Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
Meine Frage: das Rezept abrechnen oder unterbrechen und anschließend fortsetzen?
Ich meine mich zu erinnern, daß eine Weiterführung nach der Reha (mit entsprechender Begründung auf der VO) abrechnungstechnisch schwierig sein kann.
Ich würde gern fortsetzen, weil ich die Zuzahlung bei nur drei Terminen unverhältnismäßig finde. Wenn das aber dann mit der Abrechnung Probleme gibt, würde ich natürlich abbrechen.
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a.sch. schrieb:
Ich habe einen Schlaganfallpatienten, der frisch aus dem Krankenhaus entlassen ist. Bis zum Beginn der Reha bekommt er ambulante Therapie. Die Reha sollte eigentlich erst in zwei Wochen starten, beginnt jetzt aber deutlich früher, so daß er bis dahin erst drei Therapieeinheiten erhalten hat.
Meine Frage: das Rezept abrechnen oder unterbrechen und anschließend fortsetzen?
Ich meine mich zu erinnern, daß eine Weiterführung nach der Reha (mit entsprechender Begründung auf der VO) abrechnungstechnisch schwierig sein kann.
Ich würde gern fortsetzen, weil ich die Zuzahlung bei nur drei Terminen unverhältnismäßig finde. Wenn das aber dann mit der Abrechnung Probleme gibt, würde ich natürlich abbrechen.
Die verordnete Behandlungsserie würde ich abbrechen (und in der Doku genau so begründen: Reha-Antritt früher als geplant) und mal schauen ob die Behandlung nach der Reha überhaupt noch notwendig ist :)
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Tempelritter schrieb:
Nach den meisten R-Verträgen ist die Reha kein begründeter Unterbrechungsgrund länger wie 14 Tage. Ich würde das RZ abbrechen.
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a.sch. schrieb:
Das hab ich jetzt auch gemacht, danke für Eure Meinungen.
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Papa Alpaka schrieb:
...über die Verhältnismäßigkeit und eventuelle Erstattung muss sich ddr Versicherte mit seiner GKV "Im Einzelfall und aus Kulanz" verständigen, für dich ist der Eigenanteil eine im SGB V festgeschriebene gesetzliche Verpflichtung.
Die verordnete Behandlungsserie würde ich abbrechen (und in der Doku genau so begründen: Reha-Antritt früher als geplant) und mal schauen ob die Behandlung nach der Reha überhaupt noch notwendig ist :)
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