Ab sofort und unbefristet
Dein nächster Schritt:
Physiotherapie, die wirklich etwas
bewegt. In der VAMED Rehaklinik
Altona arbeitest du mit jungen
Patienten an echten Fortschritten
– mit einem starken Team, klaren
Strukturen und ganz viel Herz.
Dein neuer Arbeitsort
Die VAMED Rehaklinik Altona ist
eine Betriebsstätte der VAMED
Klinik Geesthacht. Wir
unterstützen Kinder und
Jugendliche auf ihrem Weg zurück
ins Leben: mit neuroorthopädischer
und orthopädischer Reha.
Deine Aufgabe...
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Physiotherapie, die wirklich etwas
bewegt. In der VAMED Rehaklinik
Altona arbeitest du mit jungen
Patienten an echten Fortschritten
– mit einem starken Team, klaren
Strukturen und ganz viel Herz.
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Die VAMED Rehaklinik Altona ist
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Eine VO mit bis zu 6 BE hat 3 Monate Gültigkeit, eine mit mehr als 6 BE hat 6 Monate Gültigkeit, jeweils nach der 1. Behandlungstag. Innerhalb der Gültigkeitsdauer kann eine VO beliebig oft und beliebig lange unterbrochen werden.
Für die Zukunft, zum selbst nachschlagen: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Mmm, das sollte mittlerweile doch eigentlich bekannt sein, oder? Schließlich existiert der neuen Rahmenvertrag bereits seit dem 01.07.2021. 🫣
Eine VO mit bis zu 6 BE hat 3 Monate Gültigkeit, eine mit mehr als 6 BE hat 6 Monate Gültigkeit, jeweils nach der 1. Behandlungstag. Innerhalb der Gültigkeitsdauer kann eine VO beliebig oft und beliebig lange unterbrochen werden.
Für die Zukunft, zum selbst nachschlagen: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
AOK Bayern Patient ist nun schon seit 4 Wochen krank - wie lange kann man da unterbrechen bzw wie gibt man das an? Oder lieber abbrechen und neues Rezept ordern bei Gesundheit?
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Sabine Rabbel schrieb:
Selbst bei der AOK Bayern gilt der Rahmenvertrag: Die Lücke wird mit K zwischen den beiden zu weit auseinanderliegenden Daten begründet, fertig. Achte aber drauf, dass Du die Gültigkeit der VO (3 Monate ab erstem Behandlungsdatum, wenn nur 6 x oder weniger verordnet; 6 Monate ab erstem Behandlungsdatum, wenn mehr als 6 x verordnet) nicht überschreitest.
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