Für unsere Abteilung
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- und
Gruppentherap...
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- und
Gruppentherap...
können sich Rezepte in der Abrechnung überschneiden? Fall: Daten von einem FolgeRezept sind im Zeitraum des ErstRezeptes mit drin:
Rezept 1: 17.12.19, 30.12.19, 02.01..20, 07.01.20, 21.01.20(KH), 28.01.20
Rezept 2: 08.01.20, 13.01.20, 15.01.20, 20.01.20, 22.01.20, 28.01.20
Es wurden nur Behandlungen bezahlt, alle anderen abgesetzt. Mein Fehler?
VG Leni
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi zusammen,
können sich Rezepte in der Abrechnung überschneiden? Fall: Daten von einem FolgeRezept sind im Zeitraum des ErstRezeptes mit drin:
Rezept 1: 17.12.19, 30.12.19, 02.01..20, 07.01.20, 21.01.20(KH), 28.01.20
Rezept 2: 08.01.20, 13.01.20, 15.01.20, 20.01.20, 22.01.20, 28.01.20
Es wurden nur Behandlungen bezahlt, alle anderen abgesetzt. Mein Fehler?
VG Leni
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Indem der Patient durch Krankheit die eine VO nicht zeitgerecht abarbeiten konnte, aber der Arzt schon die Vo ihm mitgegeben hat und wir diese im gleichen Zeitraum mitangefangen haben, um die Terminfrequenzen einzuhalten.
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a schubart schrieb:
Geht natürlich nicht . Absetzung ist korrekt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok, danke!
Indem der Patient durch Krankheit die eine VO nicht zeitgerecht abarbeiten konnte, aber der Arzt schon die Vo ihm mitgegeben hat und wir diese im gleichen Zeitraum mitangefangen haben, um die Terminfrequenzen einzuhalten.
...Tipp für die Zukunft: entweder (1) wenn die Beginnfrist der FolgeVO abzulassen droht einen Strich unter die ErstVO setzen und mit Begründung "FolgeVO liegt vor" abrechnen. Kurzmitteilung an den Arzt, warum der Regelfall nach der zweiten FolgeVO noch nicht ausgeschöpft sein wird.
(2) die ErstVO zu Ende bringen und den Arzt um eine großzügige Erweiterung des "Behandlungsbeginnes" bitten.
Mit Überschneidungen, auch wenn sie nicht ausgeschlossen sind, holst du dir nichts als bürokratischen Ärger ins Haus ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 6.7.20 15:50:
Indem der Patient durch Krankheit die eine VO nicht zeitgerecht abarbeiten konnte, aber der Arzt schon die Vo ihm mitgegeben hat und wir diese im gleichen Zeitraum mitangefangen haben, um die Terminfrequenzen einzuhalten.
...Tipp für die Zukunft: entweder (1) wenn die Beginnfrist der FolgeVO abzulassen droht einen Strich unter die ErstVO setzen und mit Begründung "FolgeVO liegt vor" abrechnen. Kurzmitteilung an den Arzt, warum der Regelfall nach der zweiten FolgeVO noch nicht ausgeschöpft sein wird.
(2) die ErstVO zu Ende bringen und den Arzt um eine großzügige Erweiterung des "Behandlungsbeginnes" bitten.
Mit Überschneidungen, auch wenn sie nicht ausgeschlossen sind, holst du dir nichts als bürokratischen Ärger ins Haus ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke!
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Leni C. schrieb:
Wie kann das denn passieren , daß man die EV abarbeitet und gleichzeitig die FV ? Verstehe das nicht .
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Eva schrieb:
Hat bei uns auch schon einige Male funktioniert, allerdings wurden teilweise einzelne Behandlungen abgesetzt, da die vorgegebene Therapiefrequenz überschritten wurde.
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