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Neurophysiotherapie? Willkommen bei
uns!
Wir sind eine moderne, auf
Neurologie spezialisierte
Physiotherapie-Praxis, in der das
Wohl und die individuelle
Entwicklung unserer Patient*innen
im Mittelpunkt stehen. Doch genauso
wichtig sind uns die Menschen im
Team. Gemeinsam setzen wir auf
wertschätzendes Miteinander,
kontinuierliches Lernen und
fachliche wissenschaftliche
Weiterentwicklung in einer
entspannten Atmosphäre.
Bei uns findest du mehr als nur
einen Job ...
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haben einen Patienten von der Bundeswehr in Behandlung!
Jetzt kann der Patient einige Wochen wegen Schulung, Urlaub nicht zur Therapie kommen...
Kann ich das Rezept wie bei einigen Krankenkassen mit dem Vermerk "Urlaub" für einige Wochen unterbrechen oder "Zwischenabrechnung"
wie bei Privatrezepten oder leider komplett in die Abrechnung?
Danke u. schönes Wochenende schon mal, Dora.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen,
haben einen Patienten von der Bundeswehr in Behandlung!
Jetzt kann der Patient einige Wochen wegen Schulung, Urlaub nicht zur Therapie kommen...
Kann ich das Rezept wie bei einigen Krankenkassen mit dem Vermerk "Urlaub" für einige Wochen unterbrechen oder "Zwischenabrechnung"
wie bei Privatrezepten oder leider komplett in die Abrechnung?
Danke u. schönes Wochenende schon mal, Dora.
Bundeswehrrezepte sind wie Kassenrezepte zu handhaben. Bei manchen Bundeswehrrezepten steht auch ein Vermerk drauf: Rezept gültig bis Monat/ Jahr. Und das nehmen die ziemlich genau. Urlaubunterbrechung sind auch nur 3 Wochen erlaubt. Wenn der Pat zur Schulung unterwegs ist müsste man ein neues Rezept anfangen, wenn der Abstand zu groß ist.
LG Janin
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ponini schrieb:
Hallo Dora,
Bundeswehrrezepte sind wie Kassenrezepte zu handhaben. Bei manchen Bundeswehrrezepten steht auch ein Vermerk drauf: Rezept gültig bis Monat/ Jahr. Und das nehmen die ziemlich genau. Urlaubunterbrechung sind auch nur 3 Wochen erlaubt. Wenn der Pat zur Schulung unterwegs ist müsste man ein neues Rezept anfangen, wenn der Abstand zu groß ist.
LG Janin
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