Sie suchen eine neue beru?iche
Herausforderung? Dann sind Sie bei
uns richtig!
Wir suchen ab sofort einen
Physiotherapeuten (m/w/d) für
unsere Physiotherapie im
Marienhospital
Gelsenkirchen zum nächstmöglichen
Termin.
Das dürfen Sie erwarten:
- eine Vergütung nach den
Richtlinien des Deutschen
Caritasverbandes (AVR) und
zusätzliche Sozialleistungen des
Kirchlic...
Herausforderung? Dann sind Sie bei
uns richtig!
Wir suchen ab sofort einen
Physiotherapeuten (m/w/d) für
unsere Physiotherapie im
Marienhospital
Gelsenkirchen zum nächstmöglichen
Termin.
Das dürfen Sie erwarten:
- eine Vergütung nach den
Richtlinien des Deutschen
Caritasverbandes (AVR) und
zusätzliche Sozialleistungen des
Kirchlic...
ich behandle einen Patienten auf BG-Verordnung (BG Verkehr BV München).
Der Patient war am 19. Dezember 2018 das letzte Mal zur Behandlung in der Praxis und kommt nun heute (07. Januar 2019) zum nächsten Termin.
Darf ich das BG-Rezept mit der Begründung "Urlaub Patient" so lange unterbrechen?
Oder gilt auch hier, dass das BG-Rezept innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein muss?
Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich das bisherige Rezept abbreche und ab heute ein neues ausstellen lasse?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.
LG Nadine
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nadine meier schrieb:
Liebe Kolleg(inn)en,
ich behandle einen Patienten auf BG-Verordnung (BG Verkehr BV München).
Der Patient war am 19. Dezember 2018 das letzte Mal zur Behandlung in der Praxis und kommt nun heute (07. Januar 2019) zum nächsten Termin.
Darf ich das BG-Rezept mit der Begründung "Urlaub Patient" so lange unterbrechen?
Oder gilt auch hier, dass das BG-Rezept innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein muss?
Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich das bisherige Rezept abbreche und ab heute ein neues ausstellen lasse?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.
LG Nadine
Oder gilt auch hier, dass das BG-Rezept innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein muss?
Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich das bisherige Rezept abbreche und ab heute ein neues ausstellen lasse?
Yeb, die BGn wenden verstärkt die vertraglichen Regelungen auch an, insbesondere die 30 Tage Frist!
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ali schrieb:
nadine meier schrieb am 7.1.19 08:15:
Oder gilt auch hier, dass das BG-Rezept innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein muss?
Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich das bisherige Rezept abbreche und ab heute ein neues ausstellen lasse?
Yeb, die BGn wenden verstärkt die vertraglichen Regelungen auch an, insbesondere die 30 Tage Frist!
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