Hallo - falls Du Lust hast, im
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
uns auf ein Treffen!
Wir bieten Dir Supervisionen,
Fortbildungen, Sommer- und
Winterevents, sind digitalisiert
und verfügen über
Rezeptionskräfte.
Bei uns hast Du tolle und
vielseitige Patienten (Ortho,
Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
arbeiten, gibt es tolle
Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
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Im Fragen Antwort Katalog finde ich leider keine Antwort.
Ich habe auf einer Verordnung einmal den Therapiebericht angekreuzt und bei ergänzendem Heilmittel noch Mal "Therapiebericht" stehen. Ich habe den Arzt darum gebeten, weil er von mir einen Aussagekräftigen Bericht möchte. Reicht das nun, um den "großen" Bericht abzurechnen oder muss noch ein "ausführlich oder ähnliches" dazu.
Viele Grüße
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Turnschwester17 schrieb:
Hallo Liebes Forum.
Im Fragen Antwort Katalog finde ich leider keine Antwort.
Ich habe auf einer Verordnung einmal den Therapiebericht angekreuzt und bei ergänzendem Heilmittel noch Mal "Therapiebericht" stehen. Ich habe den Arzt darum gebeten, weil er von mir einen Aussagekräftigen Bericht möchte. Reicht das nun, um den "großen" Bericht abzurechnen oder muss noch ein "ausführlich oder ähnliches" dazu.
Viele Grüße
M.a.W., ein 2. Rezept, welches als eigenständige VO abgerechnet wird.
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Turnschwester17 schrieb:
Ich hatte schon einige Rezepte, da stand bei der speziefierung : ausführlicher Therapiebericht erbeten. Das hatte die Kasse ohne Probleme bezahlt. Das hat kein extra Rezept erfordert. Bin mir nur nicht sicher, ob das einzelne wort "Therapiebericht" reicht.
Dann hast du Glück gehabt, da der Text eigentlich eindeutig ist. M.a.W., bei eine Revisionsprüfung können die bislang bezahlte Berichte nachträglich immer noch beanstandet werden. 🥴
Mit den Erfahrungen der vergangen Jahrzehnten würde ich das Risiko nicht eingehen, aber das ist deine Entscheidung. D.h., zu deine Fragestellung kann ich dir keine gesicherte Antwort geben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Turnschwester17
Dann hast du Glück gehabt, da der Text eigentlich eindeutig ist. M.a.W., bei eine Revisionsprüfung können die bislang bezahlte Berichte nachträglich immer noch beanstandet werden. 🥴
Mit den Erfahrungen der vergangen Jahrzehnten würde ich das Risiko nicht eingehen, aber das ist deine Entscheidung. D.h., zu deine Fragestellung kann ich dir keine gesicherte Antwort geben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nein, das reicht nicht. Es heißt: ... gesonderte schriftliche Anforderung ...
M.a.W., ein 2. Rezept, welches als eigenständige VO abgerechnet wird.
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