Wir bieten Dir:
-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
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ich behandle einen Patienten auf BG-Verordnung (BG Verkehr BV München).
Der Patient war am 19. Dezember 2018 das letzte Mal zur Behandlung in der Praxis und kommt nun heute (07. Januar 2019) zum nächsten Termin.
Darf ich das BG-Rezept mit der Begründung "Urlaub Patient" so lange unterbrechen?
Oder gilt auch hier, dass das BG-Rezept innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein muss?
Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich das bisherige Rezept abbreche und ab heute ein neues ausstellen lasse?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.
LG Nadine
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nadine meier schrieb:
Liebe Kolleg(inn)en,
ich behandle einen Patienten auf BG-Verordnung (BG Verkehr BV München).
Der Patient war am 19. Dezember 2018 das letzte Mal zur Behandlung in der Praxis und kommt nun heute (07. Januar 2019) zum nächsten Termin.
Darf ich das BG-Rezept mit der Begründung "Urlaub Patient" so lange unterbrechen?
Oder gilt auch hier, dass das BG-Rezept innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein muss?
Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich das bisherige Rezept abbreche und ab heute ein neues ausstellen lasse?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.
LG Nadine
Oder gilt auch hier, dass das BG-Rezept innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein muss?
Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich das bisherige Rezept abbreche und ab heute ein neues ausstellen lasse?
Yeb, die BGn wenden verstärkt die vertraglichen Regelungen auch an, insbesondere die 30 Tage Frist!
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ali schrieb:
nadine meier schrieb am 7.1.19 08:15:
Oder gilt auch hier, dass das BG-Rezept innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein muss?
Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich das bisherige Rezept abbreche und ab heute ein neues ausstellen lasse?
Yeb, die BGn wenden verstärkt die vertraglichen Regelungen auch an, insbesondere die 30 Tage Frist!
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