Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
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Schnarrenberg des
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12 x MLD 60 2 x im Monat
kopfschüttelnd :kissing_closed_eyes: :scream:
Udo
PS. keine Angst, ich weiss damit umzugehen. Wollte es nur mal loswerden
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Udo schrieb:
Da dachte ich ich hätte schon alles gesehen, da kommt heute eine Verordnung:
12 x MLD 60 2 x im Monat
kopfschüttelnd :kissing_closed_eyes: :scream:
Udo
PS. keine Angst, ich weiss damit umzugehen. Wollte es nur mal loswerden
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Ich habe letzte Woche "6 x MLD 2x 60 min" bekommen.
Was der Arzt mir damit sagen möchte, muss ich allerdings noch abklären.
Oder kann jemand helfen?
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nadine meier schrieb:
Hey, ich glaube, wir haben den gleichen verordnenden Arzt... :smile:
Ich habe letzte Woche "6 x MLD 2x 60 min" bekommen.
Was der Arzt mir damit sagen möchte, muss ich allerdings noch abklären.
Oder kann jemand helfen?
:confused:
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RoFo schrieb:
BG 12 x PNF, 1x/Monat
:confused:
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Herbert schrieb:
BEACHTE: Nicht jeder Mediziner nimmt morgens brav seine Medikamente :confused:
:kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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Achilles2 schrieb:
Es gibt doch seit dem 01.01.17 diese spezielle Computersoftware für die Ärzte, damit keine falschen Rezepte mehr ausgestellt werden.
:kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Und natürlich haben sie nur aufgrund ihres absolvierten Studiums recht!! :wink:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Was dann doch nur bedeutet, dass die Ärzte nichts falsch machen sondern diesen Blödsinn wirklich wollen! :smile:
Und natürlich haben sie nur aufgrund ihres absolvierten Studiums recht!! :wink:
Grüße...Gerry
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laudatia schrieb:
Klasse :clap:
Nun würde ich als normal-sozialer Mensch denken "kann ja mal passiern" (fehlerfreie sotware ist auch nur ein Mensch .....) Der Hit kommt jetzt:
Spreche also mit der MFA über dieKorrektur (es ist etwa das 10. Rezept für diesen Patm VO adR, also längst am Laufen)
MFA: Ich kann es leider für die Zukunft im Computer nicht mehr ändern, wir werden jetzt immer VO mit Menge1 rauslassen müssen. Einmal eingetippt gilt für immer.
ICH: :scream: :scream: (an meine genaue Wortwahl erinnere ich mich nicht)
MFA: Sie erwarten doch nicht, dass Computersysteme flexibel sind?
Ich konnte auch nur nochmit dem Kopf schütten, hab ihr noch gesagt, dass ich eigentlich mit meiner software noch nie diese Probleme hatte und dass es evt nicht an der Flexibilität der Maschine sonder an der von der Person davor liegen könnte.....
Jetzt wird halt per Hand geändert.....nicht ärgern nur wundern.
Und ich dachte immer, die jungen Mädle wären die digital natives. Reicht vermutlich nur zum daddeln.
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Bei mir unlängst auch: Aphasiepatient, Verordnungsmenge 1 , 2xwöchentlich.
Nun würde ich als normal-sozialer Mensch denken "kann ja mal passiern" (fehlerfreie sotware ist auch nur ein Mensch .....) Der Hit kommt jetzt:
Spreche also mit der MFA über dieKorrektur (es ist etwa das 10. Rezept für diesen Patm VO adR, also längst am Laufen)
MFA: Ich kann es leider für die Zukunft im Computer nicht mehr ändern, wir werden jetzt immer VO mit Menge1 rauslassen müssen. Einmal eingetippt gilt für immer.
ICH: :scream: :scream: (an meine genaue Wortwahl erinnere ich mich nicht)
MFA: Sie erwarten doch nicht, dass Computersysteme flexibel sind?
Ich konnte auch nur nochmit dem Kopf schütten, hab ihr noch gesagt, dass ich eigentlich mit meiner software noch nie diese Probleme hatte und dass es evt nicht an der Flexibilität der Maschine sonder an der von der Person davor liegen könnte.....
Jetzt wird halt per Hand geändert.....nicht ärgern nur wundern.
Und ich dachte immer, die jungen Mädle wären die digital natives. Reicht vermutlich nur zum daddeln.
Muss es nochmal aufgreifen: tatsächlich heute wieder eine solche VO bekommen (VO-Menge 1, 2x wöchentlich), von der gleichen Praxis versteht sich. Und auch das letzte Mal und das vorletzte Mal. Hatte vor ca 1 Monat ein Gespräch mit der Ärztin persönlich, also Face to Face , habe nur diesen einen Patienten bei ihr. Habe ihr nochmal ausführlich die HMRL erklärt. Tatsächlich hatte sie dann für mich persönlich ein korrektes Rezept ausgedruckt.
Jetzt fangen ihre Mädels wieder von vorne an.
Ich lasse fleißig ändern .... und staune .... und staune ....
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Susulo schrieb:
Susulo schrieb am 30.1.18 06:18:
Bei mir unlängst auch: Aphasiepatient, Verordnungsmenge 1 , 2xwöchentlich.
Nun würde ich als normal-sozialer Mensch denken "kann ja mal passiern" (fehlerfreie sotware ist auch nur ein Mensch .....) Der Hit kommt jetzt:
Spreche also mit der MFA über dieKorrektur (es ist etwa das 10. Rezept für diesen Patm VO adR, also längst am Laufen)
MFA: Ich kann es leider für die Zukunft im Computer nicht mehr ändern, wir werden jetzt immer VO mit Menge1 rauslassen müssen. Einmal eingetippt gilt für immer.
ICH: :scream: :scream: (an meine genaue Wortwahl erinnere ich mich nicht)
MFA: Sie erwarten doch nicht, dass Computersysteme flexibel sind?
Ich konnte auch nur nochmit dem Kopf schütten, hab ihr noch gesagt, dass ich eigentlich mit meiner software noch nie diese Probleme hatte und dass es evt nicht an der Flexibilität der Maschine sonder an der von der Person davor liegen könnte.....
Jetzt wird halt per Hand geändert.....nicht ärgern nur wundern.
Und ich dachte immer, die jungen Mädle wären die digital natives. Reicht vermutlich nur zum daddeln.
Muss es nochmal aufgreifen: tatsächlich heute wieder eine solche VO bekommen (VO-Menge 1, 2x wöchentlich), von der gleichen Praxis versteht sich. Und auch das letzte Mal und das vorletzte Mal. Hatte vor ca 1 Monat ein Gespräch mit der Ärztin persönlich, also Face to Face , habe nur diesen einen Patienten bei ihr. Habe ihr nochmal ausführlich die HMRL erklärt. Tatsächlich hatte sie dann für mich persönlich ein korrektes Rezept ausgedruckt.
Jetzt fangen ihre Mädels wieder von vorne an.
Ich lasse fleißig ändern .... und staune .... und staune ....
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Susulo schrieb:
Bei mir unlängst auch: Aphasiepatient, Verordnungsmenge 1 , 2xwöchentlich.
Nun würde ich als normal-sozialer Mensch denken "kann ja mal passiern" (fehlerfreie sotware ist auch nur ein Mensch .....) Der Hit kommt jetzt:
Spreche also mit der MFA über dieKorrektur (es ist etwa das 10. Rezept für diesen Patm VO adR, also längst am Laufen)
MFA: Ich kann es leider für die Zukunft im Computer nicht mehr ändern, wir werden jetzt immer VO mit Menge1 rauslassen müssen. Einmal eingetippt gilt für immer.
ICH: :scream: :scream: (an meine genaue Wortwahl erinnere ich mich nicht)
MFA: Sie erwarten doch nicht, dass Computersysteme flexibel sind?
Ich konnte auch nur nochmit dem Kopf schütten, hab ihr noch gesagt, dass ich eigentlich mit meiner software noch nie diese Probleme hatte und dass es evt nicht an der Flexibilität der Maschine sonder an der von der Person davor liegen könnte.....
Jetzt wird halt per Hand geändert.....nicht ärgern nur wundern.
Und ich dachte immer, die jungen Mädle wären die digital natives. Reicht vermutlich nur zum daddeln.
lg Dun
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Dúnhan schrieb:
In der Regel ist das Problem nicht die Software, sondern das Problem sitzt vor dem Rechner :)
lg Dun
Heilmittelrichtlinie, § 8 Satz 4: "Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist."
Ich würde diese Verordnung nach der 6. Behandlung abbrechen mit der Begründung: "Maximale Behandlungsmenge gem. Heilmittelrichtlinie erreicht!"
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M. Schäfer schrieb:
Das ist möglich bei einer Verordnung außerhalb des Regelfalls, rechtlich korrekt muss die Verordnung aber spätestens nach 3 Monaten abgearbeitet sein, bei MLD 60 2 x im Monat wären das max. 6 Behandlungen, du musst daher damit rechnen, dass dir die Kasse die Behandlungen 7-12 absetzt und nicht vergütet.
Heilmittelrichtlinie, § 8 Satz 4: "Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist."
Ich würde diese Verordnung nach der 6. Behandlung abbrechen mit der Begründung: "Maximale Behandlungsmenge gem. Heilmittelrichtlinie erreicht!"
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