Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
Ich habe mal wieder eine Frage.
Hab schon im forum gestöbert, bin aber leider auf keine richtige Antwort gestoßen.
Außerhalb von Corona... (ich weiß ja dass Fristen ausgesetzt sind) aber begründet ihr auch wenn Patienten mal eine woche nicht kommen können? Also wenn zwischen 2 Behandlungen eine ganze Woche keine Behandlung ist?
Denn wenn die frequenz 1-2 ist zB. Und der Patient kommt gar nicht aber es sind auch keine 14 Tage...
Ich wäre dankbar über Erfahrungen.
Vielleicht auch mit Absetzungsgründen..
Also ich schreibe zB immer aus persönlichen Gründen keine Behandlung und hatte noch nie Probleme.
Aber ist das auch ein Muss? Ich rechne selbst ab mit den Kassen.
Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken :)
LG Jessy
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
unter 14 Tagen keine Begründung
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Jessica Glagla schrieb:
HALLÖCHEN ihr lieben.
Ich habe mal wieder eine Frage.
Hab schon im forum gestöbert, bin aber leider auf keine richtige Antwort gestoßen.
Außerhalb von Corona... (ich weiß ja dass Fristen ausgesetzt sind) aber begründet ihr auch wenn Patienten mal eine woche nicht kommen können? Also wenn zwischen 2 Behandlungen eine ganze Woche keine Behandlung ist?
Denn wenn die frequenz 1-2 ist zB. Und der Patient kommt gar nicht aber es sind auch keine 14 Tage...
Ich wäre dankbar über Erfahrungen.
Vielleicht auch mit Absetzungsgründen..
Also ich schreibe zB immer aus persönlichen Gründen keine Behandlung und hatte noch nie Probleme.
Aber ist das auch ein Muss? Ich rechne selbst ab mit den Kassen.
Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken :)
LG Jessy
https://www.physio.de/zulassung/gkv-rv.php
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
kroetzi schrieb:
Schau mal hier nach da stehts genau drin.
https://www.physio.de/zulassung/gkv-rv.php
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
J.H. schrieb:
Nach den neuen Regeln ist eine 6er VO 3 Monate gültig, eine 10er Vo 6 Monate.Unterbrechen kann man nun so oft man will, sollte aber die altbekannten Gründe , wie ykrankheit,Urlaub des Therapeuten oder der Patientin angeben.Gilt soweit mir bekannt ist ab 1.8.21
Gefällt mir
Zitat:" Nach den neuen Regeln ist eine 6er VO 3 Monate gültig, eine 10er Vo 6 Monate.Unterbrechen kann man nun so oft man will, sollte aber die altbekannten Gründe , wie Krankheit, Urlaub des Therapeuten oder der Patientin angeben.Gilt soweit mir bekannt ist ab 1.8.21" Zitat Ende.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
Schau mal einen Beitrag über Deinem: Da steht es doch ganz genau!
Zitat:" Nach den neuen Regeln ist eine 6er VO 3 Monate gültig, eine 10er Vo 6 Monate.Unterbrechen kann man nun so oft man will, sollte aber die altbekannten Gründe , wie Krankheit, Urlaub des Therapeuten oder der Patientin angeben.Gilt soweit mir bekannt ist ab 1.8.21" Zitat Ende.
Alle richtig...aber wenn man 6er Rezepte 3 Monate abarbeitet, ist das ökonomischer Selbstmord. Wir ziehen das durch, so wie die Frequenzen empfohlen sind. Begründung der Erreichung des Therapiezieles geht (fast) immer.
Die Absageritis nimmt momentan überhand und zwingt am Ende die Therapeuten zu Überstunden. Den Käse mach ich nicht mit.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
beast schrieb:
@die neue
Alle richtig...aber wenn man 6er Rezepte 3 Monate abarbeitet, ist das ökonomischer Selbstmord. Wir ziehen das durch, so wie die Frequenzen empfohlen sind. Begründung der Erreichung des Therapiezieles geht (fast) immer.
Die Absageritis nimmt momentan überhand und zwingt am Ende die Therapeuten zu Überstunden. Den Käse mach ich nicht mit.
Deine Frage war, wie lange eine Verordnung unterbrochen werden darf. Und die darauf korrekt lautende Antwort ist definitiv: Das Rezept ist 3 Monate lang gültig.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
@beast Das war aber nicht das Thema Deiner Frage!
Deine Frage war, wie lange eine Verordnung unterbrochen werden darf. Und die darauf korrekt lautende Antwort ist definitiv: Das Rezept ist 3 Monate lang gültig.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
beast schrieb:
@die neue Es war ein gut gemeinter Hinweis, Frau Oberlehrer... .-)
Außerdem darf jeder selbst über „ökonomischen Selbstmord“ entscheiden nerd_face
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
@beast Das bleibt Dir doch gerne selbst überlassen, Herr Oberschüler, wie Du damit umgehst sunglasses
Außerdem darf jeder selbst über „ökonomischen Selbstmord“ entscheiden nerd_face
Die Absageritis nimmt momentan überhand und zwingt am Ende die Therapeuten zu Überstunden. Den Käse mach ich nicht mit.
Beruhigend zu sehen das dies nicht nur bei uns so ist zur Zeit. Furchtbar!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
@beast
beast schrieb am 23.08.2021 08:01 Uhr:@die neue
Die Absageritis nimmt momentan überhand und zwingt am Ende die Therapeuten zu Überstunden. Den Käse mach ich nicht mit.
Beruhigend zu sehen das dies nicht nur bei uns so ist zur Zeit. Furchtbar!
Dazu hätte ich gleich noch eine Frage. Wenn ich darf :)
Wie handhabt ihr Ausfallgebühren?
Stellt ihr AusfallRG? Und wenn ja wie kommuniziert ihr das mit den Patienten? Macht ihr Ausnahmen? Bei Krankheit oder anderen Gründen??
LG Jessy
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jessica Glagla schrieb:
@Horatio72 @beast
Dazu hätte ich gleich noch eine Frage. Wenn ich darf :)
Wie handhabt ihr Ausfallgebühren?
Stellt ihr AusfallRG? Und wenn ja wie kommuniziert ihr das mit den Patienten? Macht ihr Ausnahmen? Bei Krankheit oder anderen Gründen??
LG Jessy
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
karin-maria schrieb:
Vor Beginn Patienten darauf hinweisen (Behandlungsvertrag) und ja, bei mir gibt es Ausnahmen.
Eine Ausnahme mache ich nur in ganz seltenen und gut begründeten Fällen. Habe fast ausschließlich Stammpatienten und auch kaum Absagen.
Habe einen Parkinson-Patienten, der regelmäßig 1-2 Stunden vorher absagt, wenn es ihm nicht gut geht (oder den Termin auch einfach mal verbaselt). Gibt jedes Mal eine Ausfallrechnung und keine Diskussion.
Gestern: Neue Patientin schreibt mir eine Stunde vor‘m Termin, dass sie Bauchschmerzen hat und mir selbstverständlich den Termin unterschreibt, damit ich keine Nachteile habe. Habe ihr umgehend geschrieben, dass das nicht möglich ist und sie den Termin (wie angekündigt) privat zahlen muss. Thema durch….
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
@Jessica Glagla Selbstverständlich stelle ich Ausfallrechnungen in genau der Höhe des entgangenen Umsatzes für jede Absage, die später als 24 Stunden vor dem Termin erfolgt.
Eine Ausnahme mache ich nur in ganz seltenen und gut begründeten Fällen. Habe fast ausschließlich Stammpatienten und auch kaum Absagen.
Habe einen Parkinson-Patienten, der regelmäßig 1-2 Stunden vorher absagt, wenn es ihm nicht gut geht (oder den Termin auch einfach mal verbaselt). Gibt jedes Mal eine Ausfallrechnung und keine Diskussion.
Gestern: Neue Patientin schreibt mir eine Stunde vor‘m Termin, dass sie Bauchschmerzen hat und mir selbstverständlich den Termin unterschreibt, damit ich keine Nachteile habe. Habe ihr umgehend geschrieben, dass das nicht möglich ist und sie den Termin (wie angekündigt) privat zahlen muss. Thema durch….
Wir stellen auch Ausfallrechnungen.
Aber ich tue mich manchmal echt schwer die richtige Kommunikation zu finden.
Wir weisen auch am Anfang darauf hin und haben einen Aufsteller in der Praxis.
Auch bei jeder Terminvergabe sage ich es immer wieder dazu.
Es kommen aber manchmal Dinge wie: ich habe mir aber eine andere Zeit notiert... manchmal ist es leider nicht nachweisbar... :/
Oder
Aber mir geht es so schlecht, soll ich etwa krank zu ihnen in die Praxis kommen?
Da fehlen mir einfach manchmal die richtigen Worte zu :/
Natürlich soll niemand krank in die Praxis kommen aber trotzdem verfällt der Termin dann ;/
@karin-maria
Auch dir lieben dank für die Antwort.
Ja aber wo differenziert man:(
Neulich hatte ich eine Patientin die harte mitbekommen dass bei jemandem eine Ausnahme gemacht wurde und "verlangte" diese dann nun auch, da sie ja schließlich sonst auch immer zuverlässig ist...
Echt manchmal wirklich nervig...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jessica Glagla schrieb:
@die neue vielen Dank für die Antwort.
Wir stellen auch Ausfallrechnungen.
Aber ich tue mich manchmal echt schwer die richtige Kommunikation zu finden.
Wir weisen auch am Anfang darauf hin und haben einen Aufsteller in der Praxis.
Auch bei jeder Terminvergabe sage ich es immer wieder dazu.
Es kommen aber manchmal Dinge wie: ich habe mir aber eine andere Zeit notiert... manchmal ist es leider nicht nachweisbar... :/
Oder
Aber mir geht es so schlecht, soll ich etwa krank zu ihnen in die Praxis kommen?
Da fehlen mir einfach manchmal die richtigen Worte zu :/
Natürlich soll niemand krank in die Praxis kommen aber trotzdem verfällt der Termin dann ;/
@karin-maria
Auch dir lieben dank für die Antwort.
Ja aber wo differenziert man:(
Neulich hatte ich eine Patientin die harte mitbekommen dass bei jemandem eine Ausnahme gemacht wurde und "verlangte" diese dann nun auch, da sie ja schließlich sonst auch immer zuverlässig ist...
Echt manchmal wirklich nervig...
Terminzettel drucke ich prinzipiell doppelt aus.
Einen für den Patienten und den anderen an das Rezept geheftet in meiner Karteikarte.
Kommen die Patienten falsch oder gar nicht und behaupten dass sie es ja so in ihrem Terminkalender stehen hätten muß ich Ihnen nur mein Duplikat vorlegen und es ist klar wer Recht hat.
Auch Termine die ich per email verschickt habe werden beim ersten physischen Erscheinen der Patienten ausgedruckt und übergeben.
Oft kommt dann von den Patienten die Bemerkung sie hätten sich die Termine zu Hause schon ausgedruckt oder notiert. Ist mir aber völlig egal.
Patient bekommt persönlich den doppelten Terminzettel in die Hand gedrückt mit dem Hinweis, dass dieser die Referenz ist und nichts anderes.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mbone schrieb:
@Jessica Glagla
Terminzettel drucke ich prinzipiell doppelt aus.
Einen für den Patienten und den anderen an das Rezept geheftet in meiner Karteikarte.
Kommen die Patienten falsch oder gar nicht und behaupten dass sie es ja so in ihrem Terminkalender stehen hätten muß ich Ihnen nur mein Duplikat vorlegen und es ist klar wer Recht hat.
Auch Termine die ich per email verschickt habe werden beim ersten physischen Erscheinen der Patienten ausgedruckt und übergeben.
Oft kommt dann von den Patienten die Bemerkung sie hätten sich die Termine zu Hause schon ausgedruckt oder notiert. Ist mir aber völlig egal.
Patient bekommt persönlich den doppelten Terminzettel in die Hand gedrückt mit dem Hinweis, dass dieser die Referenz ist und nichts anderes.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
traffic27 schrieb:
@die neue Hey.kann der Patient den ausgefallenen und bezahlten Termin dann nachholen oder ist der Termin verloren. ich frage mich das fast jedesmal. Habe allerdings auch wenig verspätete Absagen. Danke im voraus für eine Antwort.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
@traffic27 Natürlich wird dann der Termin nachgeholt. ... ist doch noch offen auf der VO.
Selbstverständlich bekommt der Patient einen neuen Termin wenn er den ausgefallenen Termin bezahlt.
Auf dem Rezept sind 6 (oder wieviel auch immer ) Termine verordnet und die bekommt er/sie !
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mbone schrieb:
@traffic27
Selbstverständlich bekommt der Patient einen neuen Termin wenn er den ausgefallenen Termin bezahlt.
Auf dem Rezept sind 6 (oder wieviel auch immer ) Termine verordnet und die bekommt er/sie !
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
traffic27 schrieb:
Ok. Dann hab ich ja scheinbar alles richtig gemacht.
6 wahrgenommene und unterschriebene Termine sowie ein verbummelter und bezahlter Termin.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
@traffic27 wie die anderen schon geschrieben haben, erhält der Patient selbstverständlich einen Ersatztermin, da er den verbummelten ja bezahlt.
6 wahrgenommene und unterschriebene Termine sowie ein verbummelter und bezahlter Termin.
Termine, die ich vorher per e-Mail verschickt habe, drucke ich dem Patienten ebenfalls aus. Was in meinem Programm, auf meinem Terminzettel und in meiner Mail steht ist identisch und ausschlaggebend.
Telefonisch vereinbarte Termine bestätige ich per Mail oder SMS.
Wo und wie ich differenziere? Ich sag mal, ein wenig Feingefühl ist schon nicht verkehrt. Wenn meine 96-jährige Patientin, die das ganze Jahr wöchentlich 2x bei Wind, Regen und Sturm in die Praxis kommt und mich zweimal im Jahr morgens anruft, dass die den Termin nicht wahrnehmen kann, weil sie eine heftige Schwindelattacke hat, nehme ich keine Ausfallgebühr. Diese Patientin wiederum sagt dann meistens "hier, das ist für die Kaffeekasse....."
Allerdings würde ich eine solche Diskussion niemals im Wartebereich führen, ob eine Ausfallgebühr bezahlt werden muss oder nicht. "Verlangen" kann bei mir niemand was. Es ist meine Praxis, es gelten meine Regeln. Und wer der Meinung ist "in Praxis XY durfte ich aber immer unterschreiben", darf gerne wieder dorthin zurückwechseln.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
@Jessica Glagla so wie mbone schreibt, gibt es bei mir auch "doppelte" Zettel. Wenn der Patient sich dann die Zeit zusätzlich (falsch) in seinem Kalender aufschreibt, ist das nicht mein Problem.
Termine, die ich vorher per e-Mail verschickt habe, drucke ich dem Patienten ebenfalls aus. Was in meinem Programm, auf meinem Terminzettel und in meiner Mail steht ist identisch und ausschlaggebend.
Telefonisch vereinbarte Termine bestätige ich per Mail oder SMS.
Wo und wie ich differenziere? Ich sag mal, ein wenig Feingefühl ist schon nicht verkehrt. Wenn meine 96-jährige Patientin, die das ganze Jahr wöchentlich 2x bei Wind, Regen und Sturm in die Praxis kommt und mich zweimal im Jahr morgens anruft, dass die den Termin nicht wahrnehmen kann, weil sie eine heftige Schwindelattacke hat, nehme ich keine Ausfallgebühr. Diese Patientin wiederum sagt dann meistens "hier, das ist für die Kaffeekasse....."
Allerdings würde ich eine solche Diskussion niemals im Wartebereich führen, ob eine Ausfallgebühr bezahlt werden muss oder nicht. "Verlangen" kann bei mir niemand was. Es ist meine Praxis, es gelten meine Regeln. Und wer der Meinung ist "in Praxis XY durfte ich aber immer unterschreiben", darf gerne wieder dorthin zurückwechseln.
Wir handhaben ebenfalls doppelte Terminzettel und per Mail bekommen wir auch nochmal eine Mail wenn Termine rausgegangen sind.
Aber es geht darum dass die Patienten zB. sagen aber ich bin krank, soll ich denn krank in die Praxis kommen?
Oder wir hatten heute Nacht einen Notfall und konnten deswegen nicht kommen... solche Sachen ...
Wie kommuniziert ihr den Patienten dass ihr das natürlich verstehen könnt aber trotzdem die Gebühr anfällt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jessica Glagla schrieb:
Dankeschön ihr lieben.
Wir handhaben ebenfalls doppelte Terminzettel und per Mail bekommen wir auch nochmal eine Mail wenn Termine rausgegangen sind.
Aber es geht darum dass die Patienten zB. sagen aber ich bin krank, soll ich denn krank in die Praxis kommen?
Oder wir hatten heute Nacht einen Notfall und konnten deswegen nicht kommen... solche Sachen ...
Wie kommuniziert ihr den Patienten dass ihr das natürlich verstehen könnt aber trotzdem die Gebühr anfällt.
Die Gebühr fällt ja nur dann an, wenn die Lücke nicht wieder belegt werden kann.
Doppelt kassieren geht nicht.
Man kann aber auch beim ersten Termin (wenn der Patient seinen Anmeldebogen ausfüllt auf dem das alles auch noch steht) nochmal darauf hinweisen, dass man selbst dadurch einen wirtschaftlichen "Schaden" hat und es nicht einzusehen ist warum man darauf sitzen bleiben sollte
Das ist in einem Satz gesagt zusammen mit dem Hinweis dass im Nachhinein unterschreiben auch nicht geht da das Leistungsbetrug wäre!
Normalerweise haben Patienten bei mir aber trotzdem einen Schuß frei - nur : Das wissen sie nicht!
Die sind dann eher erleichtert und dankbar wenn sie das erste Mal nicht gleich zahlen müssen!
Bei langjährigen Dauerpatienten die eigentlich immer verläßlich sind ist die Meßlatte auch eine andere.
Wobei gerade die es einem am ehesten von sich aus gleich anbieten den Termin zu bezahlen.
Schwieriger ist es wenn man Freunde und Verwandte behandelt.
Die gehen eigentlich grundsätzlich davon aus, das diese Restriktionen bei Ihnen nicht gelten müssen...
Auch so ein Grund weshalb ich meine Patienten gar nicht gerne aus meinem persönlichen Umfeld generiere.
Insgesamt gesehen lohnt es sich eine klare , eindeutige Linie zu fahren. Den Patienten muß klar sein wer in der Praxis das sagen hat!
Um so mehr lohnt es sich dann auch den Patienten entgegenzukommen und Mensch zu bleiben und nicht auf Paragraphen herumzureiten.
Allerdings ist eine solche Linie wohl eher in einer kleinen , überschaubaren Praxis zu fahren.
In einer großen Praxis mit vielen MA sollte dagegen die Linie relativ kompromißlos durchgezogen werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mbone schrieb:
Grundsätzlich
Die Gebühr fällt ja nur dann an, wenn die Lücke nicht wieder belegt werden kann.
Doppelt kassieren geht nicht.
Man kann aber auch beim ersten Termin (wenn der Patient seinen Anmeldebogen ausfüllt auf dem das alles auch noch steht) nochmal darauf hinweisen, dass man selbst dadurch einen wirtschaftlichen "Schaden" hat und es nicht einzusehen ist warum man darauf sitzen bleiben sollte
Das ist in einem Satz gesagt zusammen mit dem Hinweis dass im Nachhinein unterschreiben auch nicht geht da das Leistungsbetrug wäre!
Normalerweise haben Patienten bei mir aber trotzdem einen Schuß frei - nur : Das wissen sie nicht!
Die sind dann eher erleichtert und dankbar wenn sie das erste Mal nicht gleich zahlen müssen!
Bei langjährigen Dauerpatienten die eigentlich immer verläßlich sind ist die Meßlatte auch eine andere.
Wobei gerade die es einem am ehesten von sich aus gleich anbieten den Termin zu bezahlen.
Schwieriger ist es wenn man Freunde und Verwandte behandelt.
Die gehen eigentlich grundsätzlich davon aus, das diese Restriktionen bei Ihnen nicht gelten müssen...
Auch so ein Grund weshalb ich meine Patienten gar nicht gerne aus meinem persönlichen Umfeld generiere.
Insgesamt gesehen lohnt es sich eine klare , eindeutige Linie zu fahren. Den Patienten muß klar sein wer in der Praxis das sagen hat!
Um so mehr lohnt es sich dann auch den Patienten entgegenzukommen und Mensch zu bleiben und nicht auf Paragraphen herumzureiten.
Allerdings ist eine solche Linie wohl eher in einer kleinen , überschaubaren Praxis zu fahren.
In einer großen Praxis mit vielen MA sollte dagegen die Linie relativ kompromißlos durchgezogen werden.
Hab eine Mutter als Patientin, die schon mal ihr Kind früher vom Kiga abholen muss, weil was auch immer.... dafür hab ich ja Verständnis, aber es ist nicht mein Problem.
Mein Problem ist, dass ich kurzfristig eine Absage (in diesem Fall sogar 40 Minuten (Doppelbehandlung) plus Fango!) habe, in der ich mir an den Füßen spielen kann. Denn bei einer Absage eine halbe Stunde vor dem Termin kann ich beim besten Willen keinen Ersatz besorgen!
Genauso ist es im Krankheitsfall: ich hab Verständnis für Kopfschmerzen, Regelschmerzen, Übelkeit, Durchfall und alle fiesen Dinge dieser Welt - aber bitte nicht zu meinen Lasten!
Aber wie gesagt - ein wenig Augenmaß ist nicht verkehrt!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
@Jessica Glagla Das kommuniziere ich genau SO, wie mbone es schreibt: ich habe dadurch einen Ausfall und das geht eben nicht.
Hab eine Mutter als Patientin, die schon mal ihr Kind früher vom Kiga abholen muss, weil was auch immer.... dafür hab ich ja Verständnis, aber es ist nicht mein Problem.
Mein Problem ist, dass ich kurzfristig eine Absage (in diesem Fall sogar 40 Minuten (Doppelbehandlung) plus Fango!) habe, in der ich mir an den Füßen spielen kann. Denn bei einer Absage eine halbe Stunde vor dem Termin kann ich beim besten Willen keinen Ersatz besorgen!
Genauso ist es im Krankheitsfall: ich hab Verständnis für Kopfschmerzen, Regelschmerzen, Übelkeit, Durchfall und alle fiesen Dinge dieser Welt - aber bitte nicht zu meinen Lasten!
Aber wie gesagt - ein wenig Augenmaß ist nicht verkehrt!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
m.86 schrieb:
Wie lange / wieviel Tage darf eine VO maximal unterbrochen werden? Angenommen die VO wird für 4 oder auch 5 Wochen unterbrochen (z.B. Urlaub anschließend krank) Therapieziel ist nicht gefährdet.
Mein Profilbild bearbeiten