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alobar schrieb:
wenn bei der DAK eine Unterbrechung wegen ReHa von 32 Tagen statt findet, verliert die HMV ihre Gültigkeit? Bei der AOK verliert sie auf alle Fälle nach 28 Tagen, aber beid er DAK?!?
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Tempelritter schrieb:
Reha ist kein Unterbrechungsgrund länger wie die 14 Tage, das gilt für alle Kassen in BW.
wenn bei der DAK eine Unterbrechung wegen ReHa von 32 Tagen statt findet, verliert die HMV ihre Gültigkeit? Bei der AOK verliert sie auf alle Fälle nach 28 Tagen, aber beid er DAK?!?
Nur Krankheit oder Urlaub des Pat. / TH ist ein begründeter Unterbrechungsgrund über die 14 Tage hinaus. Die Reha gehört nicht dazu, hier muss die Vo. abgebrochen werden, sonst wird abgesetzt.
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die neue schrieb:
von der Unterbrechungsfrist mal ganz abgesehen: ich würde bei Reha sowieso die VO abbrechen, da vermutlich nach der Reha erst mal festgestellt werden muß, ob noch Therapiebedarf besteht
Danke für die schnellen Antworten!
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alobar schrieb:
es handelt sich um MS, der behandlungsbedarf ist vorhanden.
Danke für die schnellen Antworten!
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Tempelritter schrieb:
Dann bekommt der Pat. nach der Reha sein Anschlussrezept und alles ist gut.
Die Frage ist jetzt, ob die HMV nach ein Zeitraum X die Gültigkeit verliert. Letztes Jahr war es auf alle Fälle nicht.
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alobar schrieb:
hab mich vertan, es ist keine Reha sondern ein stationärer KH-aufenthalt.
Die Frage ist jetzt, ob die HMV nach ein Zeitraum X die Gültigkeit verliert. Letztes Jahr war es auf alle Fälle nicht.
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Tempelritter schrieb:
bei der AOK BW nach 28 Tagen, BKK/IKK/Knappschaft BW hab ich den neuen Rahmenvertrag noch nicht vorliegen, beim VdEK ist kein Zeitraum für die max. begründete Unterbrechung vereinbart.
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alobar schrieb:
Danke!
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morpheus-06 schrieb:
alobar schrieb am 28.5.15 07:09:
wenn bei der DAK eine Unterbrechung wegen ReHa von 32 Tagen statt findet, verliert die HMV ihre Gültigkeit? Bei der AOK verliert sie auf alle Fälle nach 28 Tagen, aber beid er DAK?!?
Nur Krankheit oder Urlaub des Pat. / TH ist ein begründeter Unterbrechungsgrund über die 14 Tage hinaus. Die Reha gehört nicht dazu, hier muss die Vo. abgebrochen werden, sonst wird abgesetzt.
da hab ich auch gleich noch eine Frage dazu: wir diskutieren gerade, ob die Unterbrechungen wegen Urlaub/Krankheit/usw. vom Arzt bestätigt werden müssen oder nicht. Vlt. langt ja auch, wenn man dann U/K usw. bei dem entsprechenden Datum anfügt. Es steht immer etwas undeutlich in den Statuten.
Danke schon mal
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666 schrieb:
Sieh mal in deinen Rahmenvereinbarungen nach. Bei uns langt Unterschrift vom HM-erbringer auf dem Verordnungsblatt und Angabe U/K, z.B. AOK-Rahmenvereinbarung Bayern: §16, (3)
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bridge01 schrieb:
Hallo,
da hab ich auch gleich noch eine Frage dazu: wir diskutieren gerade, ob die Unterbrechungen wegen Urlaub/Krankheit/usw. vom Arzt bestätigt werden müssen oder nicht. Vlt. langt ja auch, wenn man dann U/K usw. bei dem entsprechenden Datum anfügt. Es steht immer etwas undeutlich in den Statuten.
Danke schon mal
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