Wir suchen DICH als neues
Teammitglied!
Dein Arbeitsplatz befindet sich in
einem Diagnostischen Zentrum mitten
in City-West. Die Praxis hat einen
vielfältigen Patientenstamm und
liegt verkehrsgünstig mit Bus,
U-Bahn und S-Bahn in der Nähe.
Kostenlose Parkplätze stehen
ebenfalls zur Verfügung.
Auf ca. 500 qm bieten wir ein
harmonisches und strukturiertes
Umfeld. Es gibt 8 geräumige,
moderne Behandlungsräume, einen
Gymnastikraum und einen
großzügigen KGG-Raum.
Der Empfangsbereich ...
Teammitglied!
Dein Arbeitsplatz befindet sich in
einem Diagnostischen Zentrum mitten
in City-West. Die Praxis hat einen
vielfältigen Patientenstamm und
liegt verkehrsgünstig mit Bus,
U-Bahn und S-Bahn in der Nähe.
Kostenlose Parkplätze stehen
ebenfalls zur Verfügung.
Auf ca. 500 qm bieten wir ein
harmonisches und strukturiertes
Umfeld. Es gibt 8 geräumige,
moderne Behandlungsräume, einen
Gymnastikraum und einen
großzügigen KGG-Raum.
Der Empfangsbereich ...
heute wollte ich mich mal bei euch absichern. Ein Rezept wurde von der RZH zurück gesendet mit der Begründung Frequenzunterschreitung. Auf dem Rezept stand 1-2 in der Woche. Termin wurde am 18.7. /26.7./ dann erst wieder am 08.08. sprich in der Woche vom 01.08.-07.08. war keine Behandlung und dann ging es ganz normal wieder einmal in der Woche weiter.
Ich muss doch nicht bei einer Unterbrechung von einer Woche! eine Begründung auf dem Rezept schreiben, erst nach 14 Tagen.
Die RZH bezieht sich nach Nachfrage auf §16 Nr. 3. Wir haben aber die Frequenz nicht geändert sondern eine Woche ausgesetzt.
Siehe &16 Nr. 4 im Heilmittelkatalog.
Wie seht Ihr das?
Danke für eure Hilfe
LG
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miemi schrieb:
Hallo,
heute wollte ich mich mal bei euch absichern. Ein Rezept wurde von der RZH zurück gesendet mit der Begründung Frequenzunterschreitung. Auf dem Rezept stand 1-2 in der Woche. Termin wurde am 18.7. /26.7./ dann erst wieder am 08.08. sprich in der Woche vom 01.08.-07.08. war keine Behandlung und dann ging es ganz normal wieder einmal in der Woche weiter.
Ich muss doch nicht bei einer Unterbrechung von einer Woche! eine Begründung auf dem Rezept schreiben, erst nach 14 Tagen.
Die RZH bezieht sich nach Nachfrage auf §16 Nr. 3. Wir haben aber die Frequenz nicht geändert sondern eine Woche ausgesetzt.
Siehe &16 Nr. 4 im Heilmittelkatalog.
Wie seht Ihr das?
Danke für eure Hilfe
LG
Die Frequenzspanne 1-2 bedeutet ja mindestens 1x p.W, max. 2. Aussetzten darf man und ja erst nach 14 Tagen begründen.
Aber alles schriftlich machen, keinesfalls telefonisch!
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miemi schrieb:
Danke
Weiß nicht ob ich da gleich die Keule 40€ schwingen würde.
Kam auch schon vor, dass das RZH mich auf einen Fehler aufmerksam machte.
Ein Geben und Nehmen.
Informieren würde ich sie aber
Aber das ist meine ganz persönliche Meinung
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Shia schrieb:
Das RZH hat dir das Rezept zurück geschickt,bevor es zu KK ging?
Weiß nicht ob ich da gleich die Keule 40€ schwingen würde.
Kam auch schon vor, dass das RZH mich auf einen Fehler aufmerksam machte.
Ein Geben und Nehmen.
Informieren würde ich sie aber
Aber das ist meine ganz persönliche Meinung
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KGSchuller schrieb:
Direkt widersprechen und gleich 40,- € Verzugspauschale berechnen, ist alles richtig, was du geschrieben hast.
Die Frequenzspanne 1-2 bedeutet ja mindestens 1x p.W, max. 2. Aussetzten darf man und ja erst nach 14 Tagen begründen.
Aber alles schriftlich machen, keinesfalls telefonisch!
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