Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
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denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
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Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
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auf meinem Konto steht beim Geldeingang "Zahlung erfolgt unter Vorbehalt". Hatte das jemand von Euch schon mal oder bauen die das standardmäßig jetzt mit ein?
Grüssle
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo iebe Kollegen,
auf meinem Konto steht beim Geldeingang "Zahlung erfolgt unter Vorbehalt". Hatte das jemand von Euch schon mal oder bauen die das standardmäßig jetzt mit ein?
Grüssle
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Klauslogo schrieb:
Jepp, ist auch anderwo zu hören und war bei uns diese Woche auch so. Grundsätzlich ist dies ja in allen Verträgen genau so geregelt, ich hoffe nur dass diese explezite Erwähnung nicht noch wieder andere Nachteile beinhaltet, die man zur Zeir vielleicht noch gar nicht absieht...
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PTP schrieb:
Hab grad mal geguckt, steht bei mir auch seit 13.6., davor nicht :grin:
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Papa Alpaka schrieb:
...hat nicht vor kürzester Zeit der VDB, unterzeichnet durch Hr. Hofmann, vor einem Wunsch des VDEK nach "redaktioneller Änderung" des RV gewarnt - insbesondere das "unerlaubte Handlungen", wenn nicht strafrechtliche Verjährungen greifen, länger als 6 Monate sanktionierbar sein sollen?
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...wenn ich gerade richtig gegoogelt habe bewirkt dieser Zusatz, dass eine "Beweislastumkehr" stattfindet. Dann können die KK zukünftig das Geld zurückfordern ohne den Rückforderungsgrund beweisen zu müssen, sondern wir müssen die Rechtmäßigkeit der Forderung belegen...
Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 08.07.2004 (Az.: III ZR 435/02) :
Folgende Voraussetzungen müssen neben dem Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt" vorliegen, damit es zu einer Beweislastumkehr kommt:
1) Der Zahlende muss dem Zahlungsempfänger in einem Schreiben mitteilen, warum und auf welcher Grundlage die Zahlung unter Vorbehalt geleistet wurde.
2) Der Zahlende muss in dem Schreiben zudem eine Frist zur Klärung der Streitfrage setzen. In der Regel sollte diese nicht mehr als zwei Wochen betragen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, wie etwa bei einem zu erwartenden Urteil zur Streitfrage, kann die Frist länger sein.
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REHA am Kreuz schrieb:
Klauslogo schrieb am 16.6.16 14:14:
...wenn ich gerade richtig gegoogelt habe bewirkt dieser Zusatz, dass eine "Beweislastumkehr" stattfindet. Dann können die KK zukünftig das Geld zurückfordern ohne den Rückforderungsgrund beweisen zu müssen, sondern wir müssen die Rechtmäßigkeit der Forderung belegen...
Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 08.07.2004 (Az.: III ZR 435/02) :
Folgende Voraussetzungen müssen neben dem Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt" vorliegen, damit es zu einer Beweislastumkehr kommt:
1) Der Zahlende muss dem Zahlungsempfänger in einem Schreiben mitteilen, warum und auf welcher Grundlage die Zahlung unter Vorbehalt geleistet wurde.
2) Der Zahlende muss in dem Schreiben zudem eine Frist zur Klärung der Streitfrage setzen. In der Regel sollte diese nicht mehr als zwei Wochen betragen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, wie etwa bei einem zu erwartenden Urteil zur Streitfrage, kann die Frist länger sein.
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Klauslogo schrieb:
ok, danke, damit wird es wieder mal ein Stück sinnloser... :confused:
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Papa Alpaka schrieb:
Danke ... Ausdrucken und zu den wichtigen Notizen legen, das könnte bald gebraucht werden :)
Ich habe Kopien aller meiner Abrechnungen. Kann ich gerne beweisen...
Mann Mann Mann... gehen die uns manchmal auf den Keks.
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Wonderwoman schrieb:
Ist ein Muster ohne Wert.
Ich habe Kopien aller meiner Abrechnungen. Kann ich gerne beweisen...
Mann Mann Mann... gehen die uns manchmal auf den Keks.
Irgendwas läuft da....die Leidtragenden sind wir.
Was sagen die Verbände dazu?
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Minza schrieb:
Bei mir auch...nur befürchte ich dass die TK dass nicht einfach so vermerkt.
Irgendwas läuft da....die Leidtragenden sind wir.
Was sagen die Verbände dazu?
Bei mir auch...nur befürchte ich dass die TK dass nicht einfach so vermerkt.
Irgendwas läuft da....die Leidtragenden sind wir.
Was sagen die Verbände dazu?
Hast du die Verbände schon gefragt?
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Tempelritter schrieb:
Minza schrieb am 16.6.16 23:14:
Bei mir auch...nur befürchte ich dass die TK dass nicht einfach so vermerkt.
Irgendwas läuft da....die Leidtragenden sind wir.
Was sagen die Verbände dazu?
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Klauslogo schrieb:
...wenn ich gerade richtig gegoogelt habe bewirkt dieser Zusatz, dass eine "Beweislastumkehr" stattfindet. Dann können die KK zukünftig das Geld zurückfordern ohne den Rückforderungsgrund beweisen zu müssen, sondern wir müssen die Rechtmäßigkeit der Forderung belegen...
Hallo iebe Kollegen,
auf meinem Konto steht beim Geldeingang "Zahlung erfolgt unter Vorbehalt". Hatte das jemand von Euch schon mal oder bauen die das standardmäßig jetzt mit ein?
Grüssle
Die Abrechnung oder Leistungserbringung kann fehlerhaft sein, deshalb wird unter Vorbehalt bezahlt.
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physiox100 schrieb:
Die AOK schickt bei uns bei jeder Rechnung egal ob Logo, Ergo oder Physio, dass der Rechnungsbetrag überwiesen wurde vorbehaltlich der Richtigkeit von Lieferung oder Leistung und deren Berechnung. Abgesetzt werden im ersten Schritt meist nur die offensichtlichen Sachen. Die prüfen dann später nochmal auf komplexere Dinge, z.B. bei den Hausbesuchen, ob da der HB, HB im Heim oder HB in sozialer Gemeinschaft richtig abgerechnet wurde.
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fuss schrieb:
Das richtet sich auch gegen die eigenen Mitarbeiter bei der Rechnungsprüfung. Habt Ihr mal überlegt, was für eine Qualifikation die haben?!!!!
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 16.6.16 10:59:
Hallo iebe Kollegen,
auf meinem Konto steht beim Geldeingang "Zahlung erfolgt unter Vorbehalt". Hatte das jemand von Euch schon mal oder bauen die das standardmäßig jetzt mit ein?
Grüssle
Die Abrechnung oder Leistungserbringung kann fehlerhaft sein, deshalb wird unter Vorbehalt bezahlt.
Hallo iebe Kollegen,
auf meinem Konto steht beim Geldeingang "Zahlung erfolgt unter Vorbehalt". Hatte das jemand von Euch schon mal oder bauen die das standardmäßig jetzt mit ein?
Grüssle
Hallo AT,
frag doch bitte bei der TK nach was es mit diesem Text auf sich hat. Bevor es hier wilde Spekulationen gibt.
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und dass über 20 Jahren - wir hatten noch nie soviele Probleme wie heute. Bei der AOK dass wissen wir schon über Jahre,
aber jetzt Syntela Abrechnung für DAK , die führen sich auf - nach dem Motto Arbeitet - Einreichen-Punkt,Komma, Strich -
wir zahlen nicht - weil Punkt, Komma Strich nicht mit Ihrem System übereinstimmen.
Und unsere Verbände - die zocken und verdienen sich eine goldene Nase weiter mit den vorgegebenen Fobis - was soll ich nach 35 Jahren immer wieder neu erlernen-
Fobi absitzen- Punkte bekommen - Geld bezahlen - und wirtschaftlich mit der Praxis ein großes Loch buddeln- und
nicht mehr herauskommen.
Die Zukunft ist wie das diesjährige Wetter -- Düster
Zieht den Hebel und verweigert die Annahme von Rezepten der GKV - Schick eure Patienten vorher zur Genehmigung der
Kostenerstattung zu ihrer KK. Vielleicht wird dann bezahlt.
LG
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solar1 schrieb:
Es wird immer schlimmer mit den gesetzlichen KK , ich als Selbstabrechner mit Software von ....
und dass über 20 Jahren - wir hatten noch nie soviele Probleme wie heute. Bei der AOK dass wissen wir schon über Jahre,
aber jetzt Syntela Abrechnung für DAK , die führen sich auf - nach dem Motto Arbeitet - Einreichen-Punkt,Komma, Strich -
wir zahlen nicht - weil Punkt, Komma Strich nicht mit Ihrem System übereinstimmen.
Und unsere Verbände - die zocken und verdienen sich eine goldene Nase weiter mit den vorgegebenen Fobis - was soll ich nach 35 Jahren immer wieder neu erlernen-
Fobi absitzen- Punkte bekommen - Geld bezahlen - und wirtschaftlich mit der Praxis ein großes Loch buddeln- und
nicht mehr herauskommen.
Die Zukunft ist wie das diesjährige Wetter -- Düster
Zieht den Hebel und verweigert die Annahme von Rezepten der GKV - Schick eure Patienten vorher zur Genehmigung der
Kostenerstattung zu ihrer KK. Vielleicht wird dann bezahlt.
LG
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Norbert Meyer schrieb:
wie war das mit dem kürzlich aufgedeckten BETRUG von PT und Drs. in Sachsen und dem Korruptions Gesetz in Zukunft
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 16.6.16 10:59:
Hallo iebe Kollegen,
auf meinem Konto steht beim Geldeingang "Zahlung erfolgt unter Vorbehalt". Hatte das jemand von Euch schon mal oder bauen die das standardmäßig jetzt mit ein?
Grüssle
Hallo AT,
frag doch bitte bei der TK nach was es mit diesem Text auf sich hat. Bevor es hier wilde Spekulationen gibt.
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