rudibam schrieb:
Bei mir kommt >>jede<
Habt mir sehr geholfen.
Gruß NM
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
NMDUD schrieb:
Vielen Dank für Eure Mühe! :clap:
Habt mir sehr geholfen.
Gruß NM
Somit ist auch eine Unterbrechung ausserhalb von HMR/ RV genehmigt. Jeder Kassenlandesverband wird das auf eure evtl. schriftliche genaue Anfrage schriftlich bestätigen.
Es ist doch deutlich besser die tatsächliche Rechtslage darzustellen als anzugeben wie es sein müsste, sollte, könnte ? Zweifelsohne ist es natürlich oft erheblich unaufwendiger mittels anderer Herangehensweisen zum Ziel zu gelangen. Mitunter hilft es aber manchem weiter solch " Langfristgenehmigung " einfach mal durchzulesen bzw. sich mit der Rechtslage zu beschäftigen.
Handelte es sich um eine reine private Kur ? Für welche die Pat. die üblichen VO- serienpakete mitnimmt ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
Bei " Langfristverordnungen " hat die Kasse sozusagen pauschal diese VO genehmigt.
Somit ist auch eine Unterbrechung ausserhalb von HMR/ RV genehmigt. Jeder Kassenlandesverband wird das auf eure evtl. schriftliche genaue Anfrage schriftlich bestätigen.
Es ist doch deutlich besser die tatsächliche Rechtslage darzustellen als anzugeben wie es sein müsste, sollte, könnte ? Zweifelsohne ist es natürlich oft erheblich unaufwendiger mittels anderer Herangehensweisen zum Ziel zu gelangen. Mitunter hilft es aber manchem weiter solch " Langfristgenehmigung " einfach mal durchzulesen bzw. sich mit der Rechtslage zu beschäftigen.
Handelte es sich um eine reine private Kur ? Für welche die Pat. die üblichen VO- serienpakete mitnimmt ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SGBV schrieb:
Dachte schon, ich wäre die einzige, bei der das so ist.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
NMDUD schrieb:
> Hallo,
> ist eine längere Unterbrechung einer Langfristverordnung wegen
> einer Kur möglich. Länger als 19 Tage, was ja wegen Krankheit
> das Limit ist?
> Kasse ist AOK.
> Freue mich über kompetente Antworten
> Danke im Voraus
> NM
>
Nein, die Kur ist kein begründeter Unterbrechungsgrund. Hier bleibt es bei den 14 Kalendertagen.
PS
Kur ist keine "Krankheit"
Mein Profilbild bearbeiten