"Die entspannteste Art
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neurologis...
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wie wird es bei euch gehandhabt, wenn Patienten nach erfolgter Therapie im Hausbesuch noch am gleichen Tag ins Krankenhaus eingewiesen werden (Therapie am Vormittag, Einweisung über Rettungsstelle am Abend)?
Ergibt dies eine Absetzung für diesen Tag und wäre es ggf. besser, den Besuch nicht abzurechnen und nach der Entlassung nochmals einen HB abzustatten?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo.
wie wird es bei euch gehandhabt, wenn Patienten nach erfolgter Therapie im Hausbesuch noch am gleichen Tag ins Krankenhaus eingewiesen werden (Therapie am Vormittag, Einweisung über Rettungsstelle am Abend)?
Ergibt dies eine Absetzung für diesen Tag und wäre es ggf. besser, den Besuch nicht abzurechnen und nach der Entlassung nochmals einen HB abzustatten?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ah, ich danke dir. Dann war der HB unserer Therapeutin also nicht "für lau" und wir können diesen Tag auf der Rückseite des Rezeptes so stehen lassen.
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Tempelritter schrieb:
nein sicher nicht und wenn die Kasse meckert, kannst du dies erklären. Das hatte ich auch schon, morgens Therapie, mittags stat. Aufnahme.
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Leni C. schrieb:
In so einem Fall schreibe ich auf der Rückseite hinter der Maßnahme die Uhrzeit auf . Das Gleiche , wenn ein Patient morgens aus dem KH kommt und wir nachmittags behandeln .
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Eberhard schrieb:
Ich hatte einmal einen Patienten der vormottags von uns noch therapiert wurde und nachmittags starb. Die KK machte keinerlei Probleme.
Termine von ihrem Mann absagen...er ist am Vortag um 16 Uhr an Herzinfarkt verstorben. Da wird einem schon anders...
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Hör mir damit auf! Vor 14 Tagen war ein Patient um 14 Uhr zur Behandlung. Am nächsten Tag ruft die Ehefrau an und möchte alle weiteren
Termine von ihrem Mann absagen...er ist am Vortag um 16 Uhr an Herzinfarkt verstorben. Da wird einem schon anders...
Grüße...Gerry
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Eberhard schrieb:
Nun so etwas ist beim Arzt Normalfall. Das kann eben passieren. Manchmal ist es häufig umgekehrt: Der Patient stirbt am Vormittag und der Arzt kommt am Nachmittag zum Totenschein.
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Tempelritter schrieb:
Das darf keine Absetzung geben, es ist immer möglich am Tag der stat. Aufnahme oder Entlassung die verordnete Therapie durchzuführen. Der Aufnahme- und Entlasstag gelten jeweils als halbe Tage.
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