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Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
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WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
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ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
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Auch wenn ich mich an die korrekte Anzahl beschränke oder ist das Rezept ungültig?
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Wenn ja, hast du 2 Möglichkeiten:
1) Du hältst dich an den vertraglichen Regelungen und gibst nur die zulässige Zahl ab. Kann zur Diskussion mit dem Patienten führen.
Anlage 3a
2) Du klärst die Arztpraxis über den Fehler auf und bittest um eine korrekte Neuausfertigung (keine Korrektur auf der jetzigen VO) mit dem ursprünglichen Ausstellungsdatum.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Kurze Rückfrage: so wie 36 Behandlung bei Frequenz 1 - 2 (statt 24)?
Sofern auf der ärztlichen Verordnung die Verordnungshöchstmengen überschritten werden, kann der Leistungserbringer maximal so viele Therapieeinheiten erbringen und abrechnen, wie sie nach der HeilM-RL zulässig sind.
Wenn ja, hast du 2 Möglichkeiten:
1) Du hältst dich an den vertraglichen Regelungen und gibst nur die zulässige Zahl ab. Kann zur Diskussion mit dem Patienten führen.
Anlage 3a
2) Du klärst die Arztpraxis über den Fehler auf und bittest um eine korrekte Neuausfertigung (keine Korrektur auf der jetzigen VO) mit dem ursprünglichen Ausstellungsdatum.
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Problem beschreiben
ali schrieb:
Kann ich ein Rezpt annehmen, dessen Anzahl die mögliche Behandlungsanzahl innerhalb der 12 Wochen überschreitet?
Auch wenn ich mich an die korrekte Anzahl beschränke oder ist das Rezept ungültig?
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