Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
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Behandlungskonzept...
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Norddeich 12 schrieb:
Kann ich im System bei den Quittungen etwas verändern ? Wir werden in Zukunft Gebühren für unsere Wäsche in Rechnung stellen.und möchten das auf der Quittung mit aufweisen. Ist das möglich ?
Bei Behandlungen zu Lasten der GKV ist eine zusätzliche Rechnung aber nicht möglich, mit der Vergütung ist nach den RV alles abgegolten.
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Würde dann eine gesonderte Quittung gehen ?
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Norddeich 12 schrieb:
Ich muss da noch mal genau nachfragen , ich darf das Stellen der Wäsche den Patienten nicht in Rechnung stellen ? Oder Darf es nur nicht mit auf die Quittung ?
Würde dann eine gesonderte Quittung gehen ?
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Helmut Fromberger schrieb:
Mit der Vergütung durch die KK ist auch die Wäsche, und die hast Du als Zugelassener zu stellen, bezahlt. Die darfst Du einem GKV Patienten also nicht berechnen. Ansonsten wirst Du vertragsbrüchig.....
Auch "Verlängerung" der Therapie ist nicht zulässig gegen Entgelt.
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TheStonie schrieb:
Kurzum, für die Therapie darf der Patient nichts zusätzlich bezahlten, was über den Eigenanteil hinausgeht.
Auch "Verlängerung" der Therapie ist nicht zulässig gegen Entgelt.
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morpheus-06 schrieb:
du kannst jeden Text ändern und auch neue erstellen.
Bei Behandlungen zu Lasten der GKV ist eine zusätzliche Rechnung aber nicht möglich, mit der Vergütung ist nach den RV alles abgegolten.
[...]
(4) In den umstehend aufgeführten Beträgen sind alle Nebenleistungen wie Wäsche, Laken, Decken usw. enthalten. Zusätzliche Forderungen oder Zuzahlungen dürfen nicht geltend gemacht werden.
[...]
(ähnliches steht auch in der AOK-Vereinbarung BaWü, allerdings ist die gerade wegen Schneefalls nicht erreichbar)
...bei hartnäckigem Verstoß gegen Rahmenverträge ist der Entzug der Zulassung zur Abgabe von Leistungen zu Lasten der GKV angedroht, alternativ Vertragsstrafen bis zu €50.000. Aber jeder handle für sich selbst wenn ihm die unterschriebenen Verträge nicht passen ;)
-----
Für Privatpatienten würde ich die gestellte Wäsche ein- und als Service anpreisen. Dann darf's auch höherwertige Wäsche sein ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Möchtest du dir wirklich soviel Arbeit _wegen der Wäsche_ machen weil es zur Zeit keine Vergütungsvereinbarung mit dem VdEK gibt (oder weißt du zufällig schon das die Erläuterung (4) aus der Vergütungsvereinbarung gestrichen wird?)
Erläuterung zur VdEK-Vergütungsvereinbarung von 01.05.2014 bis 31.12.2014
[...]
(4) In den umstehend aufgeführten Beträgen sind alle Nebenleistungen wie Wäsche, Laken, Decken usw. enthalten. Zusätzliche Forderungen oder Zuzahlungen dürfen nicht geltend gemacht werden.
[...]
(ähnliches steht auch in der AOK-Vereinbarung BaWü, allerdings ist die gerade wegen Schneefalls nicht erreichbar)
...bei hartnäckigem Verstoß gegen Rahmenverträge ist der Entzug der Zulassung zur Abgabe von Leistungen zu Lasten der GKV angedroht, alternativ Vertragsstrafen bis zu €50.000. Aber jeder handle für sich selbst wenn ihm die unterschriebenen Verträge nicht passen ;)
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