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vielleicht ist mir eine neue Bestimmung durch die Lappen gegangen - nun wie auch immer :hushed:
Patient mit Apoplex (seit 2003) wollte sein neues Rezept abholen und bekam vom Hausarzt folgende Antwort: Nach den neusten Bestimmungen der KV erhalten Patienten mit Apoplex nach 10 Jahren keine physiotherapeutischen Behandlungen mehr, danach gelten sie als austherapiert. Die Praxis hätte dazu ein Schreiben erhalten (ich weiß jetzt nicht ob dies Patientenbezogen ist oder allgemein).
Der Patient rief an und teilte mir diesen Sachverhalt mit. Nun riefen wir die Arztpraxis an um uns über die Sachlage zu informieren. Wir erhielten folgende Antwort: Patienten mit Apoplex gelten nach einem Jahr als austherapiert. Nach diesem Jahr gibt es nur noch Verordnungen, wenn ein akutes Geschehen vorliegt. Es existieren neue Bestimmungen (ein dickes Schreiben der KV). Anschließend noch ein Hinweis auf das Budget.
Nun weiß ich nicht, ob es stimmt oder ob sie mich verkackeiern wollen, da aus den anderen Praxen keine Hinweise dieser Art kommen.
Ist euch bekannt, dass es diesbezüglich Einschränkungen gibt ?
Ein anderer Patient hat nun nach einer solchen Aussage die Praxis gewechselt und sofort ein neues Rezept erhalten.
[bearbeitet am 03.05.13 05:28]
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Physiomaid schrieb:
Hallo Kollegen,
vielleicht ist mir eine neue Bestimmung durch die Lappen gegangen - nun wie auch immer :hushed:
Patient mit Apoplex (seit 2003) wollte sein neues Rezept abholen und bekam vom Hausarzt folgende Antwort: Nach den neusten Bestimmungen der KV erhalten Patienten mit Apoplex nach 10 Jahren keine physiotherapeutischen Behandlungen mehr, danach gelten sie als austherapiert. Die Praxis hätte dazu ein Schreiben erhalten (ich weiß jetzt nicht ob dies Patientenbezogen ist oder allgemein).
Der Patient rief an und teilte mir diesen Sachverhalt mit. Nun riefen wir die Arztpraxis an um uns über die Sachlage zu informieren. Wir erhielten folgende Antwort: Patienten mit Apoplex gelten nach einem Jahr als austherapiert. Nach diesem Jahr gibt es nur noch Verordnungen, wenn ein akutes Geschehen vorliegt. Es existieren neue Bestimmungen (ein dickes Schreiben der KV). Anschließend noch ein Hinweis auf das Budget.
Nun weiß ich nicht, ob es stimmt oder ob sie mich verkackeiern wollen, da aus den anderen Praxen keine Hinweise dieser Art kommen.
Ist euch bekannt, dass es diesbezüglich Einschränkungen gibt ?
Ein anderer Patient hat nun nach einer solchen Aussage die Praxis gewechselt und sofort ein neues Rezept erhalten.
[bearbeitet am 03.05.13 05:28]
Schau dich mal selber auf den Seiten der KV um, mach dich schlau, denn da wird neuerdings ganz viel Mist erzählt, so wie es jedem eben nun in den Kram passt.
LG Martina
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logoU schrieb:
Es handelt sich hier um individuelle Sparmaßnahmen der Ärzte. Aber wirklich nicht besonders pfiffig. Die 1Jahr-Regelung rührt bestimmt von den Praxisbesonderheiten und Langfristverordnungen her. Da kann man z.B. die Diagnose Apoplex als Praxisbesonderheit geltend machen, aber bei uns Logos z.B. nur für ein Jahr nach Ereignis. Danach fallen sie auch aus dem Budget des Arztes, aber nur wenn bestimmte Diagnosen vorliegen, z.B. eine Schluckstörung. Bei einer Sprachstörung wären sie einfach V.a.d.R., außer man beantragt eine Langfristverordnung.
Schau dich mal selber auf den Seiten der KV um, mach dich schlau, denn da wird neuerdings ganz viel Mist erzählt, so wie es jedem eben nun in den Kram passt.
LG Martina
Ansonsten dem Arzt klarmachen, dass hier Therapiebedarf besteht - wenn dem wirklich so ist - und zum dritten fällt die PhysioHemiplegiebehandluing zu den Praxisbesonderheiten, die ja sein Buget NICHT belasten.....
Also kein Risiko für den Arzt, wenn er den ICD Schlüssel vermerkt. Oder er will den Patienten loswerden.....
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> Ansonsten dem Arzt klarmachen, dass hier Therapiebedarf besteht
> - wenn dem wirklich so ist - und zum dritten fällt die
> PhysioHemiplegiebehandluing zu den Praxisbesonderheiten, die ja
> sein Buget NICHT belasten.....
>
> Also kein Risiko für den Arzt, wenn er den ICD Schlüssel
> vermerkt. Oder er will den Patienten loswerden.....
Falsch!!!!
Genau hier liegt das Problem. Als Praxisbesonderheit ist es "längstens 1 Jahr nach Akutereignis" anrechenbar. Das ist auch der Grund, warum die Ärzte nach 1 Jahr keine KG mehr rausschreiben wollen. Weil dann wieder das "Budget" belastet wird!
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StefanP schrieb:
ali schrieb:
> Ansonsten dem Arzt klarmachen, dass hier Therapiebedarf besteht
> - wenn dem wirklich so ist - und zum dritten fällt die
> PhysioHemiplegiebehandluing zu den Praxisbesonderheiten, die ja
> sein Buget NICHT belasten.....
>
> Also kein Risiko für den Arzt, wenn er den ICD Schlüssel
> vermerkt. Oder er will den Patienten loswerden.....
Falsch!!!!
Genau hier liegt das Problem. Als Praxisbesonderheit ist es "längstens 1 Jahr nach Akutereignis" anrechenbar. Das ist auch der Grund, warum die Ärzte nach 1 Jahr keine KG mehr rausschreiben wollen. Weil dann wieder das "Budget" belastet wird!
Bei der Diagnose Hemiparese und Hemiplegie (G81.0 81.1 81.9)
fehlt in der Anlage 1, die mir vorliegt eine zeitliche Einschränkung.
Unabhängig davon, ist eine Verschreibung weiter möglich.
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ali schrieb:
o.k., vielleicht irre ich mich, es gibt einige Indikationen, die in der Liste auf ein JAhr begrenzt sind.
Bei der Diagnose Hemiparese und Hemiplegie (G81.0 81.1 81.9)
fehlt in der Anlage 1, die mir vorliegt eine zeitliche Einschränkung.
Unabhängig davon, ist eine Verschreibung weiter möglich.
> Bei der Diagnose Hemiparese und Hemiplegie (G81.0 81.1 81.9)
> fehlt in der Anlage 1, die mir vorliegt eine zeitliche
> Einschränkung.
Hier geht es aber um die Diagnose Apoplex (=Hirninfarkt) und nicht Hemiparese.
> Unabhängig davon, ist eine Verschreibung weiter möglich.
Natürlich. Für die Ärzte jedoch der Haken, dass dann das "Budget" belastet wird.
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StefanP schrieb:
ali schrieb:
> Bei der Diagnose Hemiparese und Hemiplegie (G81.0 81.1 81.9)
> fehlt in der Anlage 1, die mir vorliegt eine zeitliche
> Einschränkung.
Hier geht es aber um die Diagnose Apoplex (=Hirninfarkt) und nicht Hemiparese.
> Unabhängig davon, ist eine Verschreibung weiter möglich.
Natürlich. Für die Ärzte jedoch der Haken, dass dann das "Budget" belastet wird.
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ali schrieb:
erstmal, welche KV ? Das nenne ich mal wieder Desinformation. Vielleicht bekommst Du ja Einblickin dieses Machwerk, ich Wette, entweder hat der Arzt was falsch verstanden oder das Schreiben ist bewußt irreführend.
Ansonsten dem Arzt klarmachen, dass hier Therapiebedarf besteht - wenn dem wirklich so ist - und zum dritten fällt die PhysioHemiplegiebehandluing zu den Praxisbesonderheiten, die ja sein Buget NICHT belasten.....
Also kein Risiko für den Arzt, wenn er den ICD Schlüssel vermerkt. Oder er will den Patienten loswerden.....
Das Schreiben habe ich übrigens selbst gesehen. Hier war auch nicht von Langfrist-VO oder ähnlichem die Rede sondern der Arzt wurde explizit aufgefordert, die PT-Versorgung der Patienten einzustellen!
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TheStonie schrieb:
Ich dachte die Ärzte wären keinem Dienstherren unterstellt, und daher auch nicht bestechlich....scheinbar sind die Kassen aber doch Dienstherren und erwarten die Ausführung oder nicht Ausführung von Dienstleistungen...
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MikeL schrieb:
Mir ist ein Fall bekannt, in dem einem Arzt meines Praxisortes von der KV ebenfalls schriftlich mitgeteilt wurde, dass er die Physiotherapie bei Patienten mit neurologischen Krankheitsbildern nach einem Jahr einstellen sollte, wenn sie durch Physiotherapie nicht geheilt worden seien. In diesem Schreiben wurden sogar Patienten namentlich aufgelistet, bei dem der Arzt angeblich bereits zuviele Kosten durch zu lange Verordnung verursacht hätte (obwohl er grundsätzlich immer nur einfache KG verordnet hatte). Es hat mich auch nicht weiter gewundert, dass alle aufgelisteten Patienten bei der Kasse mit dem grün-weissen Logo versichert waren.
Das Schreiben habe ich übrigens selbst gesehen. Hier war auch nicht von Langfrist-VO oder ähnlichem die Rede sondern der Arzt wurde explizit aufgefordert, die PT-Versorgung der Patienten einzustellen!
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