Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
heute wollte ich mich mal bei euch absichern. Ein Rezept wurde von der RZH zurück gesendet mit der Begründung Frequenzunterschreitung. Auf dem Rezept stand 1-2 in der Woche. Termin wurde am 18.7. /26.7./ dann erst wieder am 08.08. sprich in der Woche vom 01.08.-07.08. war keine Behandlung und dann ging es ganz normal wieder einmal in der Woche weiter.
Ich muss doch nicht bei einer Unterbrechung von einer Woche! eine Begründung auf dem Rezept schreiben, erst nach 14 Tagen.
Die RZH bezieht sich nach Nachfrage auf §16 Nr. 3. Wir haben aber die Frequenz nicht geändert sondern eine Woche ausgesetzt.
Siehe &16 Nr. 4 im Heilmittelkatalog.
Wie seht Ihr das?
Danke für eure Hilfe
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
miemi schrieb:
Hallo,
heute wollte ich mich mal bei euch absichern. Ein Rezept wurde von der RZH zurück gesendet mit der Begründung Frequenzunterschreitung. Auf dem Rezept stand 1-2 in der Woche. Termin wurde am 18.7. /26.7./ dann erst wieder am 08.08. sprich in der Woche vom 01.08.-07.08. war keine Behandlung und dann ging es ganz normal wieder einmal in der Woche weiter.
Ich muss doch nicht bei einer Unterbrechung von einer Woche! eine Begründung auf dem Rezept schreiben, erst nach 14 Tagen.
Die RZH bezieht sich nach Nachfrage auf §16 Nr. 3. Wir haben aber die Frequenz nicht geändert sondern eine Woche ausgesetzt.
Siehe &16 Nr. 4 im Heilmittelkatalog.
Wie seht Ihr das?
Danke für eure Hilfe
LG
Die Frequenzspanne 1-2 bedeutet ja mindestens 1x p.W, max. 2. Aussetzten darf man und ja erst nach 14 Tagen begründen.
Aber alles schriftlich machen, keinesfalls telefonisch!
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
miemi schrieb:
Danke
Weiß nicht ob ich da gleich die Keule 40€ schwingen würde.
Kam auch schon vor, dass das RZH mich auf einen Fehler aufmerksam machte.
Ein Geben und Nehmen.
Informieren würde ich sie aber
Aber das ist meine ganz persönliche Meinung
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Shia schrieb:
Das RZH hat dir das Rezept zurück geschickt,bevor es zu KK ging?
Weiß nicht ob ich da gleich die Keule 40€ schwingen würde.
Kam auch schon vor, dass das RZH mich auf einen Fehler aufmerksam machte.
Ein Geben und Nehmen.
Informieren würde ich sie aber
Aber das ist meine ganz persönliche Meinung
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
KGSchuller schrieb:
Direkt widersprechen und gleich 40,- € Verzugspauschale berechnen, ist alles richtig, was du geschrieben hast.
Die Frequenzspanne 1-2 bedeutet ja mindestens 1x p.W, max. 2. Aussetzten darf man und ja erst nach 14 Tagen begründen.
Aber alles schriftlich machen, keinesfalls telefonisch!
Mein Profilbild bearbeiten