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für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
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Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
großen,modernen ,hellen
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Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
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wer kann denn sicher etwas zum aktuellen Rechtsstand von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Selbstzahlern sagen ?
Folgender Fall, aktuell Fragen mich mehrere Patienten ob ich Sie nicht als Selbstzahler behandeln könnte. Ich habe diese Patienten vorher nicht auf Rezept behandelt, sie haben eben von mir gehört und wollen mich ausprobieren. Ebenso sind das Behandlungen die man definitiv nicht als Präventive Wellnessbehandlungen oder Gutscheine abrechnen könnte, da es eher Schlaganfallpatienten etc. sind, bei denen z.b. auch eine Sturzgefahr bei der Therapie bestehen würde.
Folgich geht nur der Weg über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, das habe ich aber Jahrelang nicht gemacht. Gibt es sichere Rechtsquellen zum aktuellen Stand, Erfahrungen, wichtige Punkte die es zu beachten gibt ??
Taugen die Musterformulare von Buchner z.b. dafür ?
Dann noch zusätzlich eine zweite Frage:
Ebenso Fragen mich aktuell Patienten ob sie nicht einen Aufschlag zahlen können damit die Therapie länger geht, ich habe aktuell tatsächlich einige Patienten die dazu in der Lage sind und auch bereit sind.
Hier kenn ich mich überhaupt nicht aus, ich meine gehört zu haben dass das äußerst bedenklich von den Kassen gesehen wird, falls das jemand meldet. In diesem Fall würde ein Rezept vorliegen, aber aufgrund von sehr vielschichtigen Krankheitsbildern wollen die Patienten mehr "Zeit" auch hier sind Gutscheine, oder SelbstzahlerLeistungen nicht mehr passend, da es eben auch eher um Schlaganfallpatienten geht.
Vielen Dank für Hilfe.
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Problem beschreiben
Gert Winsa schrieb:
Hallo Kollegen,
wer kann denn sicher etwas zum aktuellen Rechtsstand von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Selbstzahlern sagen ?
Folgender Fall, aktuell Fragen mich mehrere Patienten ob ich Sie nicht als Selbstzahler behandeln könnte. Ich habe diese Patienten vorher nicht auf Rezept behandelt, sie haben eben von mir gehört und wollen mich ausprobieren. Ebenso sind das Behandlungen die man definitiv nicht als Präventive Wellnessbehandlungen oder Gutscheine abrechnen könnte, da es eher Schlaganfallpatienten etc. sind, bei denen z.b. auch eine Sturzgefahr bei der Therapie bestehen würde.
Folgich geht nur der Weg über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, das habe ich aber Jahrelang nicht gemacht. Gibt es sichere Rechtsquellen zum aktuellen Stand, Erfahrungen, wichtige Punkte die es zu beachten gibt ??
Taugen die Musterformulare von Buchner z.b. dafür ?
Dann noch zusätzlich eine zweite Frage:
Ebenso Fragen mich aktuell Patienten ob sie nicht einen Aufschlag zahlen können damit die Therapie länger geht, ich habe aktuell tatsächlich einige Patienten die dazu in der Lage sind und auch bereit sind.
Hier kenn ich mich überhaupt nicht aus, ich meine gehört zu haben dass das äußerst bedenklich von den Kassen gesehen wird, falls das jemand meldet. In diesem Fall würde ein Rezept vorliegen, aber aufgrund von sehr vielschichtigen Krankheitsbildern wollen die Patienten mehr "Zeit" auch hier sind Gutscheine, oder SelbstzahlerLeistungen nicht mehr passend, da es eben auch eher um Schlaganfallpatienten geht.
Vielen Dank für Hilfe.
Ganz einfach!
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Wenn kein HP oder THP, dann geht sehr wohl ein Privatrezept, durch den behandelnden Arzt ausgestellt; an den Kassenpatient.
Wieso sollte man dann keine Behandlung machen, es ist eine Diagnose vorhanden, die Massnahmen werden bestimmt?
Die Patienten zahlen dann selbst, manche können sogar einen Teil auf Antrag bei der Kasse gelten machen, oder es in der Steuer berücksichtigen lassen.
:confused:
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viento schrieb:
Nicht ganz "so einfach".
Wenn kein HP oder THP, dann geht sehr wohl ein Privatrezept, durch den behandelnden Arzt ausgestellt; an den Kassenpatient.
Wieso sollte man dann keine Behandlung machen, es ist eine Diagnose vorhanden, die Massnahmen werden bestimmt?
Die Patienten zahlen dann selbst, manche können sogar einen Teil auf Antrag bei der Kasse gelten machen, oder es in der Steuer berücksichtigen lassen.
:confused:
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therapeutin schrieb:
@ Gert, klar können die Pat. Zeit dazukaufen,nur muss die vor der eigentlichen Verordnungszeit abgearbeitet werden :wink:
Ohne Physio-HP keine physiotherapeutische Behandlung als Selbstzahler!
Ganz einfach!
Genau, das ändert eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nichts. Es zählt nur das HeilPrG.
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morpheus-06 schrieb:
mbone schrieb am 8.2.19 07:02:
Ohne Physio-HP keine physiotherapeutische Behandlung als Selbstzahler!
Ganz einfach!
Genau, das ändert eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nichts. Es zählt nur das HeilPrG.
Zusätzliche Therapie geht nur als Privatrezept (s.viento) oder als Physio-HP!!
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mbone schrieb:
Pat konnen sich Wohlfühlmassage oder Prävention "dazukaufen"
Zusätzliche Therapie geht nur als Privatrezept (s.viento) oder als Physio-HP!!
@ Gert, klar können die Pat. Zeit dazukaufen,nur muss die vor der eigentlichen Verordnungszeit abgearbeitet werden :wink:
Nur mit HP od PrivatVO.
Gert spricht von Therapie, nichg von Wellness.
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RoFo schrieb:
therapeutin schrieb am 8.2.19 08:11:
@ Gert, klar können die Pat. Zeit dazukaufen,nur muss die vor der eigentlichen Verordnungszeit abgearbeitet werden :wink:
Nur mit HP od PrivatVO.
Gert spricht von Therapie, nichg von Wellness.
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Problem beschreiben
mbone schrieb:
Ohne Physio-HP keine physiotherapeutische Behandlung als Selbstzahler!
Ganz einfach!
Ggfs auch als grüne VO.
2) Geht bei GKV VO nur außerhalb der Regelbehandlungszeit von bei KG 25 min und dann auch nur mit Privat VO, falls du nicht HP bist.
Also das gleiche, wie bei Frage 1.
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Problem beschreiben
RoFo schrieb:
1) Was spricht denn gegen eine VO? Wer dich "ausprobieren" will, kann sich das doch verschreiben lassen.
Ggfs auch als grüne VO.
2) Geht bei GKV VO nur außerhalb der Regelbehandlungszeit von bei KG 25 min und dann auch nur mit Privat VO, falls du nicht HP bist.
Also das gleiche, wie bei Frage 1.
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morpheus-06 schrieb:
Das HeilPrG spricht eine eindeutige Sprache, da ist kein Graubereich. Therapie auf Vo. GKV/PKV oder als Arzt/HP möglich. So auch Infos aus vers. Quellen.
Hier wird immer viel behauptet aber wenig begründet......ö..
Genau das hast du mit deinem Beitrag hier vorexerziert.
Die korrekte und rechtlich eindeutige Sachlage wurde klar benannt !
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mbone schrieb:
Shakespeare schrieb am 8.2.19 12:27:
Hier wird immer viel behauptet aber wenig begründet......ö..
Genau das hast du mit deinem Beitrag hier vorexerziert.
Die korrekte und rechtlich eindeutige Sachlage wurde klar benannt !
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McMiki schrieb:
Eine Behandlung von GKV Patienten auf Privatrezept geht NICHT!!! Sollte es eine Behandlungsbedürftige Problematik geben, ist der Arzt verpflichtet ein GKV Rezept auszustellen!!
Eine Behandlung von GKV Patienten auf Privatrezept geht NICHT!!! Sollte es eine Behandlungsbedürftige Problematik geben, ist der Arzt verpflichtet ein GKV Rezept auszustellen!!
Eine grüne VO geht.
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RoFo schrieb:
McMiki schrieb am 8.2.19 14:39:
Eine Behandlung von GKV Patienten auf Privatrezept geht NICHT!!! Sollte es eine Behandlungsbedürftige Problematik geben, ist der Arzt verpflichtet ein GKV Rezept auszustellen!!
Eine grüne VO geht.
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morpheus-06 schrieb:
Ein grüne Vo, würde hier auch nicht gehen. Wenn med. notwendig muss eine GKV Vo. ausgestellt werden. Aussage Justiziar einer großen GKV.
Ein grüne Vo, würde hier auch nicht gehen. Wenn med. notwendig muss eine GKV Vo. ausgestellt werden. Aussage Justiziar einer großen GKV.
Naja, wenn ich als Arzt z.B. meine, ich muss KMT bei XYZ verordnen und die HMR sehen dieses Heilmittel nicht vor....
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ali schrieb:
morpheus-06 schrieb am 8.2.19 16:18:
Ein grüne Vo, würde hier auch nicht gehen. Wenn med. notwendig muss eine GKV Vo. ausgestellt werden. Aussage Justiziar einer großen GKV.
Naja, wenn ich als Arzt z.B. meine, ich muss KMT bei XYZ verordnen und die HMR sehen dieses Heilmittel nicht vor....
Ein grüne Vo, würde hier auch nicht gehen. Wenn med. notwendig muss eine GKV Vo. ausgestellt werden. Aussage Justiziar einer großen GKV.
Naja, wenn ich als Arzt z.B. meine, ich muss KMT bei XYZ verordnen und die HMR sehen dieses Heilmittel nicht vor....
Richtiges Coding löst dieses Problem.
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morpheus-06 schrieb:
ali schrieb am 8.2.19 16:36:
morpheus-06 schrieb am 8.2.19 16:18:
Ein grüne Vo, würde hier auch nicht gehen. Wenn med. notwendig muss eine GKV Vo. ausgestellt werden. Aussage Justiziar einer großen GKV.
Naja, wenn ich als Arzt z.B. meine, ich muss KMT bei XYZ verordnen und die HMR sehen dieses Heilmittel nicht vor....
Richtiges Coding löst dieses Problem.
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McMiki schrieb:
Wie löse ich denn das Problem der Heilbehandlung?? Also entweder bin ich sHP und kann es ganz ohne Arzt oder er kommt mit einem grünen Rz. und ich darf eh nicht behandeln weil ich ohne sHP keine Heilbehandlung durchführen darf!!!!
er kommt mit einem grünen Rz. und ich darf eh nicht behandeln
Dooooch, auf grünes Rezept darf PT behandeln, nur der Arzt könnte theoretisch angemeiert werden....
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ali schrieb:
McMiki schrieb am 8.2.19 17:16:
er kommt mit einem grünen Rz. und ich darf eh nicht behandeln
Dooooch, auf grünes Rezept darf PT behandeln, nur der Arzt könnte theoretisch angemeiert werden....
er kommt mit einem grünen Rz. und ich darf eh nicht behandeln
Dooooch, auf grünes Rezept darf PT behandeln, nur der Arzt könnte theoretisch angemeiert werden....
Genau, wenn Patient möchte, könnte er den Arzt ankreiden, so dass er doch eine VO ausschreiben muss. Deswegen werden es die meisten Ärzte nicht machen.
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Turnschwester17 schrieb:
ali schrieb am 8.2.19 17:36:
McMiki schrieb am 8.2.19 17:16:
er kommt mit einem grünen Rz. und ich darf eh nicht behandeln
Dooooch, auf grünes Rezept darf PT behandeln, nur der Arzt könnte theoretisch angemeiert werden....
Genau, wenn Patient möchte, könnte er den Arzt ankreiden, so dass er doch eine VO ausschreiben muss. Deswegen werden es die meisten Ärzte nicht machen.
er kommt mit einem grünen Rz. und ich darf eh nicht behandeln
Dooooch, auf grünes Rezept darf PT behandeln, nur der Arzt könnte theoretisch angemeiert werden....
Da beißt sich die Maus in den Schwanz!! Alles lesen und nicht nur ein Zitat aus dem Zusammenhang reissen, lieber ali!!!
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McMiki schrieb:
ali schrieb am 8.2.19 17:36:
McMiki schrieb am 8.2.19 17:16:
er kommt mit einem grünen Rz. und ich darf eh nicht behandeln
Dooooch, auf grünes Rezept darf PT behandeln, nur der Arzt könnte theoretisch angemeiert werden....
Da beißt sich die Maus in den Schwanz!! Alles lesen und nicht nur ein Zitat aus dem Zusammenhang reissen, lieber ali!!!
Das mit der Grünen VO hört sich gut an, wobei sich hier auch nicht alle einig zu sein scheinen. Der Patient würde hier vermutlich kein Problem beim Arzt machen, er ist einfach froh wenn er Behandlung bekommt, das Geld ist vorhanden und die Bereitschaft zu zahlen auch. Von dieser Kategorie hab ich hier mehrere mögliche Patienten.
Der Punkt dass die GKV Probleme machen könnte hört sich durchaus Plausibel an, theoretisch, praktisch gesehen aber auch nicht, sie werden es in der Regel nicht erfahren.
Ich will/kann hier ja auch keine "Präventiv/Wellnessbehandlung/Gutschein" etc. einsetzen, weil es um Mobilitätstraining aus verschiedensten Gründen geht, Parkinson/Schlaganfall/Immobilität im Rollstuhl etc.
Daher auch die Absicherung, auch wenn mir in meinem Therapeutenleben noch nie ein Unfall passiert ist, kann bei dieser Kategorie Patient/Behandlung ein Sturz mit z.b. HG-Fraktur etc. passieren.
D.h. im endeffekt geht es insbesondere um Haftungsfragen/ Absicherung ob eine Berufshaftpflicht einspringt. Ich denke dieser Punkt ist bei einer grünen VO gegeben. Ich werde aber genau das auch nochmal bei der Versicherung anfragen.
Danke für die Infos.
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Gert Winsa schrieb:
Eine GKV Verordnung stellt besagter Arzt bei mehreren dieser Patienten nicht aus. Arztwechsel ist hier auch nicht so einfach, da die anderen Ärzte nicht Akut Patienten kaum mehr annehmen, weil alle Ärzte hier überlastet sind.
Das mit der Grünen VO hört sich gut an, wobei sich hier auch nicht alle einig zu sein scheinen. Der Patient würde hier vermutlich kein Problem beim Arzt machen, er ist einfach froh wenn er Behandlung bekommt, das Geld ist vorhanden und die Bereitschaft zu zahlen auch. Von dieser Kategorie hab ich hier mehrere mögliche Patienten.
Der Punkt dass die GKV Probleme machen könnte hört sich durchaus Plausibel an, theoretisch, praktisch gesehen aber auch nicht, sie werden es in der Regel nicht erfahren.
Ich will/kann hier ja auch keine "Präventiv/Wellnessbehandlung/Gutschein" etc. einsetzen, weil es um Mobilitätstraining aus verschiedensten Gründen geht, Parkinson/Schlaganfall/Immobilität im Rollstuhl etc.
Daher auch die Absicherung, auch wenn mir in meinem Therapeutenleben noch nie ein Unfall passiert ist, kann bei dieser Kategorie Patient/Behandlung ein Sturz mit z.b. HG-Fraktur etc. passieren.
D.h. im endeffekt geht es insbesondere um Haftungsfragen/ Absicherung ob eine Berufshaftpflicht einspringt. Ich denke dieser Punkt ist bei einer grünen VO gegeben. Ich werde aber genau das auch nochmal bei der Versicherung anfragen.
Danke für die Infos.
Ein "grünes" Rezept ist ein Privatrezept. Darauf verordnet de Arzt Behandlungen und /oder eine spezielle Behandlungstechnik, die nicht im Heilmittelkatalog aufgeführt sind. Dieses sind auch die Techniken, die Sie bei uns im Angebot der Zusatzleistungen finden.
Das ist aus einer HP einer eher Privat geführten Praxis.
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Gert Winsa schrieb:
hmm, nach kurzer Recherche finde ich diesen Passus, der auch die Aussagen mancher hier bestätigt, dass auf grünem Rezept eigentlich nur Verordnet werden darf was nicht die Kasse bezahlt sprich in diesem Fall nicht im Heilmittelkatalog steht:
Ein "grünes" Rezept ist ein Privatrezept. Darauf verordnet de Arzt Behandlungen und /oder eine spezielle Behandlungstechnik, die nicht im Heilmittelkatalog aufgeführt sind. Dieses sind auch die Techniken, die Sie bei uns im Angebot der Zusatzleistungen finden.
Das ist aus einer HP einer eher Privat geführten Praxis.
Da beißt sich die Maus in den Schwanz!! Alles lesen und nicht nur ein Zitat aus dem Zusammenhang reissen, lieber ali!!!
Na denn klär mal die Dummen die mich auf.
Auf grünem Rezept darf Physio alles Physiomäßige Heilhilfsbehandeln....was hab ich also aus dem Zusammengang gerissen Und wo wird in den Schwanz.gebissen ?
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ali schrieb:
McMiki schrieb am 8.2.19 21:17:
Da beißt sich die Maus in den Schwanz!! Alles lesen und nicht nur ein Zitat aus dem Zusammenhang reissen, lieber ali!!!
Na denn klär mal die Dummen die mich auf.
Auf grünem Rezept darf Physio alles Physiomäßige Heilhilfsbehandeln....was hab ich also aus dem Zusammengang gerissen Und wo wird in den Schwanz.gebissen ?
hmm, nach kurzer Recherche finde ich diesen Passus, der auch die Aussagen mancher hier bestätigt, dass auf grünem Rezept eigentlich nur Verordnet werden darf was nicht die Kasse bezahlt sprich in diesem Fall nicht im Heilmittelkatalog steht:
Ein "grünes" Rezept ist ein Privatrezept. Darauf verordnet de Arzt Behandlungen und /oder eine spezielle Behandlungstechnik, die nicht im Heilmittelkatalog aufgeführt sind. Dieses sind auch die Techniken, die Sie bei uns im Angebot der Zusatzleistungen finden.
Das ist aus einer HP einer eher Privat geführten Praxis.
Wenn keine GKV VO ausgestellt wird, der Arzt auch keine grüne VO oder Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt, du kein (Physio)HP bist und auch keinen HP kenbst, der eine Privat VO ausstellt, dann solltest du besser die Finger davon lassen.
Es ist Sache der Patienten/Betreuer, sich um diese Belange zu kümmern.
Nur, sind diese ja oft auch gerade mit dieser Bürokratie überfordert.
Da sieht man mal wieder, das Geld (der Patienten) hilft hier nicht weiter. Und so soll es ja auch sein.
Davon abgesehen: die GKV muss die notwendige Versorung gewährleisten. Da müssen die Betroffenen auf den Putz hauen!!!
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RoFo schrieb:
Gert Winsa schrieb am 9.2.19 00:18:
hmm, nach kurzer Recherche finde ich diesen Passus, der auch die Aussagen mancher hier bestätigt, dass auf grünem Rezept eigentlich nur Verordnet werden darf was nicht die Kasse bezahlt sprich in diesem Fall nicht im Heilmittelkatalog steht:
Ein "grünes" Rezept ist ein Privatrezept. Darauf verordnet de Arzt Behandlungen und /oder eine spezielle Behandlungstechnik, die nicht im Heilmittelkatalog aufgeführt sind. Dieses sind auch die Techniken, die Sie bei uns im Angebot der Zusatzleistungen finden.
Das ist aus einer HP einer eher Privat geführten Praxis.
Wenn keine GKV VO ausgestellt wird, der Arzt auch keine grüne VO oder Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt, du kein (Physio)HP bist und auch keinen HP kenbst, der eine Privat VO ausstellt, dann solltest du besser die Finger davon lassen.
Es ist Sache der Patienten/Betreuer, sich um diese Belange zu kümmern.
Nur, sind diese ja oft auch gerade mit dieser Bürokratie überfordert.
Da sieht man mal wieder, das Geld (der Patienten) hilft hier nicht weiter. Und so soll es ja auch sein.
Davon abgesehen: die GKV muss die notwendige Versorung gewährleisten. Da müssen die Betroffenen auf den Putz hauen!!!
angrwendet wird und wo tatsächlich eine primär therapeutische Intervention vorliegt, die den Bestimmungen des HPG unterliegt. Ich kenne kein einziges, konkretes Gerichtsurteil zum Nachteil eines Physiotherapeuten, der nach Abschluss einer ärztlichen Verordnungsserie privat weiter behandelt oder einen Patienten ohne Rezept massiert oder einem Patienten ohne ärztliche Aufforderung sinnvolle Übungen beibringt um mal einige Beispiele zu nennen. Auch und gerade ein Schlaganfallpatient, benötigt ein präventive Bewegungstraining um evtl. Folgeprobleme zu verhindern, dass muss keine klassische Heilbehandlung sein. Man muss es vorab klar als Prävention oder Wellness definieren und jederzeit klar dokumentieren was man tut. So lange mir kein Urteil vorliegt, dass dadurch ein Therapeut gegen ein Gesetz verstößt, bleibe ich bei meinen Aussagen, akzeptiere aber selbstverständlich auch andere Meinungen. Ich vermisse aber hier die klare Anerkennung und auch das Wissen, dass im deutschen Rechtssystem Gesetze immer so allgemein und umfassend formuliert sind, dass sie einer Auslegung bedürfen. Diese Auslegung obliegt der Rechtssprechung, die das immer nur in jedem Einzelfall tut. So kann man nur eines sicher sagen: Die Aussage "ist so" ist immer falsch.
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Shakespeare schrieb:
Ich habe persönlich als Heilpraktiker keine Probleme damit, wenn meine Physio Kollegen sich nicht die Mühe machen, kreativ die Möglichkeiten, auszuschöpfen die es gäbe, Selbstzahler zu behandeln. Wer Angst hat, sollte es besser lassen. Im von Gert geschilderten Fall muss man genau schauen, wo eine Heilbehandlung die einem therapeutischen Zweck dient vorliegt und wo vielleicht ein sportliches Training, eine Beratung über ökonomisches Bewegungsverhalten im Alltag
angrwendet wird und wo tatsächlich eine primär therapeutische Intervention vorliegt, die den Bestimmungen des HPG unterliegt. Ich kenne kein einziges, konkretes Gerichtsurteil zum Nachteil eines Physiotherapeuten, der nach Abschluss einer ärztlichen Verordnungsserie privat weiter behandelt oder einen Patienten ohne Rezept massiert oder einem Patienten ohne ärztliche Aufforderung sinnvolle Übungen beibringt um mal einige Beispiele zu nennen. Auch und gerade ein Schlaganfallpatient, benötigt ein präventive Bewegungstraining um evtl. Folgeprobleme zu verhindern, dass muss keine klassische Heilbehandlung sein. Man muss es vorab klar als Prävention oder Wellness definieren und jederzeit klar dokumentieren was man tut. So lange mir kein Urteil vorliegt, dass dadurch ein Therapeut gegen ein Gesetz verstößt, bleibe ich bei meinen Aussagen, akzeptiere aber selbstverständlich auch andere Meinungen. Ich vermisse aber hier die klare Anerkennung und auch das Wissen, dass im deutschen Rechtssystem Gesetze immer so allgemein und umfassend formuliert sind, dass sie einer Auslegung bedürfen. Diese Auslegung obliegt der Rechtssprechung, die das immer nur in jedem Einzelfall tut. So kann man nur eines sicher sagen: Die Aussage "ist so" ist immer falsch.
....
So kann man nur eines sicher sagen: Die Aussage "ist so" ist immer falsch.
Immer falsch ist auch nie richtig.
Es muss jeder selbst wissen, was er verantworten kann und die Konsequenzen tragen.
Ist vielleicht auch eine Frage an die Berufshaftpflichtversicherung.
Interessant, wie sehr du die Grauzone zu fovorisieren scheinst.
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RoFo schrieb:
Shakespeare schrieb am 9.2.19 11:01:
....
So kann man nur eines sicher sagen: Die Aussage "ist so" ist immer falsch.
Immer falsch ist auch nie richtig.
Es muss jeder selbst wissen, was er verantworten kann und die Konsequenzen tragen.
Ist vielleicht auch eine Frage an die Berufshaftpflichtversicherung.
Interessant, wie sehr du die Grauzone zu fovorisieren scheinst.
Doch im Fall von allgemein gültigen Rechtsaussagen schon.
Die Haftpflichtversicherungen lassen übrigens in fast allen Fällen auch Behandlungen ohne Rezept zu, bzw. decken diese ab.
Interessant, wie sehr du die Grauzone zu fovorisieren scheinst.
Muss man weil es bei kniffeligen Rechtsfragen so gut wie nie Schwarz- und Weißzonen gibt.
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Shakespeare schrieb:
Immer falsch ist auch nie richtig.
Doch im Fall von allgemein gültigen Rechtsaussagen schon.
Die Haftpflichtversicherungen lassen übrigens in fast allen Fällen auch Behandlungen ohne Rezept zu, bzw. decken diese ab.
Interessant, wie sehr du die Grauzone zu fovorisieren scheinst.
Muss man weil es bei kniffeligen Rechtsfragen so gut wie nie Schwarz- und Weißzonen gibt.
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Gert Winsa schrieb:
@ Rofo mit er stellt keine VO aus, meinte ich eine GKV Verordnung, eine grüne müsste ich noch abklären, aber ja, bei sturzgefährdeten evtl. Osteoporothischen Patienten wird dann natürlich eine Behandlung abgelehnt.
Sowas kannte ich früher nicht, aber heute scheinen einige Angehörige/Betroffene genügend Geld und willen zu haben dafür Privat zu bezahlen, das kann durchaus ein größerer Markt in Zukunft werden.
Der Arzt hat durchaus ein Recht eine Verordnung zu verweigern, da kann sich die GKV auch komplett auf den Kopf stellen. Es handelt sich auch hier nicht um frische Schlaganfallpatienten und auch nicht um frisch aus dem KH entlassene. Sondern eher um durch längere Inaktivität geschwächte. Das auslösende Ereignis liegt teils lange zurück.
Die Idee einer Präventiven Kräftigung ist tatsächlich nicht schlecht. Auch hier könnte man "Gangschule/training" integrieren. Die Idee mit einer Grünen VO finde ich da allerdings "sicherer". Die Grenzen was ist noch Prävention und was ist Therapie verschwimmt dann doch schon recht schnell.
Die Berufshaftpflicht vorher schriftlich um Stellungnahme zu bitten ist sowieso meine Idee.
Dennoch finde ich bleibt ein gewisser Graubereich, die Berufshaftpflicht würde vermutlich auch nur bei einem "Fehler", Fahrlässigkeit etc. von dir als Therapeut einspringen. Wenn dir in der Praxis ein Patient bei der Therapie stürzt (ist mir noch nie passiert) dürfte das auch erstmal ein Fall für die GKV sein, sofern dir nicht fahrlässigkeit vorgeworfen wird, erst dann ists ein Fall für die Berufshaftpflicht.
Hier findet die Therapie ja aber nicht in der Praxis statt. Dann gibt es zwei Konstellationen:
1) es ist ein Unfall (keine Fahrlässigkeit/Fehler des Therapeuten) übernimmt dann tatsächlich die GKV nach Unfallschilderung die Kosten, oder könnte sie sich weigern ? Macht sie ärger selbst bei vorliegen einer grünen VO ? Diese Konstellation kannst du vorher gar nicht abklären, man müsste auf Präzedenzfälle/Urteile warten.
Die Kosten könnten aber schnell 10.000-30.000 betragen bei Operationen KH/Reha Aufenthalten.
2) Du als Therapeut machst einen Fehler und die Berufshaftpflicht müsste einspringen, diese Konstellation kannst du vorher mit der Versicherung abklären.
Fall 1 wird Erfahrung auch in der Rechtssprechung brauchen, wird vermutlich auch nicht oft vorkommen.
Für beide Fälle muss Vorraussetzung sein dass du überhaupt rechtmäßig im Rahmen deines Berufs gehandelt hast, sprich liegt eine rechtmäßige Verordnung vor, und damit eine rechtmäßige Behandlungsdelegation. Sonst würde es ja bedeuten dass du dich im Privaten Umfeld und nicht im Beruflichen befunden hast.
Erstaunlicherweise werde ich nach solchen Therapien in letzter Zeit öfter gefragt, ich denke hier könnte sich ein neuer Markt entwickeln da es immer mehr ältere gibt, das Bewußtsein für ein aktives älter werden höher ist(nicht nur dahin siechen) und gewisse Familien einfach das Geld haben.
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Gert Winsa schrieb:
Ich habe schon endlos viele Präventiv Behandlungen gemacht, aber die Kombination sturzgefährdet und Osteoporose ist eine gefährliche Kombination. Es handelt sich auch nicht nur um Schlaganfallpatienten, auch teils um durch inaktivität/KH Aufenthalte etc. zu schwach gewordene.
Sowas kannte ich früher nicht, aber heute scheinen einige Angehörige/Betroffene genügend Geld und willen zu haben dafür Privat zu bezahlen, das kann durchaus ein größerer Markt in Zukunft werden.
Der Arzt hat durchaus ein Recht eine Verordnung zu verweigern, da kann sich die GKV auch komplett auf den Kopf stellen. Es handelt sich auch hier nicht um frische Schlaganfallpatienten und auch nicht um frisch aus dem KH entlassene. Sondern eher um durch längere Inaktivität geschwächte. Das auslösende Ereignis liegt teils lange zurück.
Die Idee einer Präventiven Kräftigung ist tatsächlich nicht schlecht. Auch hier könnte man "Gangschule/training" integrieren. Die Idee mit einer Grünen VO finde ich da allerdings "sicherer". Die Grenzen was ist noch Prävention und was ist Therapie verschwimmt dann doch schon recht schnell.
Die Berufshaftpflicht vorher schriftlich um Stellungnahme zu bitten ist sowieso meine Idee.
Dennoch finde ich bleibt ein gewisser Graubereich, die Berufshaftpflicht würde vermutlich auch nur bei einem "Fehler", Fahrlässigkeit etc. von dir als Therapeut einspringen. Wenn dir in der Praxis ein Patient bei der Therapie stürzt (ist mir noch nie passiert) dürfte das auch erstmal ein Fall für die GKV sein, sofern dir nicht fahrlässigkeit vorgeworfen wird, erst dann ists ein Fall für die Berufshaftpflicht.
Hier findet die Therapie ja aber nicht in der Praxis statt. Dann gibt es zwei Konstellationen:
1) es ist ein Unfall (keine Fahrlässigkeit/Fehler des Therapeuten) übernimmt dann tatsächlich die GKV nach Unfallschilderung die Kosten, oder könnte sie sich weigern ? Macht sie ärger selbst bei vorliegen einer grünen VO ? Diese Konstellation kannst du vorher gar nicht abklären, man müsste auf Präzedenzfälle/Urteile warten.
Die Kosten könnten aber schnell 10.000-30.000 betragen bei Operationen KH/Reha Aufenthalten.
2) Du als Therapeut machst einen Fehler und die Berufshaftpflicht müsste einspringen, diese Konstellation kannst du vorher mit der Versicherung abklären.
Fall 1 wird Erfahrung auch in der Rechtssprechung brauchen, wird vermutlich auch nicht oft vorkommen.
Für beide Fälle muss Vorraussetzung sein dass du überhaupt rechtmäßig im Rahmen deines Berufs gehandelt hast, sprich liegt eine rechtmäßige Verordnung vor, und damit eine rechtmäßige Behandlungsdelegation. Sonst würde es ja bedeuten dass du dich im Privaten Umfeld und nicht im Beruflichen befunden hast.
Erstaunlicherweise werde ich nach solchen Therapien in letzter Zeit öfter gefragt, ich denke hier könnte sich ein neuer Markt entwickeln da es immer mehr ältere gibt, das Bewußtsein für ein aktives älter werden höher ist(nicht nur dahin siechen) und gewisse Familien einfach das Geld haben.
Ich sag es immer wieder: In einer großen Praxis lohnt sich die Einstellung eines Masseurs, der eigene Befunde erstellen und seine Therapien und das sind nicht nur Massagen, ohne ärztliche Verordnungen verabreichen darf. Viele Masseure haben auch noch ML, die natürlich auf ärztliches Rz. abgegeben werden können.
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Eberhard schrieb:
McMiki schrieb:"Wie löse ich denn das Problem der Heilbehandlung?? Also entweder bin ich sHP und kann es ganz ohne Arzt oder er kommt mit einem grünen Rz. und ich darf eh nicht behandeln weil ich ohne sHP keine Heilbehandlung durchführen darf!!!!
Ich sag es immer wieder: In einer großen Praxis lohnt sich die Einstellung eines Masseurs, der eigene Befunde erstellen und seine Therapien und das sind nicht nur Massagen, ohne ärztliche Verordnungen verabreichen darf. Viele Masseure haben auch noch ML, die natürlich auf ärztliches Rz. abgegeben werden können.
McMiki schrieb:"Wie löse ich denn das Problem der Heilbehandlung?? Also entweder bin ich sHP und kann es ganz ohne Arzt oder er kommt mit einem grünen Rz. und ich darf eh nicht behandeln weil ich ohne sHP keine Heilbehandlung durchführen darf!!!!
Ich sag es immer wieder: In einer großen Praxis lohnt sich die Einstellung eines Masseurs, der eigene Befunde erstellen und seine Therapien und das sind nicht nur Massagen, ohne ärztliche Verordnungen verabreichen darf. Viele Masseure haben auch noch ML, die natürlich auf ärztliches Rz. abgegeben werden können.
Gert erwähnte u.a. Schlaganfallpatienten.
Glaubst du im Ernst, ein Masseur und med Bademeister massiert die Gleichgewichtsstörung weg?
Es feht hier um Physio, nicht um Massage.
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RoFo schrieb:
Eberhard schrieb am 11.2.19 16:42:
McMiki schrieb:"Wie löse ich denn das Problem der Heilbehandlung?? Also entweder bin ich sHP und kann es ganz ohne Arzt oder er kommt mit einem grünen Rz. und ich darf eh nicht behandeln weil ich ohne sHP keine Heilbehandlung durchführen darf!!!!
Ich sag es immer wieder: In einer großen Praxis lohnt sich die Einstellung eines Masseurs, der eigene Befunde erstellen und seine Therapien und das sind nicht nur Massagen, ohne ärztliche Verordnungen verabreichen darf. Viele Masseure haben auch noch ML, die natürlich auf ärztliches Rz. abgegeben werden können.
Gert erwähnte u.a. Schlaganfallpatienten.
Glaubst du im Ernst, ein Masseur und med Bademeister massiert die Gleichgewichtsstörung weg?
Es feht hier um Physio, nicht um Massage.
Falls interesse an der Gesellschaft besteht bitte PN, evtl. handhaben es aber alle/viele so.
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Gert Winsa schrieb:
Nur zur info, der Berufshaftpflicht ist das egal, nach Rückfrage.
Falls interesse an der Gesellschaft besteht bitte PN, evtl. handhaben es aber alle/viele so.
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Eberhard schrieb:
Natürlich massiert ein Masseur keine Gleichgewichtsstörungen weg, obwohl es noch auf einen Versuch ankäme. Der in der Physiopraxis mitarbeitende Masseur hat aber 1. die Möglichkeit auch seine Physiotherapeutenkollegen hinzuzuziehen. 2. hat er vielleicht auch die Möglichkeit aus der Reihe seiner Therapieformen, wie Übungsbehandlungen, Reflexzonentherapie, Fango, eventuell Bewegungsbädern, Elektrotherapien usw. abzugeben. Aber mir gehte es hier nicht speziell um die Beseitigung von Gleichgewichtsstörungen sondern mir ist die Aufnahme einer Vielzahl von Krankheitsbildern ohne ärztliche Verordnung wichtig.
Natürlich massiert ein Masseur keine Gleichgewichtsstörungen weg, obwohl es noch auf einen Versuch ankäme. Der in der Physiopraxis mitarbeitende Masseur hat aber 1. die Möglichkeit auch seine Physiotherapeutenkollegen hinzuzuziehen. 2. hat er vielleicht auch die Möglichkeit aus der Reihe seiner Therapieformen, wie Übungsbehandlungen, Reflexzonentherapie, Fango, eventuell Bewegungsbädern, Elektrotherapien usw. abzugeben. Aber mir gehte es hier nicht speziell um die Beseitigung von Gleichgewichtsstörungen sondern mir ist die Aufnahme einer Vielzahl von Krankheitsbildern ohne ärztliche Verordnung wichtig.
Dein Engagement für die Masseure in allen Ehren, ehrlich.
Aber hier, aus meiner Sicht, völlig deplaziert!
Möchte ein Betroffener Massage/Wärme/BWÜbgen, dann wird er sich möglicherweise auch an den Masseur wenden.
Bei Störungen des ZNS halte ich das für unwahrscheinlich und unpassend.
Daran ändert auch ein Masseur in einer PT Praxis nichts.
Der First Contact der Masseure basiert auf einem Gerichtsurteil, in dem die "Harmlosigkeit für die Volksgesundheit" der Masseuranwendungen beschrieben wird.
Mehr is nich.
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RoFo schrieb:
Eberhard schrieb am 12.2.19 11:40:
Natürlich massiert ein Masseur keine Gleichgewichtsstörungen weg, obwohl es noch auf einen Versuch ankäme. Der in der Physiopraxis mitarbeitende Masseur hat aber 1. die Möglichkeit auch seine Physiotherapeutenkollegen hinzuzuziehen. 2. hat er vielleicht auch die Möglichkeit aus der Reihe seiner Therapieformen, wie Übungsbehandlungen, Reflexzonentherapie, Fango, eventuell Bewegungsbädern, Elektrotherapien usw. abzugeben. Aber mir gehte es hier nicht speziell um die Beseitigung von Gleichgewichtsstörungen sondern mir ist die Aufnahme einer Vielzahl von Krankheitsbildern ohne ärztliche Verordnung wichtig.
Dein Engagement für die Masseure in allen Ehren, ehrlich.
Aber hier, aus meiner Sicht, völlig deplaziert!
Möchte ein Betroffener Massage/Wärme/BWÜbgen, dann wird er sich möglicherweise auch an den Masseur wenden.
Bei Störungen des ZNS halte ich das für unwahrscheinlich und unpassend.
Daran ändert auch ein Masseur in einer PT Praxis nichts.
Der First Contact der Masseure basiert auf einem Gerichtsurteil, in dem die "Harmlosigkeit für die Volksgesundheit" der Masseuranwendungen beschrieben wird.
Mehr is nich.
Ich selbst habe fast vierzig Jahre lang eine Massagepraxis betrieben. Vor vier Jahren bin ich aus Altersgründen in Rente gegangen. Ich habe gerade in den letzten Jahren viele selbst akquirierte und selbst befundete Privatpatienten gehabt, von denen ich noch heute einige "am Hals" habe. Ich bedaure sehr, dass dieses "Harmlosigkeitsurteil" nicht schon zwanzig Jahre früher ausgesprochen wurde.
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Eberhard schrieb:
Die von RoFo beschriebene "Harmlosigkeit" der Massage und der damit verbundene FC hat dem Masseur u. med. Bademeister ein breites Feld an Möglichkeiten geöffnet. Leider haben das die meisten auch meiner Berufsangehörigen noch immer nicht kapiert. Physiotherapeuten bestätigen mir immer wieder, dass sich für sie eine Tür nach außen aufgetan hat. Harmlose Therapien wie eben Massage, aber auch andere harmlose Formen können ohne ärztliche Verordnung abgegeben werden.
Ich selbst habe fast vierzig Jahre lang eine Massagepraxis betrieben. Vor vier Jahren bin ich aus Altersgründen in Rente gegangen. Ich habe gerade in den letzten Jahren viele selbst akquirierte und selbst befundete Privatpatienten gehabt, von denen ich noch heute einige "am Hals" habe. Ich bedaure sehr, dass dieses "Harmlosigkeitsurteil" nicht schon zwanzig Jahre früher ausgesprochen wurde.
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Hier wird immer viel behauptet aber wenig begründet. Die Rechtslage ist keinesfalls eindeutig sondern immer eine Frage der Interpretation, der Gesetze, der Auslegung der Einzelfallentscheidungen durch die Rechtssprechung, was die Behörden denken aber auch der alltäglichen Realitäten. Hierbei spielen viele Faktoren eine Rolle. Gibt es eine ärztliche Versorgung, wurde eine klare Diagnose gestellt, wurde schon mal Physiotherapie verordnet, wie ist der aktuelle Zustand des Patienten bzw. gibt es neue Symptome, was mache ich konkret mit dem Menschen? D. h. z. B., mache ich eine Übungssession, ein "coaching" oder arbeite ich manuell, ggf. sogar invasiv? Das alles kann dann eine Rolle spielen, wenn es ggf. zu Beschwerden, Problemen oder sogar gerichtlichen Prüfungen kommt. Fakt ist, dass ein Erstkontakt oder die Behandlung von unklaren bzw. ungeklärten Beschwerden Arzt-oder Heilpraktiker Angelegenheit ist. Beim Rest bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone, deren Risiken schwer einschätzbar sind aber die durchaus Spielraum für Selbstzahler läßt.
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