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Krankengymnastik für Kinder
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oder Bobath lernen, eine
Pilates-Ausbildung machen?
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Wir bieten Dir: betriebliche
Altersv...
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bettina421 schrieb:
Ich habe einen Dauerpatienten (privat versichert), der sein letztes von 4 Rezepten 3 Monate nach Behandlungsbeginn gebracht hat. Erstattet die Kasse das trotzdem?
Wir sind nicht das Kindermädchen der Patienten.
Gruß Britt
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bettina421 schrieb:
Na ja, der Patient zahlt ja direkt an mich. Wenn er die Rechnung nicht erstattet bekommt, ist es im Prinzip sein Fehler, da er das Rezept nicht rechtzeitig besorgt hat.
Na ja, der Patient zahlt ja direkt an mich. Wenn er die Rechnung nicht erstattet bekommt, ist es im Prinzip sein Fehler, da er das Rezept nicht rechtzeitig besorgt hat.
Du bist verpflichtet den Patienten auf die Folgen hinzuweisen (Patientenrechte).
Wenn du nicht (Physio) HP bist, darfst du nicht ohne VO arbeiten. Bei Dauerpatienten ein paar Tage mögen, wo kein Kläger ist, ok sein. Aber drei Monate?!
Das ist eindeutig deine Schuld.
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RoFo schrieb:
bettina421 schrieb am 27.10.17 07:55:
Na ja, der Patient zahlt ja direkt an mich. Wenn er die Rechnung nicht erstattet bekommt, ist es im Prinzip sein Fehler, da er das Rezept nicht rechtzeitig besorgt hat.
Du bist verpflichtet den Patienten auf die Folgen hinzuweisen (Patientenrechte).
Wenn du nicht (Physio) HP bist, darfst du nicht ohne VO arbeiten. Bei Dauerpatienten ein paar Tage mögen, wo kein Kläger ist, ok sein. Aber drei Monate?!
Das ist eindeutig deine Schuld.
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Britt schrieb:
Das ist das Problem des PP und er muss das selbst mit seiner PKV abklären. Keiner von uns kann verbindlich sagen, ob die PKV erstattet oder nicht. Da handeln auch die PKV'en unterschiedlich.
Wir sind nicht das Kindermädchen der Patienten.
Gruß Britt
Ich habe einen Dauerpatienten (privat versichert), der sein letztes von 4 Rezepten 3 Monate nach Behandlungsbeginn gebracht hat. Erstattet die Kasse das trotzdem?
Hast die den Physio HP?
Ansonsten kann es Probleme geben, da du ohne Rezept behandelt hast
Physios sind weisungsgebunden
Und wasmachst du wenn Patient nicht erstatte bekommt?
Auf dein Geld verzichten?
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Hast die den Physio HP?
Ansonsten kann es Probleme geben, da du ohne Rezept behandelt hast
Physios sind weisungsgebunden
Eigentlich korrekt, aber bei Dauerpatienten würd ich die Kirche im Dorf lassen....allerdings würd ich auf.n Rezept auch nicht 3 Monate warten... wie geschrieben, als (Physio) HP bist Du auf der sicheren Seite
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ali schrieb:
Birgit88 schrieb am
Hast die den Physio HP?
Ansonsten kann es Probleme geben, da du ohne Rezept behandelt hast
Physios sind weisungsgebunden
Eigentlich korrekt, aber bei Dauerpatienten würd ich die Kirche im Dorf lassen....allerdings würd ich auf.n Rezept auch nicht 3 Monate warten... wie geschrieben, als (Physio) HP bist Du auf der sicheren Seite
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Birgit88 schrieb:
bettina421 schrieb am 26.10.17 11:37:
Ich habe einen Dauerpatienten (privat versichert), der sein letztes von 4 Rezepten 3 Monate nach Behandlungsbeginn gebracht hat. Erstattet die Kasse das trotzdem?
Hast die den Physio HP?
Ansonsten kann es Probleme geben, da du ohne Rezept behandelt hast
Physios sind weisungsgebunden
Und wasmachst du wenn Patient nicht erstatte bekommt?
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Ich kann doch selbstverständlich die Behandlung der neuen Verordnung erst nach Ausstellungsdatum beginnen, zumindest datieren, genau wie bei Kassen Patienten. Selbst wenn der PP fortlaufende Verordnungen bekommt , muß ich darauf achten
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Ich verstehe diese Frage garnicht.
Ich kann doch selbstverständlich die Behandlung der neuen Verordnung erst nach Ausstellungsdatum beginnen, zumindest datieren, genau wie bei Kassen Patienten. Selbst wenn der PP fortlaufende Verordnungen bekommt , muß ich darauf achten
Lt. AXA nicht bei einem Dauerpatient wäre das kein Problem, wenn die Vo. später ausgestellt ist.
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morpheus-06 schrieb:
Anne schrieb am 29.10.17 18:28:
Ich verstehe diese Frage garnicht.
Ich kann doch selbstverständlich die Behandlung der neuen Verordnung erst nach Ausstellungsdatum beginnen, zumindest datieren, genau wie bei Kassen Patienten. Selbst wenn der PP fortlaufende Verordnungen bekommt , muß ich darauf achten
Lt. AXA nicht bei einem Dauerpatient wäre das kein Problem, wenn die Vo. später ausgestellt ist.
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Anne schrieb:
Ich verstehe diese Frage garnicht.
Ich kann doch selbstverständlich die Behandlung der neuen Verordnung erst nach Ausstellungsdatum beginnen, zumindest datieren, genau wie bei Kassen Patienten. Selbst wenn der PP fortlaufende Verordnungen bekommt , muß ich darauf achten
Mit Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Wäre es denn nicht möglich das Rezept zurückdatieren zu lassen?
Mit Gruß von Monique
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