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Hamburg

Ab sofort und unbefristet

Dein nächster Schritt:
Physiotherapie, die wirklich etwas
bewegt. In der VAMED Rehaklinik
Altona arbeitest du mit jungen
Patienten an echten Fortschritten
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Dein neuer Arbeitsort
Die VAMED Rehaklinik Altona ist
eine Betriebsstätte der VAMED
Klinik Geesthacht. Wir
unterstützen Kinder und
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ins Leben: mit neuroorthopädischer
und orthopädischer Reha.

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Anonymer Teilnehmer
Vor einer Woche
AOK Bayern Patient ist nun schon seit 4 Wochen krank - wie lange kann man da unterbrechen bzw wie gibt man das an? Oder lieber abbrechen und neues Rezept ordern bei Gesundheit?
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AOK Bayern Patient ist nun schon seit 4 Wochen krank - wie lange kann man da unterbrechen bzw wie gibt man das an? Oder lieber abbrechen und neues Rezept ordern bei Gesundheit?
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Lars van Ravenzwaaij
Vor einer Woche
@Anonymer Teilnehmer Mmm, das sollte mittlerweile doch eigentlich bekannt sein, oder? Schließlich existiert der neuen Rahmenvertrag bereits seit dem 01.07.2021. 🫣

Eine VO mit bis zu 6 BE hat 3 Monate Gültigkeit, eine mit mehr als 6 BE hat 6 Monate Gültigkeit, jeweils nach der 1. Behandlungstag. Innerhalb der Gültigkeitsdauer kann eine VO beliebig oft und beliebig lange unterbrochen werden.

Für die Zukunft, zum selbst nachschlagen: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Mmm, das sollte mittlerweile doch eigentlich bekannt sein, oder? Schließlich existiert der neuen Rahmenvertrag bereits seit dem 01.07.2021. 🫣 Eine VO mit bis zu 6 BE hat 3 Monate Gültigkeit, eine mit mehr als 6 BE hat 6 Monate Gültigkeit, jeweils nach der 1. Behandlungstag. Innerhalb der Gültigkeitsdauer kann eine VO beliebig oft und beliebig lange unterbrochen werden. Für die Zukunft, zum selbst nachschlagen: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/125_physio/125_physiotherapie.jsp
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Mmm, das sollte mittlerweile doch eigentlich bekannt sein, oder? Schließlich existiert der neuen Rahmenvertrag bereits seit dem 01.07.2021. 🫣

Eine VO mit bis zu 6 BE hat 3 Monate Gültigkeit, eine mit mehr als 6 BE hat 6 Monate Gültigkeit, jeweils nach der 1. Behandlungstag. Innerhalb der Gültigkeitsdauer kann eine VO beliebig oft und beliebig lange unterbrochen werden.

Für die Zukunft, zum selbst nachschlagen: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

AOK Bayern Patient ist nun schon seit 4 Wochen krank - wie lange kann man da unterbrechen bzw wie gibt man das an? Oder lieber abbrechen und neues Rezept ordern bei Gesundheit?

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Sabine Rabbel
Vor einer Woche
Selbst bei der AOK Bayern gilt der Rahmenvertrag: Die Lücke wird mit K zwischen den beiden zu weit auseinanderliegenden Daten begründet, fertig. Achte aber drauf, dass Du die Gültigkeit der VO (3 Monate ab erstem Behandlungsdatum, wenn nur 6 x oder weniger verordnet; 6 Monate ab erstem Behandlungsdatum, wenn mehr als 6 x verordnet) nicht überschreitest.
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Selbst bei der AOK Bayern gilt der Rahmenvertrag: Die Lücke wird mit K zwischen den beiden zu weit auseinanderliegenden Daten begründet, fertig. Achte aber drauf, dass Du die Gültigkeit der VO (3 Monate ab erstem Behandlungsdatum, wenn nur 6 x oder weniger verordnet; 6 Monate ab erstem Behandlungsdatum, wenn mehr als 6 x verordnet) nicht überschreitest.
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Sabine Rabbel schrieb:

Selbst bei der AOK Bayern gilt der Rahmenvertrag: Die Lücke wird mit K zwischen den beiden zu weit auseinanderliegenden Daten begründet, fertig. Achte aber drauf, dass Du die Gültigkeit der VO (3 Monate ab erstem Behandlungsdatum, wenn nur 6 x oder weniger verordnet; 6 Monate ab erstem Behandlungsdatum, wenn mehr als 6 x verordnet) nicht überschreitest.



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