Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
wir haben eine von Emmendingen/KKH Absetzung bekommen wegen fehlendem Kürzel bei Unterbrechung. Natürlich begründet mit dem dollen Text, den sie immer dazuschreiben (komisch, dass die anderen Kassen das hinbekommen...). Auf jeden Fall war die Absetzung unbegründet, denn ein entsprechendes Kürzel stand eindeutig auf der Verordnung. Ich habe dort angerufen, um es unkompliziert zu klären, aber der Mitarbeiter war eher nicht so hilfreich. Wir rechnen über Opta Data ab, also müssen wir über die klären, und die müssen sich dann an Emmendingen wenden. Also mehrere Stellen die bemüht werden müssen, und mehr Kosten für einen Fehler, der nicht bei uns liegt.
Ich würde daher gerne diesen Einspruch mit Verzugszinsen machen, wie es hier ja öfter angesprochen wird. Aber ist das auch möglich, wenn ich über OptaData abrechne? Oder wäre es nur bei Selbstabrechnung möglich? Kann mir da einer von Euch weiterhelfen??
lg, Secretary
Gefällt mir
da ist die KKH dein Ansprechpartner und nicht der Dienstleister der KK und deinem Abrechnungscenter*..da must du dich an diese wenden (schriftlich) und dein ausstehendes Geld mit Zinsen und den berühmten € 40,- eintreiben
JürgenK ;)
* es sei denn, du hast das im Vertrag mit der OptaData
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
Hi Secretary,
da ist die KKH dein Ansprechpartner und nicht der Dienstleister der KK und deinem Abrechnungscenter*..da must du dich an diese wenden (schriftlich) und dein ausstehendes Geld mit Zinsen und den berühmten € 40,- eintreiben
JürgenK ;)
* es sei denn, du hast das im Vertrag mit der OptaData
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Secretary Fehlendes Kürzel ist kein Grund zur Absetzung. Steht so wortwörtlich im BRV. Widerspruch und 40,- € Strafgebühr.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij aber nicht zu schnell. Leg einen Ordner an in dem du das Papier aufbewahrst um es nächstes Jahr gegen Ende Februar abzuschicken. Aktuell bekommst du 12,6% Zinsen - was bekommst du auf dem Rücklagenkonto?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alex Moro schrieb:
@Papa Alpaka die zinsen werden doch erst ab geltendmachung festgelegt? nächstes jahr einreichen = zinsen ab dem nächsten jahr bis zur zahlung
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
@Alex Moro benenne bitte die vom BGB §286 und §288 abweichende Rechtsgrundlage. Die Geldschuld ist ab Eintritt des Verzuges zu verzinsen - es steht der GKV frei, ihr rechtswidriges Verhalten zu erkennen und zu beenden, sowas passiert aber erst, wenn rechtswidrige Honorarvorenthaltung teuer wird...
ja, uns ist das klar, und ich finde es eine Unverschämtheit von der KKH, das die sich so darüber hinwegsetzt, und uns dadurch mehr Arbeit macht. Und dann noch in diesem Falle doppelt ungerechtfertigt, weil ein Kürzel dabeistand. Meine Chefin geht meistens den Weg des wenigsten Widerstandes, und von daher haben wir (auch in berechtigten Fällen) dies mit den 40€ noch nicht gemacht. Aber diesmal hat es mich einfach so aufgeregt, vor allem, weil der Mitarbeiter noch so ätzend war...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Secretary schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
ja, uns ist das klar, und ich finde es eine Unverschämtheit von der KKH, das die sich so darüber hinwegsetzt, und uns dadurch mehr Arbeit macht. Und dann noch in diesem Falle doppelt ungerechtfertigt, weil ein Kürzel dabeistand. Meine Chefin geht meistens den Weg des wenigsten Widerstandes, und von daher haben wir (auch in berechtigten Fällen) dies mit den 40€ noch nicht gemacht. Aber diesmal hat es mich einfach so aufgeregt, vor allem, weil der Mitarbeiter noch so ätzend war...
Ne, wir haben nur einen Basis Vertrag bei der OptaData, da ist es wohl nicht mit drin.
Dann werde ich wohl mal einen Brief aufsetzen, ich bin gespannt...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Secretary schrieb:
@JürgenK
Ne, wir haben nur einen Basis Vertrag bei der OptaData, da ist es wohl nicht mit drin.
Dann werde ich wohl mal einen Brief aufsetzen, ich bin gespannt...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
johannes687 schrieb:
Diese Absetzungsthamatik seitens Emmendingen/KKH kennen wir ebenfalls. Klageverfahren vor dem Sozialgericht läuft bereits. Wird wohl leider ein paar Jahre dauern ehe es hierzu eine Entscheidung vom Gericht gibt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Secretary schrieb:
Hallo Forum,
wir haben eine von Emmendingen/KKH Absetzung bekommen wegen fehlendem Kürzel bei Unterbrechung. Natürlich begründet mit dem dollen Text, den sie immer dazuschreiben (komisch, dass die anderen Kassen das hinbekommen...). Auf jeden Fall war die Absetzung unbegründet, denn ein entsprechendes Kürzel stand eindeutig auf der Verordnung. Ich habe dort angerufen, um es unkompliziert zu klären, aber der Mitarbeiter war eher nicht so hilfreich. Wir rechnen über Opta Data ab, also müssen wir über die klären, und die müssen sich dann an Emmendingen wenden. Also mehrere Stellen die bemüht werden müssen, und mehr Kosten für einen Fehler, der nicht bei uns liegt.
Ich würde daher gerne diesen Einspruch mit Verzugszinsen machen, wie es hier ja öfter angesprochen wird. Aber ist das auch möglich, wenn ich über OptaData abrechne? Oder wäre es nur bei Selbstabrechnung möglich? Kann mir da einer von Euch weiterhelfen??
lg, Secretary
Mein Profilbild bearbeiten