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geben, deine Ideen umzusetzen und
in einem engagierten Team
maßgeblich zur Weiterentwicklung
unserer Praxis und unserer
Patientenversorgung beizutragen.
*Was dich bei uns erwartet...
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ich behandle einen Patienten auf BG-Verordnung (BG Verkehr BV München).
Der Patient war am 19. Dezember 2018 das letzte Mal zur Behandlung in der Praxis und kommt nun heute (07. Januar 2019) zum nächsten Termin.
Darf ich das BG-Rezept mit der Begründung "Urlaub Patient" so lange unterbrechen?
Oder gilt auch hier, dass das BG-Rezept innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein muss?
Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich das bisherige Rezept abbreche und ab heute ein neues ausstellen lasse?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.
LG Nadine
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nadine meier schrieb:
Liebe Kolleg(inn)en,
ich behandle einen Patienten auf BG-Verordnung (BG Verkehr BV München).
Der Patient war am 19. Dezember 2018 das letzte Mal zur Behandlung in der Praxis und kommt nun heute (07. Januar 2019) zum nächsten Termin.
Darf ich das BG-Rezept mit der Begründung "Urlaub Patient" so lange unterbrechen?
Oder gilt auch hier, dass das BG-Rezept innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein muss?
Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich das bisherige Rezept abbreche und ab heute ein neues ausstellen lasse?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.
LG Nadine
Oder gilt auch hier, dass das BG-Rezept innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein muss?
Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich das bisherige Rezept abbreche und ab heute ein neues ausstellen lasse?
Yeb, die BGn wenden verstärkt die vertraglichen Regelungen auch an, insbesondere die 30 Tage Frist!
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ali schrieb:
nadine meier schrieb am 7.1.19 08:15:
Oder gilt auch hier, dass das BG-Rezept innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein muss?
Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich das bisherige Rezept abbreche und ab heute ein neues ausstellen lasse?
Yeb, die BGn wenden verstärkt die vertraglichen Regelungen auch an, insbesondere die 30 Tage Frist!
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