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könnt wie schön und umfangreich
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Spongiosa schrieb:
Verhält es sich nach wie vor so, dass die Therapiefrequenz lediglich eine Empfehlung darstellt und kein Absetzungsgrund sein darf?
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Leni C. schrieb:
Kommt drauf an . Man kann z.B. bei 1-3 auch nur 1 x pro Woche terminieren oder 2 x oder 3 x , allerdings nicht die 3 x überschreiten .
Bei einer Frequenzspanne (1-3, 2-4 usw.) kannst du zwischen den Werten entsprechend in der KW terminieren. Du musst aber die mindest- und Höchstmenge je KW beachten.
Eine Finale Angabe (2, 3, 5 etc.) bedeutet, du MUSST du die Frequenz einhalten, sonst wird abgesetzt.
Hintergrund:
Die Frequenzangabe ist zwar eine "Soll-Angabe", von der nach RÜ mit dem Arzt abgewichen werden darf (Rückseite VO dokumentieren), aber wenn man das nicht hinten vermerkt, das man von der Frequenz abweicht, ist das ein Absetzungsgrund.
Genauso wenn eine Finale Zahl (2x, 3x etc.) angegeben wurde und du davon abweichst
(Pat. kommt MO, dann sagt er für DO ab und kommt die KW nur 1x) dann wird die KKasse den Rest absetzten da abweichung von der vorgabe des Arztes.
Wir nehmen keine VO´s mehr an, bei denen entweder 2x bis .... oder sogar Finale Zahlen (2x, 3x, etc)
stehen, denn das ist immer ein Punkt zum Absetzten.
Wir lassen stets Frequenzspanne und nur 1x bis .... eintragen, dann gibt es keien Stress mit der KKasse.
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Oder unkomplizierter,...
eine Unterbrechung vermerken. 🤦♂️
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@KGSchuller
Oder unkomplizierter,...
eine Unterbrechung vermerken. 🤦♂️
Das hilft auch nichts, den Fall hatten wir mehrfach und trotzdem wurde regelmäßig abgesetzt, da Frequenzunterschreitung. Daher nehmen wir nur noch 1x bis... an.wink
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KGSchuller schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Das hilft auch nichts, den Fall hatten wir mehrfach und trotzdem wurde regelmäßig abgesetzt, da Frequenzunterschreitung. Daher nehmen wir nur noch 1x bis... an.wink
Rechnest du selbst ab? Oder korrigiert dein Abrechnungsunternehmen in vorauseilender Gehorsam und fälschlicherweise? Und auf welcher rechtsverbindlicher Regelung berufen die sich dann?
Und ganz ehrlich: In der Regel begründen wir eine solche (einmalige) Unterschreitung nicht mal. 🙈
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@KGSchuller Merkwürdig, wir haben diesbezüglich kein einziger Absetzung. 🤔
Rechnest du selbst ab? Oder korrigiert dein Abrechnungsunternehmen in vorauseilender Gehorsam und fälschlicherweise? Und auf welcher rechtsverbindlicher Regelung berufen die sich dann?
Und ganz ehrlich: In der Regel begründen wir eine solche (einmalige) Unterschreitung nicht mal. 🙈
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Katerchen schrieb:
@KGSchuller das hab ich ja noch nie gehört. Frequenzunterschreitungen, bei 2x nur 1x die Woche behandeln, sind immer und ohne Begründung möglich. Sollte ich das ganze Rezept nur 1x behandeln, ruf ich beim Arzt an und kreuz auf der Rückseite Abweichung von der Frequenz an. Nur über die Höchstmenge darfst du nicht kommen.
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KGSchuller schrieb:
Kommt darauf an, wie die Frequenz auf der VO angegeben wurde.
Bei einer Frequenzspanne (1-3, 2-4 usw.) kannst du zwischen den Werten entsprechend in der KW terminieren. Du musst aber die mindest- und Höchstmenge je KW beachten.
Eine Finale Angabe (2, 3, 5 etc.) bedeutet, du MUSST du die Frequenz einhalten, sonst wird abgesetzt.
Hintergrund:
Die Frequenzangabe ist zwar eine "Soll-Angabe", von der nach RÜ mit dem Arzt abgewichen werden darf (Rückseite VO dokumentieren), aber wenn man das nicht hinten vermerkt, das man von der Frequenz abweicht, ist das ein Absetzungsgrund.
Genauso wenn eine Finale Zahl (2x, 3x etc.) angegeben wurde und du davon abweichst
(Pat. kommt MO, dann sagt er für DO ab und kommt die KW nur 1x) dann wird die KKasse den Rest absetzten da abweichung von der vorgabe des Arztes.
Wir nehmen keine VO´s mehr an, bei denen entweder 2x bis .... oder sogar Finale Zahlen (2x, 3x, etc)
stehen, denn das ist immer ein Punkt zum Absetzten.
Wir lassen stets Frequenzspanne und nur 1x bis .... eintragen, dann gibt es keien Stress mit der KKasse.
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