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Das erwartet dich bei uns:
Behandlungen im mindestens
25-Minuten-Takt – Zeit für gute
Therapie
Unb...
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bei einer Unterbrechung von mehr als 14 Kalendertagen muss dies ja mit den gängigen Kürzeln K,F,T auf der rückseite begründet werden.
Wenn dies vergessen wird, dann droht eine Absetzung. Nun meine Frage:
1. Droht eine Absetzung der kompletten VO ? Oder ist es nur rechtens, die restlichen Behandlungen, die nach der längeren Unterbrechung stattgefunden haben, abzusetzen?
2. Ist o.g. Fall irgendwie noch nachträglich heilbar?
Grüße heuberger
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Heuberger schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
bei einer Unterbrechung von mehr als 14 Kalendertagen muss dies ja mit den gängigen Kürzeln K,F,T auf der rückseite begründet werden.
Wenn dies vergessen wird, dann droht eine Absetzung. Nun meine Frage:
1. Droht eine Absetzung der kompletten VO ? Oder ist es nur rechtens, die restlichen Behandlungen, die nach der längeren Unterbrechung stattgefunden haben, abzusetzen?
2. Ist o.g. Fall irgendwie noch nachträglich heilbar?
Grüße heuberger
2. Kannst Du entweder widersprechen oder die Kürzel nachreichen.
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Heuberger schrieb:
Merci
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ali schrieb:
1. Eigentlich dürfte nicht abgesetzt werden. Ansonsten machen es einige Kassen nach der 1. "unbegründeten" Unterbrechung >14 Tage trotzdem.
2. Kannst Du entweder widersprechen oder die Kürzel nachreichen.
Der, der die Verträge kennt schläft ruhiger. 😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger Guckst du Anlage 3a Ziffer 5 Lit o. Das Fehlen des Kürzels darf nicht zu einer Absetzung führen. Machst dich völlig umsonst Kopfsorgen.
Der, der die Verträge kennt schläft ruhiger. 😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali zu 2) Wenn, dann nur widersprechen und zusätzlich 40, - Euro und Verzugszinsen kassieren. 🤗
Oder gilt das dann genauso?
Habe es so verstanden, dass manche KK absetzen wenn ich z.B. hinten notiere:
"Unterbrechung wegen Krankheit des Patienten" , aber den Buchstaben "K" vergesse . Dies darf dann laut Anlage 3a nicht zu einer Absetzung führen.
Aber die KK darf auch nicht absetzen , wenn grundsätzlich gar nichts hinten vermerkt ist?
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Und ja, wenn du in der Anlage 3a nachlesen würdest, dann würdest du dort lesen können, dass das Fehlen nicht zu eine Absetzung führen darf. Und bei uns hat es nur die KKH ein paar mal versucht, aber das haben wir denen mittlerweile auch abgewöhnt (wurde wohl zu teuer für denen 😂).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger Grundsätzlich braucht es gar keine Begründung in Textform, lediglich eine Markierung mit einer der 3 Buchstaben wird gefordert. Wir schreiben den Buchstaben rechts von und "zwischen" den betroffenen Daten. Mehr nicht.
Und ja, wenn du in der Anlage 3a nachlesen würdest, dann würdest du dort lesen können, dass das Fehlen nicht zu eine Absetzung führen darf. Und bei uns hat es nur die KKH ein paar mal versucht, aber das haben wir denen mittlerweile auch abgewöhnt (wurde wohl zu teuer für denen 😂).
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Heuberger schrieb:
Vielen Dank!
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Dway schrieb:
@Heuberger Die ,so wie ich, die es absichtlich immer nicht machen freuen sich des öfteren über Zusatzeinnahmen wink
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Heuberger schrieb:
geht mir nicht um das Fehlen der Kürzel, sondern wenn grundsätzlich gar nichts steht.
Oder gilt das dann genauso?
Habe es so verstanden, dass manche KK absetzen wenn ich z.B. hinten notiere:
"Unterbrechung wegen Krankheit des Patienten" , aber den Buchstaben "K" vergesse . Dies darf dann laut Anlage 3a nicht zu einer Absetzung führen.
Aber die KK darf auch nicht absetzen , wenn grundsätzlich gar nichts hinten vermerkt ist?
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