Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
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Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
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ich möchte Euch einfach mal erzählen, was mir widerfahren ist. Ich versuche den ganzen Sachverhalt für Euch mal gekürzt zusammenfassen.
Patient erscheint zu seinem 1. Termin, stellt fest, dass sein gewünschter Therapeut nicht im Hause ist, obwohl dieser Wunsch nicht bei der Terminplanung angegeben wurde. Er ist an der Rezeption sehr erzürnt und möchte nicht durch den geplanten Kollegen behandelt werden. Er wird aufgeklärt, dass er eine Ausfallgebühr zu bezahlen hat, da eine Unterschrift für nicht erbrachte Leistungen auf dem Rezept nicht möglich seien, weil das Betrug wäre. Bei der Anmeldung werden die Patienten auch von uns grundsätzlich schriftlich darauf hingewiesen.
Am nächsten Tag erfolgte die Zustellung der Ausfallgebührenrechnung. Dies hat den Patienten wohl so erzürnt, dass er zu seiner Krankenversicherung geht und dort behauptet, wir hätten (obwohl wir ihm ja eine Ausfallgebührenrechnung zugestellt haben) von ihm eine Unterschrift für die nie abgegebene Behandlung eingefordert. Das dies natürlich nicht der Fall war, versteht sich von selbst, es waren andere Patienten und Therapeuten als Zeugen zugegen. Auch haben wir gegenüber der Krankenversicherung kein Rezept abgerechnet.
Heute kam ein Schreiben von einer Krankenkasse mit 3 Buchstaben auf grünem Hintergrund mit folgendem Inhalt:
"Uns liegt ein Schreiben vom ... vor, in dem Sie [dem Patienten] für nicht in Anspruch genommene physikalische Leistungen privat in Rechnung stellen.
Form und Abgabe der Leistungen sind im ... Rahmenvertrag geregelt.
Für die erbrachten Leistungen dürfen lt. Rahmenvertrag § 19 Abs. 3 mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung des Versicherten (§ 32 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 3 SGB V) weitere Zuzahlungen nicht gefordert werden.
Ihre Vorgehensweise verstößt gegen die rahmenvertraglichen Vereinbarungen. Wir fordern Sie auf, diese oder ähnliche Forderungen gegen unsere Versicherte(n) einzustellen und künftig zu unterlassen. Bereits von Versicherten erhaltene Beträge sind zurückzuzahlen."
Weiterhin heißt es im Bezug nehmend auf angeblich geforderte Unterschriften für nicht erbrachte Leistungen:
"Nicht in Anspruch genommene Leistungen dürfen lt. RV-MBK § 4 Abs. 5 nicht und vorzeitig beendete Behandlungen dürfen nur in dem tatsächlich erbrachten Umfang berechnet werden.
Gemäß § 24 Abs. 3 zählt die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen zu einem schwerwiegenden Vertragsverstoß"
Ich finde es schon lustig und zugleich beängstigend, wie diese gesetzliche Krankenversicherung hier versucht, ein juristisch vertragskonformes Vorgehen ins schlechte Licht zu rücken und Tatsachen zu verdrehen. Wo soll das Ganze noch hinführen?
Ich für meinen Teil fordere eine Richtigstellung der Versicherung gegenüber diesen unwahren und falschen Behauptungen. Ich scheue auch nicht den Rechtsweg, weil solch ein Gebahren gegenüber Vertragspartnern schlicht und ergreifend nicht tragbar ist!
Gerne freue ich mich über Euere Meinungen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen,
ich möchte Euch einfach mal erzählen, was mir widerfahren ist. Ich versuche den ganzen Sachverhalt für Euch mal gekürzt zusammenfassen.
Patient erscheint zu seinem 1. Termin, stellt fest, dass sein gewünschter Therapeut nicht im Hause ist, obwohl dieser Wunsch nicht bei der Terminplanung angegeben wurde. Er ist an der Rezeption sehr erzürnt und möchte nicht durch den geplanten Kollegen behandelt werden. Er wird aufgeklärt, dass er eine Ausfallgebühr zu bezahlen hat, da eine Unterschrift für nicht erbrachte Leistungen auf dem Rezept nicht möglich seien, weil das Betrug wäre. Bei der Anmeldung werden die Patienten auch von uns grundsätzlich schriftlich darauf hingewiesen.
Am nächsten Tag erfolgte die Zustellung der Ausfallgebührenrechnung. Dies hat den Patienten wohl so erzürnt, dass er zu seiner Krankenversicherung geht und dort behauptet, wir hätten (obwohl wir ihm ja eine Ausfallgebührenrechnung zugestellt haben) von ihm eine Unterschrift für die nie abgegebene Behandlung eingefordert. Das dies natürlich nicht der Fall war, versteht sich von selbst, es waren andere Patienten und Therapeuten als Zeugen zugegen. Auch haben wir gegenüber der Krankenversicherung kein Rezept abgerechnet.
Heute kam ein Schreiben von einer Krankenkasse mit 3 Buchstaben auf grünem Hintergrund mit folgendem Inhalt:
"Uns liegt ein Schreiben vom ... vor, in dem Sie [dem Patienten] für nicht in Anspruch genommene physikalische Leistungen privat in Rechnung stellen.
Form und Abgabe der Leistungen sind im ... Rahmenvertrag geregelt.
Für die erbrachten Leistungen dürfen lt. Rahmenvertrag § 19 Abs. 3 mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung des Versicherten (§ 32 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 3 SGB V) weitere Zuzahlungen nicht gefordert werden.
Ihre Vorgehensweise verstößt gegen die rahmenvertraglichen Vereinbarungen. Wir fordern Sie auf, diese oder ähnliche Forderungen gegen unsere Versicherte(n) einzustellen und künftig zu unterlassen. Bereits von Versicherten erhaltene Beträge sind zurückzuzahlen."
Weiterhin heißt es im Bezug nehmend auf angeblich geforderte Unterschriften für nicht erbrachte Leistungen:
"Nicht in Anspruch genommene Leistungen dürfen lt. RV-MBK § 4 Abs. 5 nicht und vorzeitig beendete Behandlungen dürfen nur in dem tatsächlich erbrachten Umfang berechnet werden.
Gemäß § 24 Abs. 3 zählt die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen zu einem schwerwiegenden Vertragsverstoß"
Ich finde es schon lustig und zugleich beängstigend, wie diese gesetzliche Krankenversicherung hier versucht, ein juristisch vertragskonformes Vorgehen ins schlechte Licht zu rücken und Tatsachen zu verdrehen. Wo soll das Ganze noch hinführen?
Ich für meinen Teil fordere eine Richtigstellung der Versicherung gegenüber diesen unwahren und falschen Behauptungen. Ich scheue auch nicht den Rechtsweg, weil solch ein Gebahren gegenüber Vertragspartnern schlicht und ergreifend nicht tragbar ist!
Gerne freue ich mich über Euere Meinungen.
Dann sollte sich die Sache klären lassen.
Auch würde ich dem Mitarber erklären, das du keine nichterbrachte Leistung in Rechung gestellt hast, sondern nur Deine Arbeitszeit, da er den Termin ncht wahrgenommen hat.
Wenn dies nicht fruchten sollte würde ich einen Anwalt zu rate ziehen, damit der dem Sachbearbeiter auf die Füße steigt. Sollte sich herausstellen, das die Angaben des Patienten nicht wahr waren, sofort Anzeige wegen Praxisschädigung stellen
Die weiteren Termine des Patienten hast du ja schon aus dem Terminplan gestrichen. Weiterbehnadlung ist nicht möglich wegen Vertrauensbruch.
Sollte er Unwarheiten über dich und deine Praxis verbreiten, sollte eine Anzeige erfolgen
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Ich würde dem Sachbearbeiter einen freundlichen Brief schreiben und den Sachvehalt genauestens darlegen, nehme an der Patient hat dort nicht die entsprechenden Angaben gemacht.
Dann sollte sich die Sache klären lassen.
[...]
Sollte er Unwarheiten über dich und deine Praxis verbreiten, sollte eine Anzeige erfolgen
(1) Den Kontakt zum Sachbearbeiter durch juristischen Sachverstand begleiten lassen. Eine schriftliche Fehlinformation lässt sich nur schwer korrigieren...
(2) Immer feste druff ;)
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Papa Alpaka schrieb:
idefix- schrieb am 3.11.16 14:52:
Ich würde dem Sachbearbeiter einen freundlichen Brief schreiben und den Sachvehalt genauestens darlegen, nehme an der Patient hat dort nicht die entsprechenden Angaben gemacht.
Dann sollte sich die Sache klären lassen.
[...]
Sollte er Unwarheiten über dich und deine Praxis verbreiten, sollte eine Anzeige erfolgen
(1) Den Kontakt zum Sachbearbeiter durch juristischen Sachverstand begleiten lassen. Eine schriftliche Fehlinformation lässt sich nur schwer korrigieren...
(2) Immer feste druff ;)
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idefix- schrieb:
Ich würde dem Sachbearbeiter einen freundlichen Brief schreiben und den Sachvehalt genauestens darlegen, nehme an der Patient hat dort nicht die entsprechenden Angaben gemacht.
Dann sollte sich die Sache klären lassen.
Auch würde ich dem Mitarber erklären, das du keine nichterbrachte Leistung in Rechung gestellt hast, sondern nur Deine Arbeitszeit, da er den Termin ncht wahrgenommen hat.
Wenn dies nicht fruchten sollte würde ich einen Anwalt zu rate ziehen, damit der dem Sachbearbeiter auf die Füße steigt. Sollte sich herausstellen, das die Angaben des Patienten nicht wahr waren, sofort Anzeige wegen Praxisschädigung stellen
Die weiteren Termine des Patienten hast du ja schon aus dem Terminplan gestrichen. Weiterbehnadlung ist nicht möglich wegen Vertrauensbruch.
Sollte er Unwarheiten über dich und deine Praxis verbreiten, sollte eine Anzeige erfolgen
Also, Panik ausschalten, m.E. kann da gar nichts passieren.
Ansonsten wie oben von den Kollegen vorgeschlagen.
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ja, die Original-VO ist ohne Unterschrift noch in unserer Karteikarte :yum:
liebe Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi Susolo,
ja, die Original-VO ist ohne Unterschrift noch in unserer Karteikarte :yum:
liebe Grüße
edit: manchmal sieht man vor lauter Ärger die einfachste Lösung nicht ... kenne ich gut! Also immer erstmal runterkommen....
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Susulo schrieb:
Na, dann ist doch die Lage sonnenklar !!! Viel Spaß beim Recht haben !!!
edit: manchmal sieht man vor lauter Ärger die einfachste Lösung nicht ... kenne ich gut! Also immer erstmal runterkommen....
Der Patient würde mir mit Haut und Haaren gehören. Verleumdung bei der KK - mein Anwalt würde dem die Hosen ausziehen.
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idefix- schrieb:
Keine Unterschrift geleistet, aber bei der Kasse als solches angezeigt?
Der Patient würde mir mit Haut und Haaren gehören. Verleumdung bei der KK - mein Anwalt würde dem die Hosen ausziehen.
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tom1350 schrieb:
Mal so gefragt. Wie hätte der Patient bei geleisteter Unterschrift beweisen wollen, dass keine Behandlung stattgefunden hat? Niemand zeigt sein eigenes rechtswidriges Verhalten an.
Er muss kapieren, dass er so etwas niemals wieder macht.
Das solltest du schon für deinen Seelenfrieden tun, sonst ärgerst du dich noch lange darüber.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Bei solchen Konsorten kann man nur mit harten Bandagen kämpfen. Zum RA gehen und alle Möglichkeiten ihn zurechtzuweisen ausschöpfen, aber so richtig.
Er muss kapieren, dass er so etwas niemals wieder macht.
Das solltest du schon für deinen Seelenfrieden tun, sonst ärgerst du dich noch lange darüber.
Gruß Britt
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666 schrieb:
Suche den Kontakt zur KK, mir ist es so ergangen, dass derartige "Spielchen" der Pat. schnell geklärt werden konnten, da bereits schon bekannte Fälle vorlagen. Diesen Pat. zeige ich damit die rote Karte. Und die KK ist nicht immer der natürliche Feind, ein klärendes Gespräch kann helfen, diese Sache aus der Welt zu räumen. Schließlich hast du ja noch das nichtunterschriebene Rezept. Es versteht sich von selbst, daß wir nur abgearbeitete Termine in Rechnung stellen, jedoch Ausfalltermine (verursacht durch Pat.!) stelle ich gnadenlos dem Pat. in Rechnung und diese werden bezahlt.
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Xela schrieb:
Zum Anwalt gehen, Unterlassungserklärung gegen Patienten und gegen die Kasse veranlassen - am Besten gleich im Wege der EV, Schadenersatz dem Grunde nach. Macht für jeden ca. 1.000 Tacken, nebest Aussicht, dass noch Schadenersatz eingeklagt wir. Und sowas passiert nie wieder. Hab es gemacht und es wirkt Wunder!
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Warum sollte man irgendwas machen? Du rechnest doch nichts ab was nicht erbracht wurde. Wegen dem Brief der KK kann man ja notfalls nochmal telefonieren. Alles weitere empfinde ich ist sinnlos eingesetzte Energie. Wenn jemand was von dir möchte wird er schon auf dich zukommen.
MfG :)
Die Auseinandersetzung mit der KK ist das eine - den Patienten auf links drehen, damit er das nie wieder - und schon gar nicht bei mir macht, das andere.
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die neue schrieb:
das sehe ich anders! Hier wurde versucht, einer Praxis durch falsche Angaben Schaden zuzufügen. Das würde ich auch nicht mit mir machen lassen.
Die Auseinandersetzung mit der KK ist das eine - den Patienten auf links drehen, damit er das nie wieder - und schon gar nicht bei mir macht, das andere.
Ich würde so sagen läuft auf Aussage gegen Aussage heraus.
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tom1350 schrieb:
Wenn man genau ließt, steht im ersten Post, dass der Patient seiner KK mitteilt, dass von ihm für eine nicht erbrachte Behandlung eine Unterschrift "eingefordert" wurde. Ob er seiner KK weiter schreibt dieser Aufforderung nicht nachgekommen zu sein, oder dies offen läßt findet sich nicht.
Ich würde so sagen läuft auf Aussage gegen Aussage heraus.
Was mich aber verwundert ist der Unterton hier in dem einen oder anderen Post nach dem Motto: "So diesem Patienten zeigen wir mal ordentlich wo es lang geht"
So, als könnte man ein Exempel statuieren an dem dann alle anderen sehen dass es soooooooooo nicht geht.
Und ich frag mich ob mit der gleichen Energie gegen einen Arzt oder eine KK vorgegangen werden würde ....?
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mbone schrieb:
Ich seh es ähnlich wie Ingo Frieddrich.....wenn nicht wirklich was geschieht ist das alles sinnlos Energie verbraucht.
Was mich aber verwundert ist der Unterton hier in dem einen oder anderen Post nach dem Motto: "So diesem Patienten zeigen wir mal ordentlich wo es lang geht"
So, als könnte man ein Exempel statuieren an dem dann alle anderen sehen dass es soooooooooo nicht geht.
Und ich frag mich ob mit der gleichen Energie gegen einen Arzt oder eine KK vorgegangen werden würde ....?
Das Problem: Sofern nicht vehement gegengesteuert wird liegt bei der GKV nun eine Notiz zum IK 123456789 das eine Ermahnung wegen des Verdachtes auf Sozialversicherungsbetrug stattgefunden hat, auf Veranlassen eines Versicherten dem die Vorgänge in dieser Praxis spanisch vorkamen.
(1) Das schadet der ganzen Branche (3% der GKVen sind bundesversicherungsamtlich festgestellte kriminelle Vereinigungen; der Chef (Baas) einer GKV (TK) hat gerade herausposaunt das eigentlich jede GKV die was auf sich hält mit massiver krimineller Energie Recht beugt bis es bricht. Des Weiteren bin ich der Meinung, Karthago muss zerstört werden!). Hängen bleibt: "Physiotherapeuten begehen regelmäßig Sozialversicherungsbetrug und schrecken nicht vor Drohungen ggü. Versicherten zurück".
(2) Die GKVen sind gehalten, eigenständige Ermittlungstrupps zu unterhalten. Die sind einigermaßen ausgelastet, kommen aber irgendwann auf das IK 123456789 zurück da nach dem Hinweis mindestens eines Versicherten "hier" möglicherweise schneller/leichter etwas zu finden ist als bei der gemeinen Stichprobe.
Im Raum steht hier ein vertragswidriges (ok, da geht's nur um ein paar 50.000 Euros und evt. den Entzug der Berechtigung zur GKV-Leistungserbringung damit Entzug der Betriebsgrundlage...) sowie evt. strafrechtlich relevantes Verhalten (Betrug evt. unter Einsatz von Nötigung ... darauf steht 'ne beachtliche Geldstrafe, ersatzweise Haft).
Man kann sich mit Versicherten streiten, kein Problem. Die Versicherten dürfen gerne anderer Meinung sein als ich, kein Problem. Die Versicherte darf gerne meine Zuzahlungsrechnung ihrer GKV vorlegen um zu klären ob die richtig ist, kein Problem**. Der Versicherte darf gerne versuchen mir so einen Rattenschwanz anzuhängen, muss aber auf das Echo gefasst sein...
**geschieht mir regelmäßig nach Anpassung der GKV-Preislisten, die gesetzlichen Betreuer kommen ihrer Vermögensschutzpflicht nach und fragen ob das richtig ist das meine Rechnung 'nen anderen Betrag ausweist als die letzten Monate. Einmal hab ich mich tatsächlich verrechnet, ich bekam einen freundlichen Brief von der AOK in der mir aufgeschlüsselt wurde das ich für 16 Behandlungen je 2ct zu erstatten hätte und die Sache war gegessen...
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Papa Alpaka schrieb:
Ja, mit der gleichen Energie gehe ich gegen GKVen vor; bei den Ärzten ist hierzulande ein konstruktives Zusammenarbeiten möglich.
Das Problem: Sofern nicht vehement gegengesteuert wird liegt bei der GKV nun eine Notiz zum IK 123456789 das eine Ermahnung wegen des Verdachtes auf Sozialversicherungsbetrug stattgefunden hat, auf Veranlassen eines Versicherten dem die Vorgänge in dieser Praxis spanisch vorkamen.
(1) Das schadet der ganzen Branche (3% der GKVen sind bundesversicherungsamtlich festgestellte kriminelle Vereinigungen; der Chef (Baas) einer GKV (TK) hat gerade herausposaunt das eigentlich jede GKV die was auf sich hält mit massiver krimineller Energie Recht beugt bis es bricht. Des Weiteren bin ich der Meinung, Karthago muss zerstört werden!). Hängen bleibt: "Physiotherapeuten begehen regelmäßig Sozialversicherungsbetrug und schrecken nicht vor Drohungen ggü. Versicherten zurück".
(2) Die GKVen sind gehalten, eigenständige Ermittlungstrupps zu unterhalten. Die sind einigermaßen ausgelastet, kommen aber irgendwann auf das IK 123456789 zurück da nach dem Hinweis mindestens eines Versicherten "hier" möglicherweise schneller/leichter etwas zu finden ist als bei der gemeinen Stichprobe.
Im Raum steht hier ein vertragswidriges (ok, da geht's nur um ein paar 50.000 Euros und evt. den Entzug der Berechtigung zur GKV-Leistungserbringung damit Entzug der Betriebsgrundlage...) sowie evt. strafrechtlich relevantes Verhalten (Betrug evt. unter Einsatz von Nötigung ... darauf steht 'ne beachtliche Geldstrafe, ersatzweise Haft).
Man kann sich mit Versicherten streiten, kein Problem. Die Versicherten dürfen gerne anderer Meinung sein als ich, kein Problem. Die Versicherte darf gerne meine Zuzahlungsrechnung ihrer GKV vorlegen um zu klären ob die richtig ist, kein Problem**. Der Versicherte darf gerne versuchen mir so einen Rattenschwanz anzuhängen, muss aber auf das Echo gefasst sein...
**geschieht mir regelmäßig nach Anpassung der GKV-Preislisten, die gesetzlichen Betreuer kommen ihrer Vermögensschutzpflicht nach und fragen ob das richtig ist das meine Rechnung 'nen anderen Betrag ausweist als die letzten Monate. Einmal hab ich mich tatsächlich verrechnet, ich bekam einen freundlichen Brief von der AOK in der mir aufgeschlüsselt wurde das ich für 16 Behandlungen je 2ct zu erstatten hätte und die Sache war gegessen...
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beast schrieb:
Dem ist in dem Falle nichts hinzu zu fügen :thumbsdown:
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Susulo schrieb:
Habt ihr die "leere" VO vorliegen (war doch der erste Termin) ? Dann hättet ihr ja sogar einen Beweis, dass da gar keine Unterschrift drauf ist. Bzw. umgekehrt: sollte der Pat seine VO zu Hause haben und dann einfach unterschreiben ist da ja auch offensichtlich was faul - denn wer gibt eine unterschriebene VO mit nach Hause?? Könnte eventuell eine Anzeige wegen Verleumdung zur Folge haben ...? (kenn mich da nicht so aus)
Also, Panik ausschalten, m.E. kann da gar nichts passieren.
Ansonsten wie oben von den Kollegen vorgeschlagen.
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