Unsere gemütlichen Praxisräume
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
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mich würde interessieren wie Ihr damit umgeht, wenn MAs auf von Ärzten falsch ausgestellten Verordnungen arbeiten. Bei uns gibt es eine begleitende Checkliste zur Rezeptprüfung für jede Verordnung. Und trotzdem werden die fehlerhaften Rezepte zur Abrechnung einfach abgeben. Das Geld geht verloren.
Hat das außer darüber zu sprechen Konsequenzen bei Euch in der Praxis?
Würdet Ihr in besonderes hartnäckigen Einzelfällen auch mal die Stunden nacharbeiten lassen? Den Umsatz vom Gehalt abzuziehen finde ich zu hart.
Freue mich über Rückmeldungen
Fee
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Fee77 schrieb:
Hallo miteinander,
mich würde interessieren wie Ihr damit umgeht, wenn MAs auf von Ärzten falsch ausgestellten Verordnungen arbeiten. Bei uns gibt es eine begleitende Checkliste zur Rezeptprüfung für jede Verordnung. Und trotzdem werden die fehlerhaften Rezepte zur Abrechnung einfach abgeben. Das Geld geht verloren.
Hat das außer darüber zu sprechen Konsequenzen bei Euch in der Praxis?
Würdet Ihr in besonderes hartnäckigen Einzelfällen auch mal die Stunden nacharbeiten lassen? Den Umsatz vom Gehalt abzuziehen finde ich zu hart.
Freue mich über Rückmeldungen
Fee
LG Martina
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Dass ich es vorm Einreichen prüfe ist ja klar. Doch dann ist es oft schon zu spät.
Beispiel:
Fehlt das Tonaudiogramm auf der Erstverordnung
und es wurde beim Arzt auch keins gemacht, haben wir in Bayern nicht die Möglichkeit im Verlauf der Therapie eines machen zu lassen , sondern es muss vom Ausstellungstag bzw aus dem Zeitfenster 6 Monate davor sein.
Fällt der MA nicht auf, dass das Tonaudiogramm fehlt und es gibt schichtweg keins, kann ich die VO nicht einreichen.
Wie kann es einem als erfahrene Therapeutin immer wieder durch die Lappen gehen, dass ein Tonaudiogramm bei einer Erstverordnung gefordert ist?
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Fee77 schrieb:
Prüfst Du denn jedes Rezept VOR Aufnahme der Therapie Deiner MAs?
Dass ich es vorm Einreichen prüfe ist ja klar. Doch dann ist es oft schon zu spät.
Beispiel:
Fehlt das Tonaudiogramm auf der Erstverordnung
und es wurde beim Arzt auch keins gemacht, haben wir in Bayern nicht die Möglichkeit im Verlauf der Therapie eines machen zu lassen , sondern es muss vom Ausstellungstag bzw aus dem Zeitfenster 6 Monate davor sein.
Fällt der MA nicht auf, dass das Tonaudiogramm fehlt und es gibt schichtweg keins, kann ich die VO nicht einreichen.
Wie kann es einem als erfahrene Therapeutin immer wieder durch die Lappen gehen, dass ein Tonaudiogramm bei einer Erstverordnung gefordert ist?
Beim nächsten Mal prüfen sie bestimmt noch genauer.
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C.Zimmermann schrieb:
Ich kann mir als Praxisinhaber nicht alle VO bei Übergabe durch den Patienten ansehen, nur vor Abrechnung . Wenn die MA darauf belehrt wurden und sogar eine Checkliste vorliegt, müssen sie auch die Konsequenzen ziehen, dann sind die Therapien dieser nicht abrechenbaren VO Minusstunden.
Beim nächsten Mal prüfen sie bestimmt noch genauer.
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C. DBO schrieb:
Da wirst Du im Ernstfall nicht mit durchkommen. Auch wenn ich mir selbst manchmal wünsche, dass die MA für ihre Unachtsamkeiten selber grade stehen müssen - in dem Fall gibt Dir kein Arbeitsgericht Recht.
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Leni C. schrieb:
Immer , wenn ich meine MA nach einem Fehler, den ich beim Kontrollieren gefunden habe, mit der Nase drauf stoße, kommt ein " ach ja , habe ich nicht gesehen , weil das vorige Rezept doch in Ordnung war " ( oder ähnliches). Letztens habe ich sie gefragt, warum sie mit m e i n e m Verdienst eigentlich so umgehen. Denn alles , was bei der Abrechnung nicht bezahlt wird, fehlt mir beim Überschuß am Ende des Jahres. Ihr Gehalt und die gesamten Kosten für die Praxis werden ja auf jeden Fall von mir bezahlt. Das hatten sie noch gar nicht überlegt, daß letztendlich ich als PI meine Brieftasche dafür hinhalte .
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Jörg Imbach schrieb:
Trotzdem lassen sich m.E. die Fehler nicht auf 0 reduzieren. Während Du die Abrechnung höchstwahrscheinlich nicht im lfd. Therapiebetrieb erledigst, ist es an der Tagesordnung, dass der Mitarbeiter an der Rezeption während der Rezeptprüfung lfd. gestört wird. Dabei wird er u.U. von Patienten zugetextet, das Telefon klingelt, die Zeit rennt und vor Beginn der nächsten Behandlung muss der Patient in Raum 4 noch in Fango gepackt werden. Ein Grund mehr, der für eine Rezeptionskraft spricht, die die Therapeuten bei solchen Aufgaben entlastet.
Man muss sich immer klar machen, die AN's können niemals die gleiche Sicht wie der PI haben. Auch wenn sie noch so verantwortungsbewußt sind, es ist nicht ihre Praxis und es ist nicht ihr Geld, dass verloren geht.
Den AN's das in Rechnung stellen zu wollen oder vom Gehalt abziehen, ist Unsinn. Das hat vor keinem Gericht Bestand.
Der PI kann nicht seine Verantwortung abwälzen.
Wenn ich als PI allerdings merken würde, dass ein AN sich nicht die geringste Mühe gibt, Schaden zu begrenzen und einfach zu schlampig oder zu faul in Organisationsfragen ist, dann wäre das für mich ein Trennungsgrund.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Das sehe ich auch so. Entweder muss man in eine Rezeptionskraft investieren oder als PI die VO selbst nochmals prüfen.
Man muss sich immer klar machen, die AN's können niemals die gleiche Sicht wie der PI haben. Auch wenn sie noch so verantwortungsbewußt sind, es ist nicht ihre Praxis und es ist nicht ihr Geld, dass verloren geht.
Den AN's das in Rechnung stellen zu wollen oder vom Gehalt abziehen, ist Unsinn. Das hat vor keinem Gericht Bestand.
Der PI kann nicht seine Verantwortung abwälzen.
Wenn ich als PI allerdings merken würde, dass ein AN sich nicht die geringste Mühe gibt, Schaden zu begrenzen und einfach zu schlampig oder zu faul in Organisationsfragen ist, dann wäre das für mich ein Trennungsgrund.
Gruß Britt
MikeS
[bearbeitet am 04.04.13 13:12]
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MikeS schrieb:
Oh doch ... nämlich dann wenn diese Leistung (Rezeptprüfung) Bestandteil des Arbeitsvertrages ist. Ein MA macht sich durchaus schadenersatzpflichtig, wenn dem Arbeitgeber ein vermeidbarer Schaden entsteht. Allerdings eben eingeschränkt (siehe Shakespeare weiter unten).
MikeS
[bearbeitet am 04.04.13 13:12]
Gruß Jochen :scream:
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jochen auer schrieb:
Hallo Fee77! Was ist den das Tonaudiogramm? Ich steh grad auf dem S.....
Gruß Jochen :scream:
Das ist ein Hörtest. Relevant nur für Logos.
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BIE schrieb:
Bin zwar nicht die Fee, antworte aber trotzdem:
Das ist ein Hörtest. Relevant nur für Logos.
Gruß Jochen :wink:
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jochen auer schrieb:
Danke BIE!!!
Gruß Jochen :wink:
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logoU schrieb:
Die Verantwortung, die Verordnungen auf ihre Richtigkeit zu prüfen, bevor sie zur Abrechnung gehen, liegt m.E. beim Praxisinhaber. Mit einer Checkliste zu arbeiten ist gut, damit MA schon mal selbst einen Blick drauf werfen können. Dennoch, bei mir landen alle Verordnungen, wenn die Behandlungen begonnen werden, und ich überprüfe sie persönlich. Und noch mal, bevor ich sie abrechne. Diese extra Zeit investiere ich gerne, schließlich geht um das Geld meiner Praxis.
LG Martina
Solche Dinge wie du sie beschrieben hast, fallen m.E. unter: "leichte Fahrlässigkeit".
Hier muss der Arbeitgeber im Rahmen seines unternehmerischen Risikos grade stehen.
Ferner muss der AG natürlich seine Pflichten zur Kontrolle nachkommen!
Das einzige was der AG machen kann, um solche Fehler nicht ausufern zu lassen ist, ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen, wenn ein Mitarbeiter seinen Pflichten zu häufig nicht nachkommt. Gruß S.
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von einem Regional-Arbeitsgericht durchaus so "arbeitnehmerkulant" denkbar, um das unternehmerische Risiko nicht vollständig abzuwälzen. Es sollte halt im Arbeitsvertrag klar vereinbarte Leistung auch die Rezeptprüfung und Abrechnungsvorbereitung sein.
Im Zweifel wird der AG aber auch die ordnungsgemässe und umfassende Einweisung in die Abrechnungsmodalitäten und HMR nachweisen müssen, und da wird eine unternehmensinterne Fortbildung nur mit einer entsprechend umfangreichen Dokumentation möglich sein.
MikeS
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MikeS schrieb:
Mhhh ...
von einem Regional-Arbeitsgericht durchaus so "arbeitnehmerkulant" denkbar, um das unternehmerische Risiko nicht vollständig abzuwälzen. Es sollte halt im Arbeitsvertrag klar vereinbarte Leistung auch die Rezeptprüfung und Abrechnungsvorbereitung sein.
Im Zweifel wird der AG aber auch die ordnungsgemässe und umfassende Einweisung in die Abrechnungsmodalitäten und HMR nachweisen müssen, und da wird eine unternehmensinterne Fortbildung nur mit einer entsprechend umfangreichen Dokumentation möglich sein.
MikeS
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Shakespeare schrieb:
Einen finanziellen Ausgleich seitens des Mittarbeiter an den Chef ist nur dann durchsetzbar, wenn durch Fehler des Mitarbeiter dem Betrieb finanzielle Schäden entstehen. Das Fehlverhalten muss allerdings durch mittlere Fahrlässigkeit ( max. 50% Erstattung), grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz (bis zu 100% Erstattung) gekennzeichnet sein.
Solche Dinge wie du sie beschrieben hast, fallen m.E. unter: "leichte Fahrlässigkeit".
Hier muss der Arbeitgeber im Rahmen seines unternehmerischen Risikos grade stehen.
Ferner muss der AG natürlich seine Pflichten zur Kontrolle nachkommen!
Das einzige was der AG machen kann, um solche Fehler nicht ausufern zu lassen ist, ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen, wenn ein Mitarbeiter seinen Pflichten zu häufig nicht nachkommt. Gruß S.
Für Rezepte, bei denen wir unsicher sind - denn Post mit abrechnungsrelevantem Inhalt/Infos/Änderungen bekommt der PI, nicht ich! Wenn er mir das nicht sagt, KANN ICH ES NICHT WISSEN !! - z.B. bei Genehmigungen, mehreren Therapien oder anderen Details, gibt es eine Box. Post-It mit der entsprechenden Frage auf´s RP - ab in die Box - Chef antwortet oder kümmert sich - man merkt sich das und lernt ... wir haben eine geringe Fehlerquote, aber es kommt vor.
Eine Prüfung durch den PI müsste bei Eingang UND Abrechnung erfolgen. Er ist selbst und ständig. Aber wenn er dafür extra Leute einstellt - eine RP-Kraft - sollte er sich auch auf diese verlassen können.
Mitarbeiter sollten sich ihrem Arbeitsvertrag natürlich entsprechend Mühe geben. Das gilt ja für alle Bereiche.
Gruß eska
[bearbeitet am 08.04.13 07:09]
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eska schrieb:
Das kann man auch organisieren. Wir haben eine Rezeptionskraft. Die ist aber auch nur ein Mensch und zusätzlich nicht zu allen Therapiezeiten da. Eingehende Rezepte werden von dem geprüft, der sie zuerst in die Finger kriegt. An der Anmeldung ist es meistens die RP, bei Hausbesuchen wir. Jeder macht mal Fehler.
Für Rezepte, bei denen wir unsicher sind - denn Post mit abrechnungsrelevantem Inhalt/Infos/Änderungen bekommt der PI, nicht ich! Wenn er mir das nicht sagt, KANN ICH ES NICHT WISSEN !! - z.B. bei Genehmigungen, mehreren Therapien oder anderen Details, gibt es eine Box. Post-It mit der entsprechenden Frage auf´s RP - ab in die Box - Chef antwortet oder kümmert sich - man merkt sich das und lernt ... wir haben eine geringe Fehlerquote, aber es kommt vor.
Eine Prüfung durch den PI müsste bei Eingang UND Abrechnung erfolgen. Er ist selbst und ständig. Aber wenn er dafür extra Leute einstellt - eine RP-Kraft - sollte er sich auch auf diese verlassen können.
Mitarbeiter sollten sich ihrem Arbeitsvertrag natürlich entsprechend Mühe geben. Das gilt ja für alle Bereiche.
Gruß eska
[bearbeitet am 08.04.13 07:09]
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