Die Algofin GmbH sucht zur
Verstärkung unseres Teams in
Berlin Schmargendorf einen
engagierten Physiotherapeuten
(m/w/d). Seit über 20 Jahren sind
wir eine feste Größe in
Wilmersdorf und bieten unseren
Patienten eine umfassende
physiotherapeutische Betreuung.
Deine Aufgaben:
-Durchführung individueller
Therapiekonzepte mit Schwerpunkt
auf dem Bewegungsapparat
-aktive Motivation und Begleitung
unserer Patienten bei der
Erreichung ihrer Therapieziele
-digitale Dokumentation der
Behand...
Verstärkung unseres Teams in
Berlin Schmargendorf einen
engagierten Physiotherapeuten
(m/w/d). Seit über 20 Jahren sind
wir eine feste Größe in
Wilmersdorf und bieten unseren
Patienten eine umfassende
physiotherapeutische Betreuung.
Deine Aufgaben:
-Durchführung individueller
Therapiekonzepte mit Schwerpunkt
auf dem Bewegungsapparat
-aktive Motivation und Begleitung
unserer Patienten bei der
Erreichung ihrer Therapieziele
-digitale Dokumentation der
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Jan Herrmann schrieb:
Klar, geht nach wie vor.
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Bille1960 schrieb:
Kann ich eigentlich US nicht mehr als ergänzendes Heilmittel abrechnen?
Ultraschall fällt in den Bereich Thermotherapie und kann überall dort nach dem Heilmittel-Katalog vorordnet werden, wo Wärmetherapie als ergänzendes Heilmittel verordnet werden darf (im Bereich der Physiotherapie bei allen Diagnosegruppen außer SO2, SO3 und SO5).
In der Heilmittel-Richtlinie wird dies im §24 Abs. 2 geregelt: "Die Thermotherapie umfasst die nachstehend beschriebenen Maßnahmen:" - wo dann im Punkt 4 fortgefahren wird -"Wärmetherapie mittels Ultraschall, zur Besserung der Durchblutung und des Stoffwechsels und zur Erwärmung tiefergelegener Gewebsschichten".
Abrechenbar ist Ultraschall immer dann, wenn Wärmetherapie ohne Spezifizierung verordnet wird, die Mehrvergütung gegenüber Rotlicht bekommt man allerdings erst, wenn die Verordnung explizit Ultraschall als Wärmetherapie vorgibt.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Also wir können das... joy
Ultraschall fällt in den Bereich Thermotherapie und kann überall dort nach dem Heilmittel-Katalog vorordnet werden, wo Wärmetherapie als ergänzendes Heilmittel verordnet werden darf (im Bereich der Physiotherapie bei allen Diagnosegruppen außer SO2, SO3 und SO5).
In der Heilmittel-Richtlinie wird dies im §24 Abs. 2 geregelt: "Die Thermotherapie umfasst die nachstehend beschriebenen Maßnahmen:" - wo dann im Punkt 4 fortgefahren wird -"Wärmetherapie mittels Ultraschall, zur Besserung der Durchblutung und des Stoffwechsels und zur Erwärmung tiefergelegener Gewebsschichten".
Abrechenbar ist Ultraschall immer dann, wenn Wärmetherapie ohne Spezifizierung verordnet wird, die Mehrvergütung gegenüber Rotlicht bekommt man allerdings erst, wenn die Verordnung explizit Ultraschall als Wärmetherapie vorgibt.
Gruß
Nora
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Bille1960 schrieb:
Vielen Dankblush
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