Ein herzliches Hallo!
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in an. Um
die plus minus 15 Stunden, die
komplett frei einteilbar sind.
Ebenso biete ich eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in
mit Osteopathie und (
Voll)Heilpraktiker an.
Bei Interesse können Sie Ihre
Bewerbung gerne an die
info@physiopraxis-cleff.de senden
oder gerne einfach anrufen
Dana Quattrocchi
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in an. Um
die plus minus 15 Stunden, die
komplett frei einteilbar sind.
Ebenso biete ich eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in
mit Osteopathie und (
Voll)Heilpraktiker an.
Bei Interesse können Sie Ihre
Bewerbung gerne an die
info@physiopraxis-cleff.de senden
oder gerne einfach anrufen
Dana Quattrocchi
Danke für Hilfe und Infos.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
luzifer schrieb:
Es gibt lt. den Rahmenverträgen, AOK Bayern, die Möglichkeit eine Behandlungsunterbrechung (die über den erlaubten 14 Tagen ist), von dem Arzt genehmigen zu lassen. In den RV steht nur entsprechende Genehmigung erforderlich. Hat jemand so eine Fall schoneinmal gehabt? Gibt es einen Vordruck von der Kasse? Weiß jemand in welcher Form das passieren soll?
Danke für Hilfe und Infos.
Im Fall von therapeutisch indizierter Behand- lungsunterbrechung (T), Urlaub (U), Krankheit (K), Fortbildung (F) etc. hat der Zugelassene die Möglichkeit eine längere Unterbrechung mit dem verordnenden Arzt abzustimmen. Der Arzt er- gänzt die Heilmittelverordnung unter Angabe des Datums, Stempel und erneuter Unterschrift entsprechend. Dies ist auch auf dem Faxweg zwischen Vertragsarzt und Leistungserbringer möglich. Das Fax muss lesbar sein und ist mit einer Büroklammer als Anlage zur Verordnung der Abrechnung beizufügen.
So würde ich es dann auch machen, sofern bekannt ist, dass die AOK das heute noch akzeptiert (denn es widerspricht der aktuellen HMR).
Gefällt mir
Ich würde das Ding abbrechen und abrechnen. Wo kommen wir den hin wenn der Doc jeden Pubs absegnen muss :angry:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
es gibt doch einen neuen RV in Bayern der die Tage begrenzt.
Ich würde das Ding abbrechen und abrechnen. Wo kommen wir den hin wenn der Doc jeden Pubs absegnen muss :angry:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Peter Appuhn schrieb:
Noch gilt nach wie vor der Vertrag von 2010. Wir werden neue Vereinbarungen hier rechtzeitig veröffentlichen: http://www.physio.de/preislistenbr />
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
SGBV schrieb:
Im RV AOK Bayern (Stand 2010) steht dazu:
Im Fall von therapeutisch indizierter Behand- lungsunterbrechung (T), Urlaub (U), Krankheit (K), Fortbildung (F) etc. hat der Zugelassene die Möglichkeit eine längere Unterbrechung mit dem verordnenden Arzt abzustimmen. Der Arzt er- gänzt die Heilmittelverordnung unter Angabe des Datums, Stempel und erneuter Unterschrift entsprechend. Dies ist auch auf dem Faxweg zwischen Vertragsarzt und Leistungserbringer möglich. Das Fax muss lesbar sein und ist mit einer Büroklammer als Anlage zur Verordnung der Abrechnung beizufügen.
So würde ich es dann auch machen, sofern bekannt ist, dass die AOK das heute noch akzeptiert (denn es widerspricht der aktuellen HMR).
Mein Profilbild bearbeiten