Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
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susanne 558 schrieb:
Ich habe eine Frage. Meine Pat. hat eine Langzeitverordnung von 24 Behandlungen. Sie fährt jetzt 3 Wochen zur Kur. Wie verfahre ich. Rezept bis dahin abrechnen, was wir behandelt haben? Denn danach weiterbehandeln überschreitet ja die Frist von 14 Tagen Unterbrechung.
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Im Zweifel bin ich auch immer eher für den Abbruch, auch abrechnungstechnisch günstiger, - eine neue VO ist bei Bedarf schnell zu kriegen. Dennoch dachte ich bisher, dass Kur und Reha unter "medizinische Gründe" fällt und von daher eine Unterbrechung durchaus gangbar wäre.
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morpheus-06 schrieb:
nein, eine Reha oder Kur kann die Voraussetzung für die Heilmittelverordnung ändern. Begründete Unterbrechungen sind nur Krankheit oder Urlaub des Versicherten oder Therapeuten.
Ggf. das ganze per Fax genehmigen lassen und dann später bei der Abrechung dranhängen.
Hatten wir schon oft und die Mitarbeiter der KK waren sehr freundlich und es lief problemlos bei der Abrechnung.
Den Patienten freut es auch, wenn er nach der Kur nicht erst ein neues Rezept besorgen muss.
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Minza schrieb:
Bei der Krankenkasse des Pat. anrufen und nachfragen ob Behandlung von bis aufgrund Kur unterbrochen werden darf.
Ggf. das ganze per Fax genehmigen lassen und dann später bei der Abrechung dranhängen.
Hatten wir schon oft und die Mitarbeiter der KK waren sehr freundlich und es lief problemlos bei der Abrechnung.
Den Patienten freut es auch, wenn er nach der Kur nicht erst ein neues Rezept besorgen muss.
Was wenn die Kasse Vorort Ja sagt, der Dienstleister oder eine andere Stelle innerhalb der Kasse die Vo. absetzt?
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morpheus-06 schrieb:
warum immer diese Extrawürste?
Was wenn die Kasse Vorort Ja sagt, der Dienstleister oder eine andere Stelle innerhalb der Kasse die Vo. absetzt?
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Das Problem ist aber, dass der MA vorort diesbezüglich nichts zu bestimmen oder zu gewähren hat. Die Abrechnungsstelle setzt den Betrag ab und tut dies aus bestimmten "rechtlichen" Gründen, der KK - MA hat da gar nix mit zureden, kennt häufig auch nicht diese zugrundeliegende Regelung. Wenn so, dann an oberster Stelle der Abrechnungszentren, dass ist zwar aufwendig, aber funktioniert. Den Ansprechpartner für die jeweilige KK dann am besten gleich abspeichern.
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morpheus-06 schrieb:
Kur und Reha sind keine Gründe für eine Unterbrechung länger wie die 14 Tage. Die Vo. abbrechen und abrechnen.
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