Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich habe z. Zt. einen HB-Patienten mit 10 x KG, wo ich einmal in der Woche hingehe.
Nun musste das Rezept schon mal wegen Krankheit, dann wegen Urlaub unterbrochen
werden....
Wie sind Eure Erfahrungen? Macht die KK da mit, wenn Rezepte mehrmals unterbrochen
werden oder sollte der Patient sich besser ein Neues ausstellen lassen....?
Vielen Dank für Eure Informationen!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe z. Zt. einen HB-Patienten mit 10 x KG, wo ich einmal in der Woche hingehe.
Nun musste das Rezept schon mal wegen Krankheit, dann wegen Urlaub unterbrochen
werden....
Wie sind Eure Erfahrungen? Macht die KK da mit, wenn Rezepte mehrmals unterbrochen
werden oder sollte der Patient sich besser ein Neues ausstellen lassen....?
Vielen Dank für Eure Informationen!
Gefällt mir
Wir halten uns an die Regel, dass die überwiegende Zahl der Behandlungen auch der Therapiefrequenz entsprechen soll. Wenn also noch 6 von 10 Behandlungen in der vorgegebenen Frequenz liegen, sollte es keine Probleme mit der zweiten Unterbrechung geben. Bei einer 6-er Verordnung wird es mit der zweiten Unterbrechung diesbezüglich schon knapper...
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
Zusätzlich zu den rahmenvertraglichen Freiheiten mit Unterbrechungen der Behandlungen sollte aber auch die Frequenzvorgabe berücksichtigt bleiben.
Wir halten uns an die Regel, dass die überwiegende Zahl der Behandlungen auch der Therapiefrequenz entsprechen soll. Wenn also noch 6 von 10 Behandlungen in der vorgegebenen Frequenz liegen, sollte es keine Probleme mit der zweiten Unterbrechung geben. Bei einer 6-er Verordnung wird es mit der zweiten Unterbrechung diesbezüglich schon knapper...
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
eine Frequenzunterschreitung ist immer möglich. Unterbrechungen länger wie 14 Tage sind in den einzelnen RV geregelt.
eine Frequenzunterschreitung ist immer möglich. Unterbrechungen länger wie 14 Tage sind in den einzelnen RV geregelt.
Naja: in den Heilmittelrichtlinien steht zur Frequenz (§16.2) aber auch:
Ähnliches findet sich auch in den Rahmenverträgen.
Also so völlig losgelöst ist die Unterbrechung der Behandlungen im Rahmen der zulässigen Fristen auch nicht von der vorgegebenen Frequenz zu betrachten. Die Aussage, dass die Mehrheit der Behandlungen der vorgegebenen Frequenz entsprechen soll, wurde mir nach längeren Diskussionen von der absetzenden Kasse (hatte ein paar diesbezügliche Absetzungen) als letztes Wort gegeben. Ob die Sicht von morpheus-06 im Zweifelsfall einer juristischen Überprüfung standhält ist durchaus möglich - mir war der Klageweg dazu zu unsicher.
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
morpheus-06 schrieb am 17.5.15 19:57:
Sind auf dem Verordnungsvordruck Angaben zur Frequenz der Heilmittelbehandlung gemacht, ist eine Abweichung davon nur zulässig, wenn zuvor zwischen der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt und der Therapeutin oder dem Therapeuten ein abweichendes Vorgehen verabredet wurde.
eine Frequenzunterschreitung ist immer möglich. Unterbrechungen länger wie 14 Tage sind in den einzelnen RV geregelt.
Naja: in den Heilmittelrichtlinien steht zur Frequenz (§16.2) aber auch:
Ähnliches findet sich auch in den Rahmenverträgen.
Also so völlig losgelöst ist die Unterbrechung der Behandlungen im Rahmen der zulässigen Fristen auch nicht von der vorgegebenen Frequenz zu betrachten. Die Aussage, dass die Mehrheit der Behandlungen der vorgegebenen Frequenz entsprechen soll, wurde mir nach längeren Diskussionen von der absetzenden Kasse (hatte ein paar diesbezügliche Absetzungen) als letztes Wort gegeben. Ob die Sicht von morpheus-06 im Zweifelsfall einer juristischen Überprüfung standhält ist durchaus möglich - mir war der Klageweg dazu zu unsicher.
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Morpheus liegt in diesem Punkt richtig, du musst die Verträge weiter zitieren, dass ein Behandlung innerhalb von 14 Tagen stattfinden muss, sonst wird das Rezept ungültig. Eine Abweichung der Frequenz nach oben muss abgesprochen werden, nach unten nicht. Sonst wäre jedes Rezept mit einer Frequenzunterschreitung ungültig und müsste berichtigt werden. Diese juristische Prüfung hat es längst gegeben, somit wäre auch der Klageweg im Falle einer Absetzung ziemlich sicher.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
klar liege ich richtig, das hab ich mehrfach prüfen lassen. Mir ist auch keine Absetzung wegen einer Frequenzunterschreitung bekannt die unbezahlt geblieben ist.
@Tempelritter: hast du konkretere Infos zu bereits stattgefundenen juristischen Prüfungen? Urteile?
Aber gibt es dann keine Obergrenze für Unterbrechungen? Wenn also zwischen jeder Behandlung 14 Tage (oder teils noch mehr laut RV) liegen würde - eine Aneinanderreihung von Behandlungsunterbrechungen?
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
Okay - danke... - wieder etwas Neues gelernt und zukünftigen Versuchen der Kostenträger gegenüber gewappnet!
@Tempelritter: hast du konkretere Infos zu bereits stattgefundenen juristischen Prüfungen? Urteile?
Aber gibt es dann keine Obergrenze für Unterbrechungen? Wenn also zwischen jeder Behandlung 14 Tage (oder teils noch mehr laut RV) liegen würde - eine Aneinanderreihung von Behandlungsunterbrechungen?
Gruß
Nora
Und glaube mir... wenn Morpheus nicht Recht hätte, hätte ich doch schon lange was gesagt... LOL :stuck_out_tongue_winking_eye:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Juristische Prüfung ist eigentlich unwichtig... Du kannst jede Unterschreitung als "Mini-"Unterbrechung definieren.
Und glaube mir... wenn Morpheus nicht Recht hätte, hätte ich doch schon lange was gesagt... LOL :stuck_out_tongue_winking_eye:
Nora, ich habe einen Testballon mit telefonisch abgestimmter ausdrücklicher Bitte um Prüfung mit schriftlicher Rückmeldung (grml ... für jeden Sch... werden heute Servicegebühren berechnet...) zur Abrechnung geschickt.
10x KG+HB-soz, 1-2x wöchentlich. Gebraucht habe ich dafür, möget ihr mir verzeihen, inklusive 2x U(Pat), mehreren 14-tägigen Unterbrechungen und 1x U(Th): 11 Monate. Die dokumentierte Abstimmung mit der behandelnden Ärztin wollte nie jemand sehen, weder bei mir noch bei ihr...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Ihr zwei Besserwisser :D
DAK / BaWü / Abrechnung 2014
Nora, ich habe einen Testballon mit telefonisch abgestimmter ausdrücklicher Bitte um Prüfung mit schriftlicher Rückmeldung (grml ... für jeden Sch... werden heute Servicegebühren berechnet...) zur Abrechnung geschickt.
10x KG+HB-soz, 1-2x wöchentlich. Gebraucht habe ich dafür, möget ihr mir verzeihen, inklusive 2x U(Pat), mehreren 14-tägigen Unterbrechungen und 1x U(Th): 11 Monate. Die dokumentierte Abstimmung mit der behandelnden Ärztin wollte nie jemand sehen, weder bei mir noch bei ihr...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Mit wem hast du das telefonisch abgestimmt, DAK Bremen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Ich habe das durch einen Fachanwalt aufgrund des negativen Schreibens des BVA prüfen lassen. Ergebnis: eine Frequenzunterschreitung ist möglich. So auch die Info von Kassen die ich angefragt hatte. Es gibt teilweise Obergrenzen wie im Vertrag der AOK BW, hier sind es max. 28 Tage die begründet unterbrochen werden dürfen. Ein "Aneinanderreihung von Behandlungsunterbrechungen" ist zumindest in BW nicht geregelt, somit auf kein Grund für eine Absetzung.
Ich habe das durch einen Fachanwalt aufgrund des negativen Schreibens des BVA prüfen lassen. Ergebnis: eine Frequenzunterschreitung ist möglich. So auch die Info von Kassen die ich angefragt hatte. Es gibt teilweise Obergrenzen wie im Vertrag der AOK BW, hier sind es max. 28 Tage die begründet unterbrochen werden dürfen. Ein "Aneinanderreihung von Behandlungsunterbrechungen" ist zumindest in BW nicht geregelt, somit auf kein Grund für eine Absetzung.
dito, ich habe 2 Medizinrechtler um eine Info gebeten und die Kassen mit der 0-Frequenz konfrontiert. Gleiches Fazit "Frequenzunterschreitung ist möglich".
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Tempelritter schrieb am 19.5.15 08:17:
Ich habe das durch einen Fachanwalt aufgrund des negativen Schreibens des BVA prüfen lassen. Ergebnis: eine Frequenzunterschreitung ist möglich. So auch die Info von Kassen die ich angefragt hatte. Es gibt teilweise Obergrenzen wie im Vertrag der AOK BW, hier sind es max. 28 Tage die begründet unterbrochen werden dürfen. Ein "Aneinanderreihung von Behandlungsunterbrechungen" ist zumindest in BW nicht geregelt, somit auf kein Grund für eine Absetzung.
dito, ich habe 2 Medizinrechtler um eine Info gebeten und die Kassen mit der 0-Frequenz konfrontiert. Gleiches Fazit "Frequenzunterschreitung ist möglich".
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
paulisissi schrieb:
Wenn du Krankheit und auch Urlaub mit Datum von dann bis dann angibst, bekommst du das Rezept bezahlt. Ich hatte noch nie Ärger mit einer Krankenkasse.
Mein Profilbild bearbeiten