Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Olaf pahl schrieb am 20.07.2023 11:37 Uhr:Bisher haben wir die Rezepte abgebrochen , sobald ein Patient an einer Reha Maßnahme teilgenommen hat. Kann man mit Begründung weiter auf das dann nicht abgebrochene Rezept weiterbehandeln? Natürlich kannst du weitermachen. Es gibt lediglich die 3- oder 6-monatige Gültigkeitsdauer einer VO zu beachten. Du brauchst nur einer der 3 offiziellen Kürzel (F, K oder T) zu verwenden (wobei die tatsächlich auch fehlen dürfen).
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Olaf pahl schrieb:
Bisher haben wir die Rezepte abgebrochen , sobald ein Patient an einer Reha Maßnahme teilgenommen hat. Kann man mit Begründung weiter auf das dann nicht abgebrochene Rezept weiterbehandeln?
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Olaf pahl schrieb:
Danke Dir . Hilft mir sehr bürokratischen Aufwand zu umgehen.
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